Welche schadstoffbelastete Bausubstanzen können bei einem Gebäudeabriss anfallen?
Bei einem Gebäudeabriss fallen neben vielen recyclingfähigen Werkstoffen, mitunter auch schadstoffbelastete Bausubstanzen an. Diese können eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, weshalb sie fachgerecht und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen entsorgt werden müssen. Das Problem: Viele der schadstoffbelasteten Baustoffe sind dem Laien völlig unbekannt. Darüber hinaus sind sie in den Gebäuden meist „versteckt“ verbaut und lassen sich nicht ohne Weiteres sofort erkennen. Der folgende Ratgeber klärt über die häufigsten schadstoffbelasteten Bausubstanzen auf, die bei einem Gebäudeabriss auftauchen können.
Warum sind schadstoffbelastete Bausubstanzen bei einem Abriss problematisch?
Viele Baustoffe, die heute als gefährlich gelten, wurden früher ganz alltäglich beim Gebäudebau verwendet. Das liegt daran, dass zur damaligen Zeit nichts oder nur wenig über die gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften dieser Werkstoffe bekannt war. Die Vorteile der Baustoffe überwogen und so kommt es, dass heute etliche Gebäude aus dem letzten Jahrhundert über gleich mehrere schadstoffbelastete Gebäudeteile verfügen.
Nicht alle schadstoffbelasteten Bausubstanzen sind gefährlich – solange sie unbeschädigt und fest im Gebäude integriert sind. Beim Abriss jedoch kann beispielsweise Asbest beschädigt werden. Dadurch erfolgt die Freisetzung der gefährlichen Fasern des Baustoffs, was für die am Abriss beteiligten Arbeiter ein Gesundheitsrisiko darstellt. Andere Baustoffe verursachen zusätzliche Schwierigkeiten bei der Entsorgung: Sie können Gewässer verunreinigen, toxisch oder brennbar sein. Aus diesem Grund müssen sie auf bestimmte Art und Weise entsorgt werden.
Umso wichtiger ist, dass Sie bereits vor einem Gebäudeabriss wissen, ob schadstoffhaltige Bausubstanzen zu erwarten sind. Ist dies der Fall, müssen Sie für gewöhnlich ein Rückbau- und Entsorgungskonzept entwickeln lassen. Dadurch stellen Sie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle sowie die Sicherheit für Mensch und Umwelt sicher.
Info: Als Bauherr sind Sie bei einem Abriss dafür verantwortlich, dass der beim Abbruch entstehende Abfall fachgerecht entsorgt wird. Das gilt insbesondere für schadstoffbelastete Abfallarten, die eine große Umwelt- und/oder Gesundheitsgefahr darstellen können. Nehmen Sie diese Verantwortung nicht auf die leichte Schulter, denn bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Zwangsgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
Welche schadstoffbelasteten Bausubstanzen gibt es?
Besteht der Verdacht, dass in einem abzureißenden Gebäude schadstoffbelastete Bausubstanzen vorzufinden sind, sollte eine Überprüfung des Gebäudes durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgen. Dieser arbeitet mit einem sogenannten Schadstoffkataster und dokumentiert sämtliche zu überprüfenden Schadstoffe. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den folgenden Baumaterialien.
Asbesthaltige Baustoffe
Die Entsorgung von Asbest verlangt besondere Aufmerksamkeit, denn der Faserwerkstoff gilt als stark gesundheitsschädlich und krebserregend. Problematisch sind vor allem die feinen Asbestfasern, die sich aus dem Baustoff lösen und in der Lunge absetzen können. Deshalb sind bei einem Gebäudeabriss mit Asbestbelastung spezielle Vorsichtsmaßnahmen für die Arbeiter zu treffen. Asbest kann beispielsweise in Fassaden, Bodenbelägen, Nachtspeicheröfen, Heizungsanlagen oder als Dacheindeckung vorkommen.
PCB-haltige Baustoffe
PCB-haltige Baustoffe enthalten sogenannte Polychlorierte Biphenyle, die nicht nur giftig sind, sondern auch als krebsauslösend eingestuft werden müssen. PCB kann sich zudem in der Umwelt verteilen und in Tieren und Pflanzen anreichern. Da PCB via Hautkontakt aufgenommen werden kann, müssen bei Rückbau und Entsorgung PCB-haltiger Baustoffe strenge Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Polychlorierte Biphenyle sind heute noch in vielen alten Dichtungsmassen, Anstrichen oder Akustikdecken nachweisbar.
