Teilabbruch, Vollabbruch und Rückbau

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Was ist der Unterschied zwischen Teilabbruch, Vollabbruch und Rückbau?

Wenn es um den Abriss eines Hauses geht, werden oft viele verschiedene Begriffe in einen Topf geworfen. Während Abbruch und Abriss noch denselben Vorgang bezeichnen, wird es bei Teilabbruch, Vollabbruch, Rückbau und Demontage schon etwas komplizierter. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Platz für Neues schaffen wollen, sollten Sie deshalb genau prüfen, ob Sie einen Vollabbruch, einen Teilabbruch oder einen Rückbau durchführen möchten. Der Ratgeber hilft Ihnen bei dieser Entscheidung und hält einige wichtige Tipps parat.

Bei einem Teilabriss bleibt ein Teil der baulichen Anlage bestehen © Achim Banck, stock.adobe.com
Bei einem Teilabriss bleibt ein Teil der baulichen Anlage bestehen © Achim Banck, stock.adobe.com

Was ist ein Teilabbruch?

Bei einem Teilabbruch handelt es sich – wie die Bezeichnung bereits verrät – um einen teilweisen Abriss einer baulichen Anlage. Oder anders gesagt: Nicht das komplette Gebäude wird abgerissen, stattdessen werden einzelne Gebäudeteile entfernt. Das können beispielsweise Anbauten wie Garagen oder Balkone und Wintergärten sein. Alternativ kann ein Teilabbruch im Inneren eines Gebäudes erfolgen – etwa, wenn ein alter Fahrstuhl bzw. Fahrstuhlschacht entfernt wird.

Teilabbrüche werden immer dann durchgeführt, wenn einzelne Gebäudeteile weiterhin genutzt werden sollen. Damit dies möglich wird, ist bei der Durchführung eines Teilabrisses besonders auf Sorgfältigkeit und professionelles Arbeiten zu achten. Denn werden die zu erhaltenden Gebäudebestandteile versehentlich beschädigt, kann es teuer werden. Wir empfehlen daher immer ein professionelles Abrissunternehmen zu beauftragen. Dieses kümmert sich nicht nur um die Planung und Durchführung des Teilabbruchs, sondern auch um die Entsorgung von Bauschutt und die Baustellenabsicherung.

Info: Auch bei einem Teilabbruch kann unter Umständen eine Abrissgenehmigung erforderlich sein. Wir raten Ihnen deshalb auch bei solchen Teilabrissen grundsätzlich dazu, im Vorfeld die zuständige Behörde zu kontaktieren. Dort bekommen Sie nicht nur alle Informationen bezüglich der gesetzlichen Vorgaben, sondern können das Abrissvorhaben direkt anzeigen.

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Was ist ein Vollabbruch?

Ein Vollabbruch ist das, was man normalerweise meint, wenn man vom Abriss eines Hauses spricht. Hier wird das komplette Gebäude mit schwerem Gerät plattgemacht – im wahrsten Sinne des Wortes. Bei einem Vollabbruch bleiben keinerlei Gebäudeteile bestehen, auch eventuell bestehende Kellergeschosse werden mit abgerissen.

Für den Vollabriss eines Hauses benötigen Sie in manchen Fällen eine Abrissgenehmigung, weshalb wir Ihnen empfehlen, sich rechtzeitig an die entsprechende Behörde zu wenden. Darüber hinaus muss der Vollabbruch unter bestimmten Auflagen durchgeführt werden und es fällt die Entsorgung großer Mengen unterschiedlicher Abfallarten an. Auch hier sind Sie mit einem professionellen Unternehmen gut beraten, das sich um alle anfallenden Aufgaben kümmert.

Bei einem Vollabbruch wird ein komplettes Gebäude abgerissen © Astrid Gast, stock.adobe.com
Bei einem Vollabbruch wird ein komplettes Gebäude abgerissen © Astrid Gast, stock.adobe.com

Info: Unter Umständen lässt sich ein Haus selbst abreißen. Hierbei können Sie hohe Kosten einsparen. Allerdings verlangt der Hausabriss in Eigenregie nach einer umfangreichen Planung sowie dem sachgemäßen Umgang mit schwerem Gerät.

Was ist ein Rückbau?

