Rückbau- und Entsorgungskonzept

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Was ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept und wann braucht man es?

Viele Gebäude, die für einen Abriss vorgesehen sind, weisen schadstoffhaltige Baustoffe auf. Asbest ist hierfür ein typisches Beispiel, aber auch künstliche Mineralfasern, Teerkork oder PCB-haltige Materialien können Mensch und Umwelt gefährden. Wann immer der Verdacht besteht, dass ein abzureißendes Gebäude derartige Schadstoffe enthält, muss in der Regel ein sogenanntes Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt werden. Worum es bei einem solchen geht und wie man es bekommt, erklärt unser Ratgeber.

Vor dem Abriss muss oft ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt werden © Wolfgang Jargstorff, stock.adobe.com
Vor dem Abriss muss oft ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt werden © Wolfgang Jargstorff, stock.adobe.com

Gebäuderückbau und Abfalltrennung: Warum ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept wichtig?

Wenn ein Gebäude abgerissen werden soll, entstehen große Mengen Abfall. Früher wurden diese weitestgehend unsortiert abtransportiert und anschließend auf der lokalen Mülldeponie entsorgt. Heute ist ein solches Vorgehen nicht mehr vorstellbar, denn es existieren Gesetze, die eine Abfalltrennung vorschreiben. Dies dient in erster Linie der Ressourcenschonung und dem Umweltschutz – allein deshalb sollten die gesetzlichen Vorgaben zur Abfalltrennung unbedingt eingehalten werden. Wem dies als Motivation nicht genügt, sollte wissen, dass eine unsachgemäße Abfalltrennung und -entsorgung (gerade im Zusammenhang mit Abrissarbeiten) rigoros bestraft wird. Hohe Geldbußen sowie unter Umständen auch Freiheitsstrafen sind möglich.

Die Abfälle, die bei einem Gebäudeabriss entstehen, sollten getrennt werden, damit sie möglichst umfänglich wiederverwendet werden können. Denn in den meisten Fällen lassen sich nur sortenreine Abfälle optimal wiederaufbereiten. Ebenso kommt es darauf an, dass die dem Recycling zugeführten Abfälle keine Schadstoffe aufweisen. Andernfalls wird eine Wieder- oder Weiterverwertung erschwert oder gar verhindert. Zudem stellen schadstoffbelastete Baustoffe eine Gefahr für die Umwelt und die Arbeiter dar, die mit ihnen in Kontakt kommen. Die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts ist entsprechend aus mehreren Gründen wichtig:

  • Die fachgerechte Entsorgung sorgfältig getrennter Abfälle wird sichergestellt.
  • Schadstoffbelastete Baumaterialien werden separat entsorgt und können recyclingfähige Baustoffe nicht verschmutzen.
  • Für die am Abriss beteiligten Arbeiter können wichtige Schutzmaßnahmen vorgenommen werden.
  • Durch den fachgerechten Rückbau und Abtransport schadstoffbelasteter Baustoffe wird die Umwelt geschützt.
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Wann ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept fällig?

Wer den Abriss eines Gebäudes plant, sollte sich zuallererst mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Diese informiert schließlich nicht nur darüber, ob für den Abbruch eine Abrissgenehmigung erforderlich ist, sondern kann auch darüber Auskunft erteilen, ob Sie vor der Durchführung des Projekts ein Rückbau- und Entsorgungskonzept benötigen. Hierfür stehen zwei mögliche Anlaufstellen zur Verfügung: Zum einen die Untere Bauaufsichtsbehörde, bei der Sie normalerweise das Abbruchvorhaben anzeigen bzw. genehmigen lassen müssen. Alternativ dazu können Sie sich an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde wenden. Dort gibt es weiterführende Informationen darüber, welche Pflichten Sie als Abfallerzeuger haben und wie Sie diese gesetzeskonform wahrnehmen.

Info: Wer ein Haus abreißen lässt, gilt automatisch als Erzeuger und Besitzer sämtlicher dabei entstehender Abfallmengen – und zwar so lange, bis diese Abfälle ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt wurden. Der Erzeuger oder Besitzer ist für die Entsorgung verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, falls diese nicht oder fehlerhaft erfolgt. Das gilt auch, wenn ein Abfallentsorgungsunternehmen beauftragt wurde.

