Überspannungen im Leitungsnetz, hervorgerufen zum Beispiel durch Blitzschlag, können erhebliche Folgen haben. Teure elektrische Geräte können irreparabel kaputtgehen – bei Computern, Heizungssystemen oder Unterhaltungselektronik kommt man schnell zu vierstelligen Schadenshöhen. Und selbst wenn dieses alles ersetzbar ist – viele Dateien, vom Urlaubsfoto bis zu wichtigen digitalen Arbeitsunterlagen, sind es nicht. Besser also, man kümmert sich frühzeitig um den Überspannungsschutz. Hier steht alles, was man darüber wissen muss.
Nicht nur direkter Blitzschlag gefährlich
Geht ein elektrisches Gerät durch Blitzschlag kaputt, ist es womöglich nicht nur um dieses Gerät geschehen. Durch elektrische Fehlfunktionen kann es, auch später noch, zu Überhitzungen und in der Folge zu Bränden kommen, die zu erheblich weitergehenden Schäden im Haus führen. Es ist auch nicht so, dass solche Gefahren nur bei direktem Blitzeinschlag drohen. Zu Überspannungsschäden kann es auch bei einem Einschlag in einer Entfernung von bis zu zwei Kilometern kommen.
Überspannungen können auch nicht nur durch Blitze ausgelöst werden; manche Schaltvorgänge etwa in Leuchtstofflampen oder in Motoren können solche Probleme verursachen. Gering schätzen sollte man all diese Risiken nicht. Versicherungen beziffern den Gesamtschaden durch Überspannung auf über 300 Millionen Euro jährlich.
Wohin mit dem Überspannungsschutz?
Überspannungs-Ableiter für ins Haus geführte Leitungen sollen so nah wie möglich am Eintritt der Leitungen ins Gebäude installiert werden. Bei der Stromversorgung wird der Überspannungsschutz gewöhnlich bei den Zählern eingebaut, bei der Telefonleitung am Hausübergabepunkt, bei TV- und Breitbandkabeln direkt am Hauseintritt.
Zu beachten ist, dass Überschutzeinrichtungen nur die Kabel auf einer Länge von etwa zehn Metern schützen. Sind die Leitungen deutlich länger, sollten weitere Schutzeinrichtungen eingebaut. Dabei müssen mehrere dieser Schutzeinrichtungen aufeinander abgestimmt werden. Deshalb greift man am besten auf die aufeinander abgestimmten Produkte des gleichen Herstellers zurück.
Vollständig wird der innere Blitzschutz durch den Endgeräteschutz, man spricht dann vom dreistufigem Blitzschutz. Den Endgeräteschutz kann man etwa durch Steckdosen mit integriertem Überspannungsschutz oder durch sogenannte Überspannungsstecker herstellen. Gerade bei diesen Blitzschutzgeräten für Einzelgeräte wird eine schier unübersehbare Vielfalt angeboten. Das ist aber weder Zufall noch überflüssig. Vielmehr sind für die ganz unterschiedlichen Geräte auch ganz unterschiedlichen Blitzschutzgeräte notwendig. Um die richtigen Varianten aussuchen zu können, kommt man an einer Beratung durch den Fachhandel nicht vorbei.
Wer zieht schon immer den Stecker?
Durch diese Schutzeinrichtungen erspart man sich auch, bei Gewitter von den empfindlichsten oder wertvollsten Geräten die Stecker aus der Steckdose zu ziehen. Umgekehrt gefragt: Reicht es nicht aus, eben bei Gewitter die Stecker zu ziehen. Das kann man zwar mit Ja beantworten – aber nicht jeder hört ein Gewitter, das nachts niedergeht, und auch nicht jeder ist bereit, immer alle Stecker zu ziehen, wenn er das Haus verlässt.
Unbedingt mit einem Überspannungsschutz versehen werden sollten übrigens Telefonanlagen. Nur dann kann auch bei Gewitter gefahrlos telefoniert werden. Bei schnurlosen Telefonen muss die Basisstation entsprechend abgesichert werden.
Für Heimwerker nicht viel zu tun
Was kann man selbst erledigen? Die beiden ersten Stufen des Überspannungsschutzes baut in der Regel der Elektriker ein. So verständlich der Wunsch ist, als Selbermacher ein paar Euro zu sparen – an dieser Stelle ist das nicht angemessen. Bei der Elektrik im Hause dürfen keine Fehler passieren. Den Schutz für einzelne Geräte kann jeder kaufen und einbauen, dafür gibt es keine rechtlichen Begrenzungen. Dass dazu handwerkliche Sorgfalt und sachgemäße Handhabung aller Komponenten gehören, liegt auf der Hand. Wobei dies nicht verlangt, wenn es sich einfach um Geräte handelt, die in eine Steckdose gesteckt werden, und die ihrerseits eine Vorrichtung haben, um den Gerätestecker aufzunehmen.
Noch zwei Hinweise zur rechtlichen Situation: Im Jahre 2016 erschien die DIN VDE 0100-443. Diese regelt, welcher Überspannungsschutz in Gebäuden vorhanden sein muss. Seitdem ist der Überspannungsschutz als innerer Blitzschutz – im Gegensatz zum äußeren Blitzschutz übrigens – auch bei neuen Einfamilienhäusern Pflicht, bei Mehrfamilienhäusern sowieso. Die Pflicht besteht für ins Wohnhaus führende Stromversorgungsleitungen. Für Telefon-, Internet- und Breitbandkabel besteht diese Pflicht nicht, empfohlen wird der Überspannungsschutz schon.
Was ist Pflicht?
Bekanntlich besteht für Ein- und Zweifamilienhäuser keine Pflicht zum äußeren Blitzschutz, Blitzableiter müssen also nicht zwingend installiert werden. Wer dies aber freiwillig tut, der ist verpflichtet, auch für inneren Blitzschutz zu sorgen. Bei Altbauten übrigens empfiehlt sich die Nachrüstung mit ausreichendem Überspannungsschutz auch fast immer.
Zweitens ist zu berücksichtigen, dass einige, aber nicht alle Hausratversicherungen für Schäden durch Überspannung haften. Klarheit verschafft man sich durch einen Blick in die Versicherungsunterlagen. In manchen Fällen zahlt die Versicherung auch nur, wenn es einen fachkundig installierten Überspannungsschutz gibt.
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