Insbesondere der Begriff „Rückbau“ sorgt bei vielen Immobilienbesitzern, die ein bestehendes Gebäude loswerden wollen, für Verwirrung. Schließlich wird der Terminus häufig mit dem Abriss gleichgestellt. Tatsächlich erweisen sich Definition und Unterscheidung mitunter als schwierig. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass bei einem Abriss der komplette Abbruch des Gebäudes mit schwerem Gerät vorgenommen wird. Die bauliche Anlage wird wortwörtlich dem Erdboden gleichgemacht.

Bei einem Rückbau erfolgt stattdessen der schrittweise Rückbau des Gebäudes – gewissermaßen in umgekehrter Reihenfolge zum Aufbau. Das kann sinnvoll sein, wenn die vorhandenen Bausubstanzen grundsätzlich noch gut erhalten sind. In solchen Fällen findet meist ein Rückbau vorhandener An- oder Umbauten statt, die das Gebäude im Laufe der Jahre verändert haben. An dieser Stelle ergibt sich eine konzeptuelle Nähe zur Entkernung eines Gebäudes. Bei einem solchen partiellen Rückbau wird das Gebäude entsprechend nicht komplett abgerissen.

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Ein schrittweiser Rückbau ist manchmal die bessere Wahl © thomasknospe, stock.adobe.com
Ein schrittweiser Rückbau ist manchmal die bessere Wahl © thomasknospe, stock.adobe.com

Ein schrittweiser Rückbau kann aber auch erfolgen, wenn die Gegebenheiten vor Ort keinen klaren Abriss mit schwerem Gerät erlauben. In diesem Fall würde das abzureißende Gebäude mit kleinem Gerät systematisch zurückgebaut, um beispielsweise angrenzende Gebäude nicht zu beschädigen oder eine Staub-, Erschütterungs- oder Lärmbelastung zu vermeiden.

Info: In vielen Situationen stellt ein vorsichtiger Rückbau gegenüber dem oftmals etwas brachialen Vollabbruch die bessere Variante dar. Allerdings dauert ein schrittweiser Rückbau natürlich länger und ist deutlich aufwendiger sowie kostenintensiver.

Vollabbruch, Teilabbruch oder Rückbau?
Vollabbruch, Teilabbruch oder Rückbau?

3 Tipps rund um Vollabbruch, Teilabbruch und Rückbau

Nicht immer fällt die Wahl zwischen Vollabbruch, Teilabbruch und Rückbau leicht. Wir haben deshalb drei Tipps für Sie, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen und gegebenenfalls Einsparungspotenziale aufdecken können.

Tipp 1: Rückbau manchmal lohnenswerter als Abbruch

Zu enge Räume, schlecht geschnittene Aufteilung – gerade bei „verschnittenen“ Häusern ist es nicht immer sinnvoll gleich einen Vollabbruch zu planen. Ist die Bausubstanz noch gut, kann ein Rückbau empfehlenswerter sein und bares Geld sparen. Dasselbe gilt, wenn neue Bauvorschriften vorliegen. Dann kann ein Neubau vielleicht gar nicht ohne Weiteres an der Stelle des Altbestands errichtet werden. Auch hier ist der geplante und schrittweise Rückbau gegebenenfalls eine bessere Alternative.

Mit einem teilweisen Rückbau kann Platz für Neues geschaffen werden © beugdesign, stock.adobe.com
Mit einem teilweisen Rückbau kann Platz für Neues geschaffen werden © beugdesign, stock.adobe.com

Tipp 2: Selbst Hand anlegen

Ob bei einem Vollabbruch, einem Teilabbruch oder einem Rückbau – es gibt viele Arbeiten, die Sie in Eigenregie erledigen können. Dadurch lässt sich bares Geld sparen. Gute Beispiele sind etwa die Entrümpelung und die Entkernung des Gebäudes. Achten Sie außerdem bereits hier darauf Abfall möglichst sortenrein zu trennen, denn dann ist die Entsorgung meist deutlich günstiger.

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Tipp 3: Angebote einholen und vergleichen

Es mag zunächst wie eine Banalität klingen, ist aber dennoch entscheidend: Holen Sie sich Angebote verschiedener Firmen ein, wenn Sie ein professionelles Abrissunternehmen beauftragen wollen. Seriöse Unternehmen verschaffen sich direkt vor Ort einen Überblick und unterbreiten Ihnen erst dann einen konkreten Vorschlag. Eventuelle Rückbaumaßnahmen sollten überdies bereits im Vorfeld mit einem Architekten besprochen werden. Vergessen Sie außerdem nicht, sich rechtzeitig nach einem passenden Angebot umzusehen. Viele Abrissunternehmen geben Vorlaufzeiten von einem halben Jahr an.

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