Bei industriell genutzten Gebäuden ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erforderlich © industrieblick, stock.adobe.com
Bei industriell genutzten Gebäuden ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erforderlich © industrieblick, stock.adobe.com

Ob bei einem Hausabriss ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für gewöhnlich muss eines der folgenden drei Kriterien zutreffen:

  • Das abzureißende Gebäude wurde vormals industriell oder gewerblich genutzt.
  • Beim abzureißenden Gebäude handelt es sich um einen größeren Gebäudekomplex.
  • Das Baujahr des Gebäudes legt den Verdacht nahe, dass mit schadstoffhaltigen Baustoffen zu rechnen ist.

Diese Sachlage hat zur Folge, dass auch der Abriss privater Wohnhäuser mitunter nach einem Rückbau- und Entsorgungskonzept verlangt. Vornehmlich ist damit zu rechnen, wenn diese zwischen 1946 und 1995 erstellt wurden. Das liegt unter anderem daran, dass in diesen Jahren verstärkt Baustoffe eingesetzt wurden, die heute als Gefahrstoffe gelten. Hierzu gehören unter anderem Asbest oder künstliche Mineralfasern.

Die Vorgehensweise: Wie erstellt man ein Rückbau- und Entsorgungskonzept?

Viele Bauherren fragen sich, wie ein korrektes Rückbau- und Entsorgungskonzept aussieht. Tatsächlich gibt es hierfür jedoch kein allgemeingültiges Schema F. Denn die konkrete Ausgestaltung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts hängt immer von den Gegebenheiten des abzureißenden Gebäudes ab. Trotzdem sollten Sie sich bei der Erstellung an gewisse Grundlagen und die vorgegebene Reihenfolge halten. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Die Erstellung des Rückbau- und Entsorgungskonzepts im Überblick
Die Erstellung des Rückbau- und Entsorgungskonzepts im Überblick

Schritt 1: Sachverständigen einschalten

Wurden in einem Gebäude schadstoffbelastete Baustoffe verbaut, sind diese nicht immer gleich auf Anhieb als solche zu erkennen. Ohne die entsprechenden Vorkenntnisse sind Identifizierung und Klassifizierung von schadstoffhaltigen Gebäudebestandteilen deshalb meist nicht möglich. Teilweise kann es sogar erforderlich sein, dass hierfür Proben entnommen und analysiert werden müssen. Deshalb bedarf es für die Entwicklung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts immer eines entsprechenden Sachverständigen.

Tipp: Wenn Sie einen Sachverständigen bzw. Fachgutachter für die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts beauftragen möchten, sollten Sie sich am besten an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde wenden. Die kann mit Informationen über die passenden Ansprechpartner weiterhelfen. Ansonsten finden Sie einen Sachverständigen am ehesten in Ingenieurs- und Architektenbüros. Achten Sie auf entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen.

Ein Sachverständiger prüft die Schadstoffbelastung im abzureißenden Gebäude © Karin & Uwe Annas, stock.adobe.com
Ein Sachverständiger prüft die Schadstoffbelastung im abzureißenden Gebäude © Karin & Uwe Annas, stock.adobe.com

Schritt 2: Gebäudebegehung und Schadstoffüberprüfung

Wie ein konkretes Rückbau- und Entsorgungskonzept aussieht, hängt unter anderem davon ab, welche Schadstoffe sich in einem Gebäude befinden. Um dies zu überprüfen, ist vor der Konzepterstellung unbedingt eine Gebäudebegehung erforderlich. In dieser Begehung überprüft der Sachverständige zunächst in einer visuellen Kontrolle, ob und wenn ja, wo und welche Schadstoffe im Gebäude befindlich sind.

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Gegebenenfalls werden Proben entnommen, um die Schadstoffbelastung genauer zu bestimmen. Hierfür kann es vorab notwendig sein, ein separates Untersuchungskonzept zu erstellen. Das ist vor allem bei größeren Gebäudekomplexen sowie dem Verdacht auf umfassende Mehrfachbelastungen häufig erforderlich. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet.

