So mancher Bauherr entscheidet sich dafür, einen Keller zu bauen, weil er den Hintergedanken hat, diesen bei Bedarf zum Teil für Wohnzwecke nutzen zu können. Allerdings ist es dann nicht damit getan, einen Teppich zu legen, die Wände zu tapezieren und ein paar Möbel aufzustellen. Ein paar Bedingungen an einen Wohnraum sind schon zu stellen, und es ist auf jeden Fall besser, gleich beim Hausbau an diese Dinge zu denken. Andernfalls muss man viele Kompromisse eingehen. Hier steht, auf was es ankommt.

Rechtliche Tücken
Gleich mal ein offenes Wort zum Thema Baurecht. Plant man von Anfang an Wohnräume im Keller ein, muss dies im Bauantrag stehen und genehmigt werden. Es sind dann einige Mindestanforderungen zu erfüllen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass das Bauamt kommt und feststellt, dass die Deckenhöhe nicht ausreicht, wenn später aus einer Werkstatt ein Gästezimmer gemacht wird. Aber wenn jemals dieser Raum vermietet werden sollte, könnte es kritisch werden – ein Mietvertrag für einen ungeeigneten Wohnraum ist nicht gültig. Am besten bleibt man auf der sicheren Seite und hält alle Vorschriften ein.

Das gilt auch für Vorgaben des Bebauungsplanes. In vielen Wohngebieten ist die Zahl der Wohneinheiten pro Grundstück begrenzt – eine Einliegerwohnung im Keller kann daher ein Verstoß gegen den Bebauungsplan sein. Oft ist auch die Geschossflächenzahl limitiert, sie gibt das Verhältnis der Wohnfläche zur Grundstücksgröße an, und sie ändert sich durch einen ausgebauten Keller natürlich.

Genau zu überlegen ist, ob die angedachte Nutzung wirklich in einen Kellerraum passt. Natürlich ist ein Keller für einen Proberaum, in dem laute Musik gemacht werden soll, ideal. Es lässt sich auch leicht eine Schalldämmung einbauen. Ansonsten stellt sich schon die Frage, ob man ein Gästezimmer oder einen Hobbyraum mit wenig oder ganz ohne Tageslicht vertretbar findet. Das hängt von den individuellen Vorlieben ab.

Hoch, hell, luftig, trocken
Wer von vornherein beim Hausbau einen bewohnten Keller einplant, der muss bestimmte rechtliche Vorgaben beachten. So gibt es in den Bauordnungen der Bundesländer Vorschriften, wie hoch ein bewohnter Kellerraum sein muss. Dies schwankt von Bundesland zu Bundesland, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sind es 2,40 Meter. Gemessen von der Oberkante des fertigen Fußbodens aus.

Wohnräume müssen auch mit ausreichend Licht und Luft versorgt werden – Flur, Toilette und Küche dürfen allerdings ohne Fenster gebaut werden. In allen anderen Wohnräumen soll die Größe des Fensters mindestens zehn Prozent der Grundfläche betragen. Im Badezimmer ist ein Fenster wegen des Lichtes nicht so wichtig, aber wegen der Feuchtigkeit muss eine ausreichende Belüftung her. Liegt der Keller komplett unter Geländeniveau, muss man mit Lichtschächten arbeiten.

Überhaupt sollte das Thema Lüftung nicht vernachlässigt werden. Kellerwände aus Beton zum Beispiel sind überhaupt nicht geeignet, auch nur einen Tropfen Feuchtigkeit aufzunehmen. Wenn nicht ausreichend gelüftet wird, droht Schimmel. Wenn nicht ausreichend Fenster eingebaut werden können, muss eine Lüftungsanlage her.
Allerdings, Fenster sind durchaus auch dann möglich, wenn der Keller komplett unter dem Geländeniveau liegt. In diesem Fall hilft man sich mit Lichtschächten. Auf diese Weise bringt man gleichzeitig auch ein wenig Tageslicht in den Raum.

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An der Dämmung führt kein Weg vorbei
Gedämmt sein sollen Wohnräume heute ohnehin. Eine Dämmung unter der Bodenplatte und an den Außenwänden des Kellers ist Standard. Zu prüfen wäre, ob die für einen Keller vorgesehene Stärke des Dämmstoffes auch für Wohnräume reicht. Wer behauptet, die Einsparung bei den Heizkosten reiche nicht aus, um die Dämmung zu finanzieren, sollte es eben wegen des Klimaschutzes tun.
Ein Thema ist auch der Brandschutz. Sind im Haus mehr als zwei Wohnungen, muss es für den bewohnten Keller zwei Fluchtwege geben, außerdem müssen Wände und Türen bestimmten Brandschutzanforderungen genügen. Auch diese Vorgaben werden durch die Bundesländer geregelt und können sich ändern. Wer mit Architekt baut, kann davon ausgehen, dass dieser sich auskennt.
Noch ein Tipp für die Planung: Der Weg aus dem Gästezimmer oder Hobbyraum ins Erdgeschoss kann ziemlich lang sein, wenn es eilig ist. Es empfiehlt sich daher, zumindest eine kleine Toilette in den Keller einzubauen.
Im Neubau nicht zu früh ausbauen
Und: Zu früh mit dem Innenausbau des Kellers sollte man nicht anfangen. Es kann eine Weile dauern, bis der letzte Tropfen Feuchtigkeit aus den Wänden ist, ob sie nun gemauert oder aus Beton gemacht sind. Vor allem mit Dingen, die Feuchtigkeit absperren – Teppiche und Laminat auf dem Fußboden oder Tapeten an der Wand – sollte man lieber eine Woche mehr warten. Acht Wochen auf jeden Fall. Aber hat man nicht ohnehin in den anderen Etagen des Hauses genug zu tun? Und wenn man dann beim Innenausbau im Keller angekommen ist, sollte ausreichend gelüftet werden, denn bei manchem Arbeitsgang – verputzen, tapezieren, Fliesenlegen – kommt wieder Feuchtigkeit ins Haus.
Aber abschließend: Es gibt keine schwer oder gar nicht zu überwindenden Hürden, wenn man Wohnraum im Keller haben möchte. Oft kann man damit den Wohnwert eines Hauses deutlich erhöhen. Entmutigen lassen sollte man sich also nicht.

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