Die energetische Baubegleitung umfasst alle Fragen und Leistungen rund um die energetischen Aspekte bei Neubauten und in der Sanierung und ist in einigen Fällen Voraussetzung für eine Förderung des Bauprojekts. Der Energieberater ist dabei gleichzeitig unterstützender Experte für die Planung wie auch Bauleiter, der die fachgerechte Umsetzung des Energiekonzeptes beim Hausbau überwacht.
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Wärmeschutz und Energieeffizienz
Der Fokus bei der energetischen Baubegleitung liegt auf einem ausgezeichneten Wärmeschutz, verbunden mit einer hohen Energieeffizienz der Heizungsanlage, bzw. Haustechnik. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt hier bereits hohe Maßstäbe vor, die in der Regel vom Architekten gut umgesetzt werden. Ein zusätzlich als Baubegleiter beauftragter Energieberater findet und entwickelt Konzept für die weitere Optimierung, die bereits jetzt über die Mindestanforderungen hinausgeht und auch in der Zukunft Energieeffizienz und niedrige Heizkosten absichert, sowie den Wiederverkaufswert der Immobilie steigert.
Welche Aufgaben übernimmt der Energieberater?
Für eine effektive Zusammenarbeit mit dem energetischen Baubegleiter ist es sinnvoll, diesen bereits frühzeitig mit einzubinden und eine enge Zusammenarbeit mit dem Architekten anzustreben. Bereits in der Vorplanung unterstützt er mit seinem Fachwissen bei der Konzipierung des Energiekonzeptes, besonders sinnvoll ist dies, wenn ein Passivhaus oder ein Nullenergiehaus geplant werden soll. Aus den Vorgaben des Bauherrn und den energetischen Rahmendaten des Hausentwurfs entwickelt der Energieberater ein tragfähiges Gesamtkonzept. Im Vorfeld prüft er die energetisch relevanten Fachplanungen, zum Beispiel des Haustechnikers, bzw. des Heizungsbauers.
Der Energieberater als Baubetreuer
In der Ausführungsphase übernimmt der Energieberater die energetische Baubetreuung und überwacht und kontrolliert auf der Baustelle die planungsgerechte Umsetzung der energetischen Vorgaben in Bezug auf die Ausführung der Wärmedämmung und dem Einbau der Heizung, bzw. Lüftung. Er fungiert als Berater für die ausführenden Unternehmen wie auch für den Bauherrn in der Bauphase. Nach der Fertigstellung erstellt der Experte nötige Erklärungen, die unter anderem auch als Bestätigung der Einhaltung der Förderbedingungen dienen.
Baustellenbegehungen und Abnahme mit Baubegleiter
In welchem Umfang ein unabhängiger Baubegleiter den Bauherrn bei seinem Projekt unterstützt, kann vertraglich frei festgelegt werden. Die Leistungen gliedern… weiterlesen
Fördervoraussetzungen für Neubauten
Seit 1. Januar 2023 muss ein Neubau nach GEG mindestens dem Effizienzhausstandard 55 entsprechen, das heißt, der Energieverbrauch muss 55 % unter dem des jeweiligen Referenzgebäudes liegen. Neu errichtete Wohngebäude erhalten nur noch dann eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn dieser Maximalwert unterschritten wird, zum Beispiel als Effizienzhaus 40 oder besser. Neben den Anforderungen an den Wärmeschutz steht auch eine nachhaltige, vorwiegend mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungsanlage im Fokus, zum Beispiel als Wärmepumpe.
Tipp: Gasheizungen werden nicht mehr gefördert und dürfen ab 1. Januar 2024 nur noch installiert werden, wenn vorab ein zertifizierter Energieberater dem Einbau zugestimmt hat.
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Für Förderungen anerkannt: Die Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA
Wenn im Rahmen des Bauvorhabens eine Förderung beantragt werden soll und ein Energieberater als Baubegleiter Pflicht ist, muss dieser zwingend in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sein. Diese Liste wird von der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt und aktualisiert. Nur nach deren Kriterien qualifizierte Berater werden nach einer sogenannten Eintragungsprüfung in die Liste aufgenommen. Auch dann, wenn ohne Förderung gebaut wird, ist es sinnvoll, einen energetischen Baubegleiter aus dieser Liste zu wählen.
Tipp: Anders als bei Sanierungsprojekten kann für Neubauten keine Förderung der Energieberatung beantragt werden. Allerdings sind die Kosten für die energetische Begleitung als Baunebenkosten für das Bauprojekt anerkannt und förderfähig.
Energetische Baubetreuung – Bonus für die fachgerechte Ausführung
Ob eine gesonderte energetische Baubetreuung für das Bauprojekt erforderlich ist, hängt zum einen von den Kompetenzen und Qualifikationen des Architekten, bzw. des unabhängigen Baubegleiters ab. Erfüllt dieser die Voraussetzungen hinsichtlich Expertenwissen rund um die Energieeffizienzfragen, muss selbstverständlich kein gesonderter Experte hinzugezogen werden. Wer auf eine energetische Baubegleitung Wert legt, sollte bei der Auswahl des Baubetreuers bereits darauf achten, dass dieser auch bezüglich Energieeffizienz eine Expertise vorzuweisen hat.
Unabhängige Baubegleitung: Kosten und Fördermöglichkeiten
In ihrer Preisgestaltung sind Baubetreuer nicht an Gebührenordnungen gebunden, können also ihre Honorare wie auch die Art der Abrechnung frei… weiterlesen