Der barrierefreie Keller – ein guter Plan

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Kaum jemand rechnet damit, in späteren Jahren einmal nicht mehr so gut laufen zu können und auf einen Rollator oder gar einen Rollstuhl angewiesen zu sein. Aber wer baut, sollte diese Möglichkeit im Blick haben. Denn wer möchte nicht gerne so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen? Und wer barrierefrei baut, sollte dabei den Keller nicht vergessen. Hier steht, was das bedeutet und worauf man achten muss.

Möglichkeiten für barrierefreien Keller
Möglichkeiten für barrierefreien Keller

Zu einem barrierefreien Haus gehört ein barrierefreier Keller. Zumindest wenn man nicht sicher ist, immer jemanden in den Keller schicken zu können, wenn es notwendig ist. Womöglich ist dort ja ein wichtiger Hobbyraum. Womöglich spielt man auch mit dem Gedanken, einen Teil des Kellers später einmal zu Wohnräumen umzubauen, einer Einliegerwohnung womöglich. Diese ist barrierefrei auf jeden Fall besser nutzbar.

Für den Außenzugang eine mögliche Option: der Hublift © Larisa, stock.adobe.com
Für den Außenzugang eine mögliche Option: der Hublift © Larisa, stock.adobe.com

Wie kommt man in den Keller?

Ein ganz wichtiges Thema ist der Zugang. In manchen Fällen kann es ausreichend sein, einen barrierefreien Kellerzugang über einen Außeneingang zu schaffen. Gut vorstellbar ist dies bei einem Haus in Hanglage – auch wenn eine steile Topografie für Menschen mit Gehbehinderungen sonst nicht optimal ist.

Soll es außen eine Kellertreppe geben, ist theoretisch möglich, dort einen Treppenlift unterzubringen; es gibt auch Varianten, die für den Einsatz im Freien geeignet sind. Allerdings sind diese teurer, und zweitens ist es zumeist keine gute Variante, auf dem Weg in den Keller immer ins Freie zu müssen. Dies kommt also zumeist nur als Notlösung infrage, wenn es anders nicht geht.

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Am besten mit dem Aufzug

Also muss im Innern eine Möglichkeit geschaffen werden, barrierefrei in den Keller zu kommen. Die beste Lösung ist ein Aufzug. Rollstuhl, Rollator, mit und ohne Passagier, alles gelangt einfach in Keller. Und wer gut laufen kann, der freut sich, wenn er schwere Gegenstände nicht über die Treppe schleppen muss. Natürlich ist ein Aufzug eine erhebliche Investition, 20000 Euro muss man rechnen für einen Aufzug vom Keller ins Erdgeschoss. Jedes weitere Stockwerk schlägt mit 10000 Euro zu Buche.

Der komfortabelste Weg in den Keller ist der Aufzug © rilueda, stock.adobe.com
Der komfortabelste Weg in den Keller ist der Aufzug © rilueda, stock.adobe.com

Das sind erhebliche Beträge. Berücksichtigen sollte man aber, dass sich auch ein Einfamilienhaus besser verkaufen oder vermieten lässt. Prüfen sollte man, ob es für den barrierefreien Ausbau von den Kommunen, vom Bundesland oder aus der Bundeskasse nicht noch Zuschüsse gibt. Und bedenken sollte man, dass ein Treppenlift auch nicht kostenlos zu haben ist. Bei der Investitionsentscheidung in Sachen Aufzug spielt daher nur die Kostendifferenz zum Treppenlift eine Rolle.

Fest steht, dass der nachträgliche Einbau eines Aufzuges zumeist technisch zwar machbar ist. Dafür muss dann aber erheblich mehr ausgegeben werden. Eine Zwischenlösung ist, einen Platz für einen Aufzug vorzusehen, diesen aber erst zu einem späteren Zeitpunkt einzubauen, wenn der Bedarf tatsächlich besteht. Anbieter von Fertigkellern haben entsprechende Systeme entwickelt; dabei werden die für den Aufzug notwendigen Löcher mit Betonplatten verschlossen.

