Wer einen Keller hat, muss dorthin gelangen. Dafür benötigt man eine Kellertreppe. Was es zu beachten gibt und welche Möglichkeiten es gibt, das steht hier.
Die sogenannte notwendige Treppe
In Deutschland muss jedes Stockwerk, das nicht ebenerdig liegt, über eine Treppe verfügen. Also auch der Keller. Ein Aufzug reicht nicht aus. Die Kellertreppe gehört damit zu den notwendigen Treppen – das ist wichtig für die Planung. In Ein- und Zweifamilienhäusern ist es erlaubt, dass eine Treppe außerhalb gebaut wird. Aber sinnvoll ist das in den meisten Fällen nicht – wer kann schon davon ausgehen, niemals in den Keller zu müssen, wenn es stark regnet, stürmt oder schneit?
Umgekehrt spart man durch eine Außentreppe Platz im Haus. Aber fällt das so sehr ins Gewicht? Im Erdgeschoss spart man nicht viel, denn die Kellertreppe ist oft unter der Treppe ins Obergeschoss. Und wenn das Haus komplett unterkellert ist, gibt es auch im Kellergeschoss zumeist keine Platzprobleme. Eine Außentreppe statt Innentreppe kann von Vorteil sein, wenn im Kellergeschoss zum Beispiel Büroräume liegen und es eine klare Trennung zwischen Berufsbereich und Privatbereich geben soll. Aber das dürfte eher die Ausnahme sein.
Gesetzliche Gestaltungsvorgaben
Eine ganz wichtige Vorgabe für alle notwendigen Treppen ist die Breite – 80 Zentimeter sollen es mindestens sein. Schmaler dürfen nur Zweittreppen sein. Aber diese Vorgabe ist auch sinnvoll: Im Keller werden auch sperrige Dinge gelagert, und die werden in der Regel über die Treppe transportiert. Also wird eine gewisse Mindestbreite gebraucht. Diese macht es übrigens auch einfacher, später einen Treppenlift zu installieren – wer kann schon wissen, dass ein solcher auch in fernerer Zukunft nie gebraucht wird?
Auch die Größe der Treppenstufen ist vorgegeben; die Festlegungen gehen von einer menschlichen Schrittlänge von 59 bis 65 Zentimetern aus. Was das für die Stufen bedeutet, steht in der Norm DIN 18065. Demnach muss die Treppe nach der sogenannten Schrittmaßregel geplant werden.
Verwendet werden dabei die Begriffe Steigung und Auftritt. Die Steigung ist der senkrechte Teil der Treppe, der Auftritt der waagerechte Teil. Nach der Schrittmaßregel sollen die Summe aus dem Doppelten der Steigung und des Auftritts zwischen 59 und 65 Zentimeter ergeben. Anwendbar ist die bei Treppensteigungen zwischen 22 und 45 Grad.
Zum Tragen kommt auch die Bequemlichkeitsregel, die besagt, dass Auftritt abzüglich Steigung eine Differenz von 12 Zentimetern ergibt. Diese Regel ermöglicht eine bequeme Nutzung bei Treppen mit einer Neigung von 30 Grad. Die Sicherheitsregel schließlich verlangt, dass die Summe aus Auftritt und Steigung 46 Zentimeter beträgt. Hält man alle Regeln ein, ergibt sich eine optimale Treppenstufe mit einer Steigung von 17 Zentimetern und einem Auftritt von 29 Zentimetern. Die DIN lässt Abweichungen von 5 Millimetern zu.
Klassische Treppe oder Wendeltreppe
Nun ist Treppe nicht gleich Treppe, es gibt allerlei Varianten. Die meisten Hausbauer entscheiden sich für eine klassische gerade Treppe, eventuell mit einem Zwischenpodest, wenn die Architektur es nahelegt. Dies ist auf jeden Fall die preiswerteste Variante.
Aber es gibt auch andere Formen. Eine Wendeltreppe zum Beispiel braucht wenig Platz, kostet aber mehr. Eine Spindeltreppe, wie die Fachleute sagen, kann auch sehr eng sein – es kommt auf die konkrete Gestaltung an. Muss eine Treppe um eine Ecke führen, ist ein Zwischenpodest in dieser Ecke nicht zwingend, zumal es Platz braucht. Möglich ist auch, in der Ecke einige Stufen unterzubringen, die eine Kurve beschreiben. Man spricht dann von einer viertelgedrehten Treppe.
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Preise von Handwerkern vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
Noch einmal zurück zum Zwischenpodest: Es darf, so sind die Vorschriften, nicht schmaler sein als die Treppe, und der Handlauf muss weitergeführt werden. Ein Zwischenpodest macht übrigens den späteren Einbau eines Treppenliftes erheblich teurer.
Als Material für die Kellertreppe kommen vorwiegend Metall und Beton infrage. Diese Treppen sind vergleichsweise preiswert und jedenfalls sehr haltbar. Auch Feuchtigkeit macht ihnen nicht so viel aus. Das ist ein Merkmal, das Treppen aus Holz nicht von vornherein aufweisen.
Auf keinen Fall verzichten sollte man auf ein Treppengeländer. Denn oft ist die Beleuchtung im Keller nicht so gut wie in den Wohnräumen. Treppenstufen können auch einmal feucht sein, etwa wenn sie mit nassen Schuhen von außen kommend genutzt worden sind. Ein Handlauf kann auch nützlich sein, wenn man Dinge in den Keller tragen möchte.
Optisch ansprechend gestalten
Freilich heißt all dies nicht, dass eine Kellertreppe ein unansehnlicher und dunkler, womöglich sogar unangenehmer Ort sein soll. Man kann sie bunt gestalten durch einen entsprechenden Anstrich der Wände, man kann die Stufen mit Teppich, Fliesen oder Laminat verkleiden – wobei darauf zu achten ist, dass die Stufen nicht rutschig werden. Stufen können auch mit Massivholz aufgedoppelt werden. Man kann die Treppenstufen mit LEDs oder Lichtschläuchen markieren, auch für das Geländer gibt es diese Möglichkeiten. Vor allem aber sollte eine ausreichende Beleuchtung eine Selbstverständlichkeit sein.
Abschließend noch ein Wort zu nicht-notwendigen Treppen. Eine zweite Treppe in den Keller, also eine Treppe neben der eigentlichen Kellertreppe, muss nicht als Fluchttreppe geeignet sein, darf also sowohl schmaler als auch steiler sein. Fertig werden solche als Raumspartreppen angeboten. Der Bau einer solchen Treppe bietet sich an, wenn es im Keller Bereiche gibt, die sehr unterschiedlich genutzt werden. Da jedoch auch eine Raumspartreppe Platz braucht und Geld kostet, kommt dies eher in Ausnahme- und Spezialfällen infrage.
Die Außentreppe zum Keller
Nicht zwingend, aber empfehlenswert Ein Stiefkind bei der Planung von Einfamilienhäusern ist gelegentlich die Außentreppe zum Keller. Braucht man die… weiterlesen