Info: Schadstoffe und gefährliche Baumaterialien werden mithilfe eines sogenannten Schadstoffkatasters überprüft und festgehalten. Zu den schadstoffbelasteten Bausubstanzen beim Abriss gehören unter anderem PCB-, Asbest- oder PAK-haltige Baustoffe. Notiert wird zudem, wo im Gebäude sich die Schadstoffe befinden. Hierfür werden Baupläne zu Hilfe genommen.

Schritt 3: Erstellung des Rückbau- und Entsorgungskonzepts

Wurden in einem Gebäude, das abgerissen werden soll, schadstoffhaltige Bausubstanzen entdeckt, muss im nächsten Schritt geplant werden, wie diese sicher und fachgerecht zu entsorgen sind. Hierbei gilt es verschiedene Angaben zu berücksichtigen:

  • Wie sollen die Schadstoffe abgerissen, getrennt und gegebenenfalls gereinigt werden?
  • Wie groß ist die geschätzte Abfallmenge?
  • Wie sollen die Abfälle entsorgt werden?

Darüber hinaus müssen sämtliche anfallenden Abfallarten genau deklariert werden. Dabei wird die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als Grundlage verwendet. Ist das Rückbau- und Entsorgungskonzept fertiggestellt, wird es durch die entsprechende Behörde geprüft.

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Einzelne Abfallarten müssen sorgfältig getrennt werden © LianeM, stock.adobe.com
Einzelne Abfallarten müssen sorgfältig getrennt werden © LianeM, stock.adobe.com

Schritt 4: Begleitung und Abschlussdokumentation

Sobald das Rückbau- und Entsorgungskonzept genehmigt wurde, kann der Abriss beginnen. Dieser wird durch den Sachverständigen dokumentiert und in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Hier werden alle Informationen über den Rückbau sowie die Entsorgung der verschiedenen Abfallarten festgehalten. Das inkludiert auch alle Angaben zu beteiligten Beförderern, Entsorgungsunternehmen und Entsorgungsanlage. Darüber hinaus sammelt der Sachverständige sämtliche Entsorgungsnachweise und reicht diese, sofern erforderlich, bei der entsprechenden Behörde ein.

Was kostet die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts?

Die Kosten für die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts können nicht pauschal beziffert werden. Sie hängen unter anderem von der Größe des betreffenden Gebäudes, der Schadstoffbelastung und dem Umfang der erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen ab. Grundsätzlich ist das Rückbau- und Entsorgungskonzept jedoch ein Kostenpunkt, den Bauherren von vornherein berücksichtigen sollten – zumindest, wenn es um den Abbruch eines Gebäudes geht, für das ein solches Konzept erforderlich ist.

Gute Planung hilft die Abrisskosten zu reduzieren © Kalle Kolodziej, stock.adobe.com
Gute Planung hilft die Abrisskosten zu reduzieren © Kalle Kolodziej, stock.adobe.com

Durch das Rückbau- und Entsorgungskonzept entstehen aber nicht nur Kosten. Das Konzept kann auch dabei helfen, Kosten zu sparen. So wird eine transparente Kalkulation möglich, da von vornherein ersichtlich ist, welche Mengen an (finanziell) aufwändig zu entsorgenden Schadstoffen berücksichtigt werden müssen. Durch die Planung von Entsorgungswegen können zusätzliche Kosteneinsparungen aufgedeckt werden. Darüber hinaus dürfen Bauherren, die mit einem Rückbau- und Entsorgungskonzept arbeiten, sich auf der sicheren Seite wähnen: Sofern Sie sich an das genehmigte Konzept halten, müssen Sie keine Zwangsgelder aufgrund nicht fachgerecht entsorgter Gefahrstoffe befürchten.

Tipp: Gerade mit Blick auf das Rückbau- und Entsorgungskonzept zeigt sich, dass ein Abriss sorgfältig und vor allem im Voraus geplant werden sollte. Die Erstellung eines solchen Konzepts kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, genauso wie die Genehmigung und Beauftragung infrage kommender Abriss- und Entsorgungsfachbetriebe.

Für Planungssicherheit sorgt das Rückbau- und Entsorgungskonzept
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Schadstoffbelastete Bausubstanzen wie Asbest erfordern besondere Schutzmaßnahmen © Ecology, stock.adobe.com
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