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Die Standardlösung für den barrierefreien Weg in den Keller ist natürlich der Treppenlift. Es ist zumeist kein Problem, diesen nachträglich einzubauen – wenn man darauf achtet, dass die Treppe breit genug ist und es oben und unten Flächen zum Ein- und Aussteigen gibt. Mit Kosten ab 4000 Euro ist dies auch die günstigere Variante. Es kann auch sinnvoll sein, einen Treppenlift zu mieten oder gebraucht zu kaufen. Das muss aber genau geprüft werden. Genau übrigens wie der Bedarf – wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, der braucht einen Plattformlift. Und da wird der Preisunterschied zum Aufzug noch ein Stück kleiner.

Der Treppenlift in den Keller kann noch nachträglich eingebaut werden – wenn der Platz reicht © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Der Treppenlift in den Keller kann noch nachträglich eingebaut werden – wenn der Platz reicht © Robert Kneschke, stock.adobe.com

Auf den Grundriss kommt es an

Natürlich ist ein entsprechender Zugang noch kein barrierefreier Keller. Ansonsten kommt es zunächst einmal auf den Grundriss an. Und darauf, was man möchte. Gebäude können seniorengerecht, barrierearm und barrierefrei gebaut werden.

Soll der Keller barrierefrei sein, muss der Grundriss dementsprechend geplant werden © PixelboxStockFootage, stock.adobe.com
Soll der Keller barrierefrei sein, muss der Grundriss dementsprechend geplant werden © PixelboxStockFootage, stock.adobe.com

Die höchsten Anforderungen gibt es für barrierefreie und rollstuhlgerechte Gebäude. Die Kriterien betreffen etwa die Breite der Türen und Flure, aber auch die Abstände und Freiräume rund um Sanitärobjekte.

Daran ist zu erkennen, dass darüber schon bei der Planung des Kellergrundrisses entschieden werden muss. Generell gilt, dass ein rollstuhlgerechter Keller auch von allen anderen Bewohnern genutzt werden kann und auch bequem ist, wenn es keinen Rollstuhlfahrer im Hause gibt. Taucht dieser Bedarf aber erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, sind gar nicht mehr alle notwendigen Umbauten möglich.

Anderes geht nachträglich. Die Lichtschalter auf eine Höhe zu bringen, die für Rollfahrer geeignet ist, das kann man immer noch erledigen. Das gilt auch für den Einbau passender Sanitärelemente. Diese unterscheiden sich stark von den herkömmlichen Objekten, und das auch im Preis. Einbauen kann man sie auch noch, wenn der Bedarf tatsächlich da ist. Nur der notwendige Platz, der muss eben da sein.

Besonders viel Aufmerksamkeit braucht die Planung barrierefreier Badezimmer – auch im Keller © Jörg Lantelme, stock.adobe.com
Besonders viel Aufmerksamkeit braucht die Planung barrierefreier Badezimmer – auch im Keller © Jörg Lantelme, stock.adobe.com

Andere Behinderungen

Erinnert sei noch daran, dass es auch noch andere Einschränkungen gibt als Gehbehinderungen. Diese stellen auch andere Anforderungen an die Barrierefreiheit. Wer nichts hört, braucht hell ausgeleuchtete Räume, um das Ablesen von den Lippen zu erleichtern. Bei einer Sehbehinderung kommt es auf Oberflächen an, die eine Orientierung mit dem Tastsinn erlauben. Für Menschen mit anderen motorischen Einschränkungen sind oft leichtgängige Fensterhebel, Türklinken und Wasserhähne wichtig.

Nicht nur an Gebrechlichkeit denken
Nicht nur an Gebrechlichkeit denken

Das sind nur Beispiele, die Liste ist nicht vollständig. Einen neuen Keller auf alle Arten von Behinderungen vorzubereiten, das ist zu vertretbaren finanziellen Bedingungen gar nicht möglich. Auf Gehbehinderungen kann man sich deren Häufigkeit einrichten. Umbauten wegen anderer Einschränkungen dagegen können zumeist er nachträglich vorgenommen werden, wenn der Bedarf anfällt. Für diese Fälle gibt es von den jeweiligen Fachverbänden passende Leitfäden.

Ausreichend Platz und zusätzliche Installationen ermöglichen beeinträchtigten Menschen die komfortable Nutzung aller Anlagen im Haus © auremar, stock.adobe.com
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