Entsorgung von Brandabfall

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Wie entsorgt man Brandabfall richtig und was kostet das?

Ein Feuer in einem Wohn- oder Geschäftsgebäude ist ein Unglück, das schnell großen finanziellen Schaden anrichten kann. Selbst wenn das Feuer gelöscht ist, bleiben Immobilienbesitzer häufig auf immensen Kosten sitzen. Neben vom Feuer zerstörter Einrichtung, Maschinen und anderer wertvoller Besitztümer, ist es vor allem der Brandabfall, der ins Gewicht fällt. Denn wenn die Löschwagen der Feuerwehr abrücken, bleiben oft große Mengen an Abfall zurück, die nicht einfach über die Restmülltonne entsorgt werden können. Der nachfolgende Ratgeber erklärt, was Brandabfall ist, wie er entsorgt werden kann und was Sie dabei unbedingt beachten sollten. Zudem gibt es Tipps und Tricks, mit denen Sie eventuell Kosten sparen.

Nach einem Feuer bleiben oft große Mengen Brandabfall zurück © varts, stock.adobe.com
Nach einem Feuer bleiben oft große Mengen Brandabfall zurück © varts, stock.adobe.com

Was ist Brandabfall?

Als Brandabfall wird grundsätzlich jede Art von Abfall bezeichnet, die nach einem Brand an der Brandstelle zurückbleibt. Es handelt sich hierbei also um einen Sammelbegriff, der verschiedene Abfallarten inkludieren kann. Ein verkohlter Teppich, ein halb verbrannter Stuhl oder geschmolzenes Plastikgeschirr können in die Kategorie Brandabfall sortiert werden.

Abgesehen von der Tatsache, dass Brandabfall bei einem Brand entsteht, ist er noch durch ein weiteres Merkmal gekennzeichnet: Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ihm um kontaminiertes Material handelt. Das bedeutet, dass es sich um potenziell gefährlichen Abfall handelt, der deshalb nicht ohne Weiteres in der Restmülltonne entsorgt werden darf. Auch Gegenstände, die zunächst augenscheinlich keinen Brandschaden davongetragen haben, können als Brandabfall deklariert werden und gelten somit als kontaminiert. Eine kleine Aufzählung verdeutlicht dies, denn zum Brandabfall gehören unter anderem:

  • nicht brennbare mineralische Baustoffe
  • nicht vollständig verbrannte brennbare Baustoffe (zum Beispiel Holz)
  • nicht vollständig verbrannte Einrichtungsgegenstände
  • nicht vollständig verbrannte Elektrogeräte
  • nicht vollständig verbrannte Kunststoffe
  • angekohlte oder verrußte Gegenstände
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Warum ist Brandabfall so gefährlich?

Wenn Gegenstände unkontrolliert und/oder unvollständig verbrennen, können dabei verschiedene giftige Stoffe, sogenannte organische Verbindungen, entstehen. Ob und wie viele dieser Verbindungen sich bilden, hängt unter anderem davon ab, welches Material verbrennt und wie stark dieses geschädigt wird. Teilweise ergeben sich besonders riskante organische Verbindungen, wenn Gegenstände, die aus mehreren verschiedenen Materialien bestehen, verbrennen.

Durch das Feuer können alle Einrichtungsgegenstände kontaminiert sein © Jochen Schönfeld, stock.adobe.com
Durch das Feuer können alle Einrichtungsgegenstände kontaminiert sein © Jochen Schönfeld, stock.adobe.com

Zu den besonders gefährlichen Verbindungen, die sich im Brandabfall bilden können, gehören unter anderem PAK, Dioxine, Furane. Diese können hochtoxisch und bisweilen sogar krebserregend sein. Warum solcher Brandabfall fachgerecht entsorgt werden sollte, liegt also auf der Hand. Doch entstehen diese giftigen Stoffe tatsächlich bei jeder Art von Brand und muss man auch nach einem kleinen Feuer in der eigenen Wohnung alle darin befindlichen Gegenstände entsorgen?

Nicht unbedingt. Wo und wie Brandabfall zu entsorgen ist, und was als Brandabfall deklariert wird, lässt sich mithilfe mehrerer Kriterien bewerten. Der Brandverlauf spielt dabei eine genauso wichtige Rolle, wie die Nutzung des Gebäudes, in dem es gebrannt hat. So wird im Rahmen der VdS-Richtlinie 2356 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ unter anderem zwischen verschiedenen Gefährdungsbereichen unterschieden:

Die Klassifizierung von Brandstellen
Die Klassifizierung von Brandstellen

Gefährdungsbereich 0

Die Brandverschmutzungen beschränken sich auf den konkreten Brandbereich, der durch eine relativ geringe Ausdehnung gekennzeichnet ist. Beispiele sind der Brand eines Papierkorbs oder ein Herdbrand.

Gefährdungsbereich 1

Es handelt sich um ein größeres Brandgeschehen, wie etwa einen Wohnraum- oder Wohnungsbrand. Auch Brände in Schulen, Büroräumen oder Praxen und Gaststätten werden in dieser Kategorie eingestuft. Sofern hier keine potenziell riskanten Stoffe, wie beispielsweise größere Mengen PVC oder andere chlor- oder bromorganische Stoffe, verbrannt sind, ist von keiner größeren Kontamination auszugehen.

Gefährdungsbereich 2

Es handelt sich um ein größeres Brandgeschehen, bei dem größere Mengen PVC oder andere chlor-oder bromorganische Stoffe beteiligt waren.