Künstliche Mineralfasern
Künstliche Mineralfasern kennen wir heute vornehmlich als Glas- und Steinwolle. Insbesondere Glaswolle wird aufgrund ihrer positiven Eigenschaften gern als Baustoff eingesetzt – unter anderem als Dämmmaterial. Heute ist dies allerdings nur noch erlaubt, wenn es sich dabei um „Neue Mineralwolle“ handelt. Die ursprüngliche künstliche Mineralfaserwolle war nämlich so beschaffen, dass sich die feinen „Fäden“ aus der Wolle lösen und in die Lunge eindringen konnten. Dort setzten sie sich fest und konnten langfristig zur Entstehung von Krebs beitragen. Bei Rückbau und Entsorgung von Mineralwolle müssen entsprechend ebenfalls gesundheitsschützende Vorkehrungen getroffen werden. Zu finden ist die Mineralwolle vornehmlich unter dem Dach, aber auch als Isoliermaterial von Hauswänden oder Fußböden wurde sie genutzt.
Schadstoffbelastetes Altholz
Holz ist eigentlich ein natürlicher Werkstoff, der sich hervorragend recyceln lässt. Wurde er jedoch behandelt, sieht das bisweilen ganz anders aus – dann kann das Naturprodukt sich schnell in einen schadstoffbelasteten Baustoff verwandeln. Das trifft unter anderem auf Altholz zu, dass mit PCB, Holzschutzmitteln oder Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) behandelt wurde. Diese schadstoffbelasteten Bausubstanzen stellen ein großes Risiko für die Umwelt dar und können auch gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen ausüben. Deshalb ist eine fachgerechte Entsorgung von Holz unumgänglich. Das kann unter anderem Holzkonstruktionen aus dem Außenbereich, Fensterrahmen oder auch alte Parkettböden betreffen.
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Info: PAK wurden nicht nur zur Holzbehandlung eingesetzt, sondern können auch in teerhaltigem Kleber, Teerkorkplatten, Dachpappen und Schwarzdecken enthalten sein. Eine fachgerechte Entsorgung der schadstoffhaltigen Bausubstanzen ist hier ebenfalls gefordert.
Weitere schadstoffbelastete Bausubstanzen
Auch elektronische und elektrische Geräte sowie diverse bauliche Anlagen können mit Schadstoffen kontaminiert sein. Das kann beispielsweise Heizungsanlagen betreffen. Säuren und Laugen, Lösungsmittel, Benzin und Diesel oder aber PCB, FCKW und Quecksilber gelten diesbezüglich als typische Beispiele. Anlagen mit derartigen Schadstoffen müssen vor einem Gebäudeabriss zwar ohnehin entfernt werden, wer sie jedoch von vornherein in sein Rückbau- und Entsorgungskonzept einbezieht, kann mögliche Kosten besser kalkulieren. Weitere Schadstoffe, die in Baustoffen nachgewiesen werden können, sind:
- Chrom VI
- DDT
- Formaldehyd
- MKW
- Dioxin
- PCP
- Schwermetalle
- Lindan
Abriss eines Gebäudes mit schadstoffbelasteten Bausubstanzen: Das sollten Sie beachten!
Sie möchten ein Gebäude abreißen, vermuten allerdings, dass sich im Gebäude eventuell schadstoffbelastete Bausubstanzen befinden? Das wäre insbesondere bei älteren Gebäuden sowie industriellen Anlagen und gewerblich genutzten Gebäudekomplexen keine Überraschung. Umso wichtiger ist die richtige Vorgehensweise, damit Sie sich, die Umwelt und andere schützen können.
- Setzen Sie sich mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde in Verbindung. Diese stellen Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema zur Verfügung.
- Kontaktieren Sie einen Sachverständigen für Rückbau- und Entsorgungskonzepte. Dieser wird sich mit der Gebäudehistorie auseinandersetzen und eine Gebäudebegehung vornehmen. Hierbei identifiziert und klassifiziert er eventuell vorhandene Schadstoffe. Gegebenenfalls nimmt er Proben und analysiert diese auf Schadstoffe.
- Lassen Sie vom Sachverständigen ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellen. Dieser plant nicht nur den Rückbau, sondern auch die fachgerechte Entsorgung aller dabei entstehenden Abfallarten – auch der schadstoffbelasteten Bausubstanzen.
Ebenfalls zu empfehlen: Achten Sie darauf, dass Sie für den Rückbau und die Entsorgung eines Gebäudes mit schadstoffbelasteten Bausubstanzen ausschließlich mit erfahrenen Profis zusammenarbeiten. Für den Umgang mit vielen Gefahrstoffen sind spezielle Qualifikationen notwendig – lassen Sie sich diese gegebenenfalls vor einer Auftragserteilung vorlegen. Zudem sollten Sie sich entsprechende Entsorgungsnachweise ausstellen lassen. Diese können unter Umständen nach dem Rückbau auch von der zuständigen Behörde zur Einsicht nachgefragt werden.
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