Tiny House Grundstück finden

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Ein Grundstück finden, das für die Bebauung mit einem Tiny House zugelassen ist und dazu noch in Lage, Größe und Preis Ihren Vorstellungen entspricht, ist eine der größten Herausforderungen beim Bau eines Tiny Houses.

Ein Grundstück zu finden, ist eine der schwierigsten Aufgaben für die Planung und den Bau eines Tiny Houses © HNFOTO, stock.adobe.com
Ein Grundstück zu finden, ist eine der schwierigsten Aufgaben für die Planung und den Bau eines Tiny Houses © HNFOTO, stock.adobe.com
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Voraussetzungen für das Tiny House Grundstück

Damit Sie Ihr Tiny House bauen dürfen, muss das Grundstück hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Wichtige Parameter sind hier die Art der baulichen Nutzung laut Baunutzungsverordnung (BAuNVO), die Vorgaben aus dem Baugesetzbuch sowie der amtliche Bebauungsplan, der weitere Vorgaben macht.

  • Das Grundstück muss für eine Wohnbebauung zugelassen sein. Insbesondere sind dies reine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Mischgebiete und Dorfgebiete.
  • Die örtlichen Bauvorschriften sowie der Bebauungsplan, in dem das Grundstück liegt, müssen erlauben, dass dort ein Tiny House gebaut werden darf.
  • Das Grundstück muss Bauland (bereits erschlossen) oder mindestens Rohbauland (für die Erschließung zugelassen) sein.
  • Befestigte Zufahrtswege zum Grundstück müssen die Anlieferung des Tiny Houses und der erforderlichen Maschinen ermöglichen.
Eine richtige Herausforderung: die Grundstückssuche für Ihr Tiny House
Eine richtige Herausforderung: die Grundstückssuche für Ihr Tiny House

Erst das Grundstück, dann das Tiny House

Grundsätzlich gilt für die Grundstückssuche, dass Sie auf jeden Fall erst einen passenden Bauplatz finden sollten, bevor Sie mit der Tiny House Planung beginnen. Sonst kann es leicht sein, dass Ihr fertiges Haus nicht zum Grundstück passt, bzw. dort aufgrund der örtlichen Vorschriften nicht aufgestellt werden darf. Die Suche nach dem passenden Grundstück zögert sich noch weiter hinaus, zusätzlich benötigen Sie einen Standort, an dem Sie Ihr Tiny House parken dürfen, bis der endgültige Aufstellort gefunden ist.

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Die richtige Grundstücksgröße

Zum Traum vom Tiny House gehört vielfach auch ein Tiny Grundstück und das nicht nur des Geldes wegen. Leben im Tiny House bedeutet oft auch, sich insgesamt zu verkleinern und den Aufwand für die Lebensorganisation zu verringern. Deshalb wünschen sich viele Menschen für Ihr Tiny House Grundstücke mit einer Größe von 400 bis 500 m². In Innenstädten und Großstädten ist dies zwar theoretisch eine angemessene Grundstücksgröße, allerdings lassen die Bebauungsvorschriften dort fast nie den Bau eines Tiny Houses zu – dies gilt insbesondere für Tiny Houses auf Rädern oder solche, die vorwiegend aus Holz gefertigt sind. Hinzu kommen sehr hohe Grundstückspreise und die Tatsache, dass städtisches Bauland meist fest in der Hand von Bauträgern ist.

Was sagt das Baurecht?

Da das Tiny House im deutschen Baurecht noch nicht verankert ist, gibt es häufig individuelle Regelungen, bzw. Verwirrungen und Fehlentscheidungen seitens der Behörden. Dies macht die Grundstücksuche noch komplizierter. Hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens kommt es auf das Bundesland an, eine weitere wichtige Rolle spielt der Bebauungsplan, der vor allem im städtischen Bereich enge Vorgaben zu Dachform, Fassadengestaltung und Größe des Hauses trifft. Soll das Tiny House zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, muss das Grundstück für das dauerhafte Wohnen ausgeschrieben sein, das Haus selbst muss hinsichtlich seiner Ausstattung bestimmte Maßgaben erfüllen. Maßgeblich ist an dieser Stelle der § 34 Baugesetzbuch (BauGB), der folgendes besagt:

„(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

Vor allem das Tiny House auf Rädern entspricht in seltensten Fällen vorhandenen Ortsbildern und ist deshalb nur schwer genehmigungsfähig © lowphoto, stock.adobe.com
Vor allem das Tiny House auf Rädern entspricht in seltensten Fällen vorhandenen Ortsbildern und ist deshalb nur schwer genehmigungsfähig © lowphoto, stock.adobe.com

Gerade für ein Tiny House auf Rädern wird diese Vorgabe wohl in den seltensten Fällen zutreffen und ins Ortsbild passen und umso wichtiger ist es, erst nach der erfolgreichen Grundstückssuche mit Planung und Bau des Hauses zu beginnen.