Besonders gefährlich ist Brandabfall aus dem gewerblichen oder industriellen Bereich © Blickfang, stock.adobe.com
Besonders gefährlich ist Brandabfall aus dem gewerblichen oder industriellen Bereich © Blickfang, stock.adobe.com

Gefährdungsbereich 3

Das Brandgeschehen spielt sich in einem gewerblichen oder industriellen Umfeld ab und es ist davon auszugehen, dass signifikante Mengen gefährlicher Stoffe beteiligt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Pflanzen- und Vorratsschutzmittel
  • Pentachlorphenol (PCP)

Hinweis: Bei Brandabfall aus den Gefährdungsbereichen 0 und 1 ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Schadstoffgehalte gering sind. Bei Brandabfall aus den Gefährdungsbereichen 2 und 3 muss dieser hingegen auf relevante Schadstoffe geprüft werden. Hierfür ist eine Analyse durch einen erfahrenen Sachverständigen erforderlich.

Brandabfall richtig entsorgen: So funktioniert die Entsorgung von Brandabfall

Sämtlicher Brandabfall, der nicht in den Gefährdungsbereich 0 fällt, darf nicht ohne Weiteres entsorgt werden. Hier muss ein sogenanntes Entsorgungskonzept entwickelt werden, um sicherzustellen, dass der Brandabfall korrekt entsorgt wird und dabei keine Gefährdung für Mensch, Natur und Umwelt entsteht. Für gewöhnlich ist diesbezüglich vorgesehen, den Brandabfall nach einzelnen Fraktionen zu trennen. Das bedeutet, dass die einzelnen Arten von Brandabfall sortiert und dann unterschiedlich entsorgt werden sollten.

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Vorgeschrieben ist eine Trennung in folgende Fraktionen:

  • mineralisches Material (etwa Beton und Mauerwerk)
  • Metall
  • brennbare Materialien (etwa Textilien, Tapeten, Möbel)
  • Kunststoffprodukte (Fernseher, Computermonitore, Plastikmöbel)
  • Lebensmittel
  • Tierkadaver

Das klingt nach einem großen Aufwand und ist für den Einzelnen normalerweise nicht zu leisten. Deshalb kann die Trennung meistens reduziert werden. Nachfolgend finden Sie die Empfehlungen, der zuständigen Behörden, die für die Entsorgung von Brandabfall gelten.

Bei der Entsorgung von Brandabfall sollte auf Sicherheitsmaßnahmen geachtet werden © GordonGrand, stock.adobe.com
Bei der Entsorgung von Brandabfall sollte auf Sicherheitsmaßnahmen geachtet werden © GordonGrand, stock.adobe.com

Wichtig: Die Einstufung Ihres Brandabfalls müssen Sie als Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer selbst vornehmen. Unter Umständen kann eine der zuständigen Behörden von Ihnen für die Einstufung jedoch einen Nachweis verlangen. Und bei nicht sachgemäßer Entsorgung von Brandabfall drohen hohe Bußgelder. Wer sichergehen will, den Brandabfall richtig deklariert und entsorgt zu haben, sollte sich gegebenenfalls mit der unteren Abfallbehörde in Verbindung setzen und dort weitere Informationen einholen.

Entsorgungsempfehlung 1: Niedrigere Gefahrenbereiche mit vereinfachter Trennung

Bei Brandabfällen, die aus den Gefährdungsbereichen 0 oder 1 stammen, ist es normalerweise ausreichend, wenn in zwei verschiedene Kategorien getrennt wird: Restabfall und Bauschutt. Die Abfälle sollten anschließend an den zuständigen Deponien oder Annahmestellen entsorgt bzw. abgegeben werden. Wer möchte, kann auch einen Containerdienst beauftragen, um sich die Entsorgung zu erleichtern.

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Entsorgungsempfehlung 2: Kleine Mengen schadstoffhaltigen Abfalls einzeln abgeben

Wenn es in der eigenen Wohnung gebrannt hat, der Brandschaden jedoch überschaubar geblieben ist (Gefährdungsbereich 0 oder 1) und nur geringe Mengen Brandabfall vorliegen, kann dieser in Säcken verpackt, bei der jeweiligen kommunalen Sammelstelle für schadstoffhaltige Abfälle abgegeben werden. Das gilt etwa für verbrannte oder verkohlte Elektrogeräte ebenso wie für Asbest und Mineralwolle. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt die zusätzlich geltenden Hinweise für die gefahrlose und ordnungsgemäße Entsorgung von Asbest sowie die Entsorgung von Mineralwolle.

Entsorgungsempfehlung 3: Brandholz als Altholz entsorgen

Sofern das Brandholz als Brandabfall aus dem Gefährdungsbereich 0 oder 1 stammt, kann dieses wie gewöhnliches Altholz entsorgt werden. Das bedeutet, dass es wenigstens für eine thermische Verwertung geeignet ist.

Wichtig: Wenn Sie Brandabfall entsorgen müssen und nicht sicher sind, inwiefern sich gegebenenfalls gefährliche Stoffe im Abfall gebildet haben, sollten Sie stets nur unter Berücksichtigung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen tätig werden. Das inkludiert wenigstens das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, gegebenenfalls lohnt es sich für die Brandabfallbeseitigung ein erfahrenes professionelles Entsorgungsunternehmen zu beauftragen.

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