Ist mein Ofen betroffen?
Wer einen Kaminofen betreibt, muss nicht nur seinen sicheren Betrieb sicherstellen, sondern beim Heizen auch die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und CO₂ einhalten. Gerade alte Kaminöfen überschreiten diese Grenzwerte deutlich. Deshalb gibt es seit 2015 laut Bundesimmissionsschutzverordnung eine Austauschpflicht für alte Öfen. Hier finden Sie alles Wichtige dazu.
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Die Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, ist mit der 1. Stufe am 22. März 2010 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass beim Heizen mit Brennstoffen bestimmte Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die 2. Stufe der BImSchV sieht noch strengere Grenzwerte vor und gilt seit dem 1. Januar 2015. Seither dürfen Kaminöfen, Pelletöfen und andere Holzfeuerungsanlagen 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub nicht mehr überschreiten.
Fristen für den Austausch von alten Kaminöfen
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Kaminöfen, deren Typprüfung bis zum 31. Dezember 1994 erfolgt ist, ausgetauscht werden. Alternativ können Hausbesitzer ihre Öfen mit einem Partikelabscheider oder -filter ausrüsten, sofern das technisch möglich ist und der entsprechende Kaminofen danach die von der BImSchV Stufe 2 geforderten Grenzwerte einhalten kann.
Wurde die Typenprüfung Ihres Ofens zwischen dem 31. Dezember 1994 und dem 21. März 2010 durchgeführt, haben Sie für den Kaminofentausch noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit. Auch hier gilt: Nachrüsten ist möglich, sofern Sie dadurch die strengeren Grenzwerte einhalten.
Es gilt also immer der Zeitpunkt der Typenprüfung, nicht der Zeitpunkt, an welchem Sie Ihren Ofen in Betrieb genommen haben.
Grundlage bildet Paragraph 26 der BImSchV.
Wichtig: Nutzen Sie noch einen Kachelofen oder Kaminofen, der vor 1950 in Betrieb genommen wurde, sind Sie von der 1. BImSchV ausgenommen.
Neuerungen nach der Anpassung der 1. BImSchV
Am 17. September 2021 hat der Bundesrat einer Anpassung der BImSchV zugestimmt. Demnach müssen Hausbesitzer beim Schornsteinneubau für Festbrennstoff-Feuerungsanlagen sicherstellen, dass der Schornstein 40 Zentimeter über dem Niveau des Dachfirstes liegt. Das Ziel dabei: Durch die höheren Schornsteine entsteht ein höherer Zug, der verhindert, dass sich viele Schadstoffe aus den Abgasen sammeln und dadurch gerade in dicht besiedelten Gebieten für eine hohe Luftverschmutzung sorgen.
So vermeiden Sie einen hohen Schadstoffausstoß mit Ihrem Kaminofen
Auch wenn Ihr Kaminofen alle Voraussetzungen der BImSchV erfüllt, können Sie durch falsches Befeuern für zu hohe Grenzwerte sorgen. So lässt sich das vermeiden:
- Nutzen Sie nur vollkommen trockenes Feuerholz.
- Verwenden Sie nur Feuerholz und verbrennen Sie weder Papier noch Kunststoff in Ihrem Kaminofen.
- Heizen Sie nicht mit Kohle oder Briketts.
- Achten Sie auf eine ausreichend hohe Temperatur im Feuerraum, damit das Feuer nicht schwelt, sondern brennt. Sorgen Sie deshalb für genügend Sauerstoff in der Anbrandphase.
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Kaminofenbesitzer müssen Einhaltung der Grenzwerte nachweisen
Als Kaminofenbesitzer sind Sie in der Pflicht nachzuweisen, dass Ihre Feuerstätte die geltenden Schadstoffgrenzwerte einhält. Das können Sie auf unterschiedliche Weise tun:
- Typenschild: Anhand des Typenschilds Ihres Kaminofens kann festgestellt werden, ob das Heizgerät die gültigen Anforderungen der BImSchV erfüllt. Sie können anhand des Typenschilds selbst in der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. recherchieren.
- Emissionsmessung: Sie können einen Schornsteinfeger beauftragen, um eine Schadstoffmessung an Ihrem Schornstein durchzuführen. Der Schornsteinfeger stellt Ihnen dann eine entsprechende Bescheinigung aus. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihr Kaminofen kein Typenschild mehr hat oder sich der Typ nicht mehr ermitteln lässt.
Bei Missachtung der Pflicht zum Kaminofenaustausch droht ein Bußgeld
Hausbesitzer sollten genau darauf achten, ob ihr Kaminofen von der Austauschpflicht betroffen ist. Bei Verstößen kann das Ordnungsamt Bußgelder von bis zu 50.000 EUR verhängen. Doch bis es so weit kommt, kann der Bezirksschornsteinfeger Fristen zur Nachrüstung, Stilllegung oder zum Austausch setzen. Erst bei mehrfacher Nichtbeachtung der Fristen wird vom zuständigen Ordnungsamt ein Bußgeld verhängt.
Wichtig: In manchen städtischen Regionen in Deutschland gilt ein sogenanntes „Kaminofen-Verbot“. Dort dürfen Sie Ihren Kaminofen auch dann nicht betreiben, wenn er alle Anforderungen der BImSchV erfüllt.
Fazit: Achten Sie auf mögliche Fristen und überlegen Sie, ob Sie nachrüsten oder austauschen wollen
Bei neueren Kaminofen-Modellen kann sich eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter lohnen. Allerdings ist die Nachrüstung je nach Filterlösung und Ofen häufig kostspielig. Manchmal kann sie ebenso teuer sein wie ein moderner neuer Kaminofen.
Lassen Sie sich dazu am besten von einem Ofenbauer, Ihrem Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb beraten.
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