Tipp: Ausführliche Informationen zum Baurecht finden Sie im Artikel „Rechtliches rund ums Tiny House“.

Bauen im Außenbereich

Träumen Sie vom Tiny House im Wald oder am See, weit abgeschieden von der nächsten Stadt, werden Sie enttäuscht werden. Das Baurecht setzt für das Bauen im Außenbereich, also außerhalb bereits vorhandener (Wohn)-Bebauung sehr enge Grenzen. Im § 35 sind nur wenige Ausnahmen vermerkt, die ein Tiny House im Außenbereich zulassen würden, darunter fallen die gewerbliche Nutzung oder eine bereits vorhandene Erschließung.

Der Traum vom einsam gelegenen Tiny House lässt sich in Deutschland in der Regel kaum erfüllen © bonilook, stock.adobe.com
Der Traum vom einsam gelegenen Tiny House lässt sich in Deutschland in der Regel kaum erfüllen © bonilook, stock.adobe.com

Wohnen auf dem Campingplatz

Eine weitere Variante, ein Tiny House aufzustellen und dauerhaft zu bewohnen, sind Campingplätze. Dort entfällt sogar die Baugenehmigung, bei entsprechender Zulassung können Sie sich sogar auf dem Platz mit Ihrem Erstwohnsitz anmelden. In den Landesverordnungen für Camping- und Wochenendplätze (CW VO) sind für die Abmessungen der Häuser Maximalwerte festgelegt, meist liegen diese zwischen einer erlaubten Grundfläche von 40 bis 50 m² sowie einer Höhe von 3,50 m.

Bauen im Schrebergarten

In Deutschland gibt es ca. eine Million Schrebergärten, in vielen davon steht bereits eine Laube, die von den Eigentümern als Sommersitz oder sogar zum dauerhaften Wohnen genutzt wird. Erlaubt ist dies laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) allerdings nicht. Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, in Ihrem Schrebergarten im Tiny House zu wohnen, begeben Sie sich rechtlich auf Abwege. Zwar wird die Einhaltung der Gesetze kaum überprüft, in einigen Gemeinden wird dies sogar angesichts der Wohnungsnot in den Städten stillschweigend geduldet, dennoch drohen empfindliche Strafen, der Rückbau, bzw. die Entfernung des Hauses und wahrscheinlich die Kündigung des Pachtvertrages.

Das dauerhafte Wohnen ist in Schrebergärten und Kleingartenanlagen nicht zulässig  © Eberhard, stock.adobe.com
Das dauerhafte Wohnen ist in Schrebergärten und Kleingartenanlagen nicht zulässig © Eberhard, stock.adobe.com

Grundstückssuche fürs Tiny House – Ausblick in die Zukunft

Perspektivisch könnte sich die Grundstücksuche in der Zukunft deutlich einfacher gestalten. Denn immer mehr Gemeinden berücksichtigen den Trend zum minimalistischen Wohnen und stellen Grundstücke bereit, auf denen Tiny Houses gebaut werden dürfen. So entstehen immer mehr Tiny House Siedlungen oder Parks. Auch hier sind die Plätze begrenzt und die Nachfrage übersteigt deutlich das aktuell vorhandene Angebot. Immer mehr gründen sich auch Initiativen, die die Bereitstellung von Tiny House Grundstücken vorantreiben möchten und damit auch erfolgreich sind. Es lohnt sich also durchaus, sich einem der vielen Vereine anzuschließen, die in ganz Deutschland das Wohnen im Tiny House fördern.

Tiny House Siedlungen sind auf dem Vormarsch © Claire Slingerland, stock.adobe.com
Tiny House Siedlungen sind auf dem Vormarsch © Claire Slingerland, stock.adobe.com
Noch sind Tiny House Siedlungen selten und die vorhandenen Stellplätze entsprechend rar © claudia, stock.adobe.com
Grundstückssuche fürs Tiny House

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