Ist Blitzschutz Pflicht?

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Schlägt ein Blitz in ein Haus ein, kann das gravierende Folgen haben. Gerissener Außenputz ist dabei noch ein kleineres Übel. Da der Strom zum Teil durch die Wasserleitungen fließt, können die Wände dort aufplatzen, wo diese Leitungen liegen. Wenn es schlecht läuft, kommt es zu einem Feuer – zum Beispiel, wenn der Dachstuhl in Brand gerät.

Blitze sind eine Gefahr für jedes Gebäude. Aber ein Schutz ist nicht für alle vorgeschrieben © Tom Bayer, stock.adobe.com
Blitze sind eine Gefahr für jedes Gebäude. Aber ein Schutz ist nicht für alle vorgeschrieben © Tom Bayer, stock.adobe.com

Verhindern kann man derartig unerfreuliche Dinge mit einem Blitzableiter. Aber viele Häuser werden heute ohne Blitzableiter gebaut, und es gibt auch keine Verpflichtung dazu. Empfehlenswert sein kann es trotzdem. Alles, was man auch über die rechtliche Situation in dem Zusammenhang wissen sollte, steht hier.

Blick in die Bauordnung

Maßgeblich sind die Bauordnungen der Bundesländer. Diese richten sich aber über weite Strecken nach der Musterbauordnung, auf die sich die Bauminister der Länder geeinigt haben. Dort heißt es im Paragraf 46: Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“ Die Frage ist natürlich: Wann kann ein Blitzschlag leicht eintreten, und was sind schwere Folgen?

Gerne schlägt der Blitz in hohe Gebäude ein, weil deren elektrische Leitfähigkeit besser ist als die der Luft. In diese Kategorie fallen Hochhäuser, Kirchtürme und Kamine zum Beispiel. Herauskristallisiert hat sich in der Rechtsprechung, dass Häuser keinen Blitzschutz brauchen, wenn sie nicht höher sind als 20 Meter. Das bedeutet, dass Ein- und Zweifamilienhäuser keinen Blitzschutz benötigen.

Aber: Es gibt kaum eine Regel ohne Ausnahme. Steht ein Einfamilienhaus in einer exponierten Lage, sodass es alle anderen Gebäude und Landschaftselemente rundum überragt, dann ist nach dem Gesetz ein Blitzschutz erforderlich. Denn dann ist ein Einschlag leicht möglich. Wer im Zweifel ist, erkundigt sich am besten beim örtlichen Bauamt, zum Beispiel wenn ein Bauantrag eingereicht wird. Die Baubehörde weiß im Zweifel auch über sich ändernde rechtliche Vorgaben Bescheid.

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Blitze schlagen gerne in die höchsten Gebäude ein. Aber man kann sich darauf nicht verlassen © Yasar, stock.adobe.com
Blitze schlagen gerne in die höchsten Gebäude ein. Aber man kann sich darauf nicht verlassen © Yasar, stock.adobe.com

Übrigens: Wenn sich das Haus eben genau nicht in einer exponierten Lage befindet, ist für manche Eigentümer ein Argument für den Verzicht auf den Blitzschutz. Einige glauben auch, ein höheres Gebäude oder hohe Bäume nebenan würden dazu führen, dass ihr Haus verschont bleibt. Richtig daran ist, dass Blitze wahrscheinlich von hohen Häusern und Bäumen in der Nachbarschaft angezogen werden. Falsch ist aber die Annahme, dies sei immer und zuverlässig so.

Was sind schwere Folgen?

Zurück zu Baubehörde – die kann auch einschätzen, was mit schweren Folgen gemeint ist. Wenn ein Einfamilienhaus in Flammen aufgeht, ist das für Bewohner und Eigentümer eine schwere Folge, aber das ist nicht gemeint. Es wäre präziser, wenn der Gesetzestext von besonders schweren Folgen sprechen würde. Das ist erstens der Fall, wenn die Gebäude auch für die allgemeine Öffentlichkeit einen besonderen Wert haben. Gemeint sind vor allem Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Und ob Denkmalschutz oder nicht, Häuser mit Dachabdeckungen mit leicht brennbarem Material wie Stroh oder Reet müssen mit Blitzschutz ausgestattet werden. Blitzschutz ist auch geboten, wenn es gilt, IT-Einrichtungen mit wichtigen Daten und Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung zu schützen.

Von besonders schweren Folgen kann man sicherlich auch sprechen, wenn viele Personen in Gefahr geraten – mehr Personen also, als sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus aufhalten. Tödlich vom Blitz getroffen wird in einem geschlossenen Gebäude zwar kaum jemand. Aber wenn ein Gebäude in Brand gerät, in dem sich viele Personen aufhalten und diese daher in Gefahr geraten, dann kann man ebenfalls von besonders schweren Folgen eines Blitzschlages sprechen.

Verschärft wird die Risikoabschätzung auch, wenn sich besonders schutzbedürftige Personen aufhalten. Das sind Personen, die bei Gefahr weniger in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Ganz eindeutige Beispiele sind Kindergärten und Pflegeheime. Juristisch kann man eine Pflicht zum Bau eines Blitzableiters aber nicht daraus ableiten, dass eine einzelne pflegebedürftige Person versorgt wird. Ein Argument für den freiwilligen Einbau eines Blitzableiters kann dies natürlich trotzdem sein.

Was sagt die Versicherung?

Es gibt aber auch andere Gründe als gesetzliche Vorgaben, die zu einem verstärkten Blitzschutz führen können. So verlangen mache Versicherer als Voraussetzungen zum Abschluss einer Gebäudeversicherung einen Blitzableiter am Haus. Oder sie zahlen im Schadensfall nicht, wenn es keinen Blitzableiter am Haus gibt. Man tut gut daran, die Versicherungsverträge rechtzeitig auf entsprechende Klauseln zu untersuchen. Das gilt übrigens auch für die Hausratversicherung, die Schäden an Möbeln oder elektrischen Geräten reguliert – oder eben auch nicht.

So sieht der Blitzableiter auf dem Dach aus. Manche Versicherungen verlangen ihn © boitano, stock.adobe.com
So sieht der Blitzableiter auf dem Dach aus. Manche Versicherungen verlangen ihn © boitano, stock.adobe.com

Zwingend für alle Neubauten sind sogenannte Fundamenterder. Es handelt sich dabei um ein ringförmig verlegtes Kabel entweder im Beton des Fundamentes, mit der Metallbewehrung fest verbunden, oder unter unterhalb des Betons im Erdreich. Der Fundamenterder ist mit den elektrischen Anlagen im Haus verbunden und schützt die Bewohner durch Gefahren, die von Überspannungen ausgehen. Diese können auch durch Blitzschlag entstehen. Wird ein Blitzableiter am Haus installiert, wird auch dieser mit dem Fundamenterder verbunden. Übrigens darf nur ein Elektriker oder eine Blitzschutzfachkraft den Fundamenterder einbauen; dieser muss dies auch dokumentieren.

Der Sicherungskasten ist ein passender Platz für den Überspannungsschutz © Thomas Söllner, stock.adobe.com
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