Kann ich meinen Kaminofen fördern lassen?

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Über viele Jahre hinweg konnten Hausbesitzer staatliche Förderung beim Kauf eines wasserführenden Kaminofens erhalten, der mit Scheitholz befeuert wurde. Doch spätestens mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind mit Scheitholz betriebene Kaminöfen nicht mehr förderfähig. Wenn Sie beim Heizen mit Holz dennoch von Förderung profitieren wollen, zeigen wir Ihnen hier Alternativen.

Durch die Verbrennung von Holz und anderen Festbrennstoffen erzeugt der Kaminofen Wärme
Scheitholz betriebene Kaminöfen sind leider nicht mehr förderfähig. Welche Alternativen gibt es? © Marcel Paschertz, stock.adobe.com

Warum Holz-Kaminöfen nicht mehr gefördert werden

Selbst moderne Kaminöfen stoßen beim Verbrennen von Scheitholz Feinstaub aus. Werden zudem nur kleine Einzelraumfeuerungsanlagen mit Holz per Hand beschickt, ist die Verbrennung meist nicht vollständig. Das führt dazu, dass diese handbeschickten Holzöfen auch mehr Schadstoff emittieren.

Um von staatlicher Förderung über die BEG zu profitieren, müssen Heizgeräte sich durch Effizienz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit auszeichnen. Doch gerade holzbefeuerte Kaminöfen können die Vorgaben zu Effizienz und Umweltschutz nicht immer einhalten. Deshalb wurde die Förderung dieser Öfen eingestellt. Das gilt auch dann, wenn ein neuer Kaminofen hinsichtlich seiner Emissionswerte weit unter den Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung liegt.

Für künftige Kaminofenbesitzer ist das erst einmal keine positive Nachricht. Dennoch gibt es Möglichkeiten, um sich das Heizen mit Holz fördern zu lassen.

Wichtig: Beachten Sie die Austauschpflicht für alte Kaminöfen. Ist Ihr Ofen älter als 30 Jahre alt, kann er von der Austauschpflicht betroffen sein. Ist Ihr Ofen schon über 20 Jahre lange in Betrieb, sollten Sie sich aus Gründen des Umweltschutzes am besten jetzt schon nach einer emissionsärmeren Alternative umschauen.

Wasserführende Pelletheizungen werden weiterhin staatlich gefördert © ZIHE, stock.adobe.com
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Welche Alternativen habe ich, wenn ich Förderung für meine Holzheizung erhalten möchte?

Im Zuge der Neustrukturierung der Heizungsförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind folgende Alternativen zur einfachen Holzfeuerung mit einem Kaminofen möglich:

  • Bis zu 35 Prozent Förderung für förderfähige Kosten einer wasserführenden Pelletheizung

Haben Sie bisher mit dem Gedanken gespielt, einen Kaminofen anzuschaffen, sollten Sie überlegen, ob ein wasserführender Pelletofen in Ihrem Zuhause Sinn ergeben kann.

Folgende Voraussetzungen müssen für die staatliche Förderung gegeben sein:

  • Feuerung mit Holzpellets
  • wasserführendes System mit Wärmeabgabe an ein zentrales Heizungssystem
  • mindestens 5 Kilowatt Nennwärmeleistung
  • CO-Grenzwerte von 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung und 250 mg/m³ bei Teillast
  • Grenzwerte von Feinstaub bei maximale 15 mg/m³ und 2,5 mg/m³ bei emissionsarmen Pelletkesseln
  • Wirkungsgrad von mindestens 91 Prozent, ab dem 1. Januar 2023 muss die Anlage einen Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 78 Prozent erfüllen.

Die Förderung erfolgt über die BEG EM (Einzelmaßnahmen) und kann beim BAFA beantragt werden. Hausbesitzer erhalten dann einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Hierzu zählen u. a. die Kosten für das Heizgerät und die Installation. Auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ sind förderfähig. Dazu zählt z. B. die Anpassung der Abgasanlage für den Betrieb eines Pelletofens.

Wenn sich Hausbesitzer für einen besonders emissionsarmen Pelletkessel entscheiden, steigt die Förderung auf 40 Prozent.

Alternativ ist eine Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die BEG möglich. In diesem Fall muss die Anschaffung des Pelletkessels in eine energetische Sanierung eingebettet sein. Die Förderung erfolgt über einen Tilgungszuschuss für einen zinsgünstigen KfW-Kredit.

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Rechenbeispiel: Kostet eine Pelletheizung mit Wasserführung rund 15.000 Euro, können Sie bis zu 5.250 Euro vom Staat über die Bundesförderung zurückbekommen.

  • Bis zu 55 Prozent Förderung, wenn die Pelletheizung Teil einer Hybridheizung ist

Kombinieren Hausbesitzer ihren wasserführenden Pelletofen mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie-Anlage, können sie bis zu 55 Prozent an Förderung erhalten. Der Pelletkamin muss dabei mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes abdecken.

Förderfähig ist die Pellet-Hybridheizung auch mit einer modernen Gas-Brennwertheizung. Dann sind bis zu 40 Prozent Förderung möglich.

Ersetzt das Hybridsystem eine alte Ölheizung, ist ein Förderbonus von 10 Prozent möglich. Zusätzlich 5 Prozent Förderung können abgerufen werden, wenn ein zertifizierter Energieexperte einen sogenannten „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSfP) erstellt.

Wichtig: Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Anträge immer vor dem Start des Projekts gestellt werden. Sonst ist kein Zuschuss möglich.

Rechenbeispiel: Sie tauschen Ihre alte Ölheizung gegen eine Hybridheizung aus Pelletheizung und Solarthermie aus. Die Kosten betragen 25.000 Euro. Lassen Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, können Sie bis zu 13.750 Euro an staatlicher Förderung bekommen.

Scheitholzvergaser als weitere Alternative

Suchen Sie nach einer sehr effizienten Alternative zum herkömmlichen Kaminofen, könnte auch ein Holzvergaser Sinn ergeben. Auch hier sind bis zu 35 Prozent staatlicher Förderung möglich und bis zu 40 bei besonders emissionsarmen Heizgeräten.

Einziger Wermutstropfen bei allen Lösungen: Sie müssen zugunsten einer nachhaltigeren Heiztechnik auf ein echtes Kaminfeuer mit Flammenspiel verzichten. Dafür nutzen Sie dann aber eine hocheffiziente Holzheizung und können sich abhängig von der Kombination mehr als die Hälfte der Investitionskosten zurückerstatten lassen. Auf diese Weise lässt sich vielleicht auch der Verzicht auf ein schönes Flammenbild besser verkraften.

Förderfähige Holzheizungen müssen nachhaltig sein
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Die Wärmepumpe als wichtige Komponente einer Hybridheizung © caifas, stock.adobe.com
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