BEG-Förderung für Sonnenschutz

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Energieeffizienten Sonnenschutz staatlich fördern lassen

Um Gebäude energieeffizienter zu betreiben, bietet das BAFA ein Förderprogramm für Modernisierungsprojekte an. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch aller Heizungs- und Kühlungsanlagen zu reduzieren. Dadurch soll die CO₂-Emission sinken und aktiv das Klima geschützt werden. Dazu kann auch der passende Sonnenschutz an Verglasungen der Gebäude beitragen. Wer also sein Eigenheim oder die Wohnung mit energieeffizientem Sonnenschutz planen oder nachrüsten möchte, kann sich die entsprechende Baumaßnahme staatlich fördern lassen.

Sichern Sie sich staatliche Fördersummen für Ihre Sonnenschutzmaßnahme! © Racamani, stock.adobe.com
Sichern Sie sich staatliche Fördersummen für Ihre Sonnenschutzmaßnahme! © Racamani, stock.adobe.com

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst seit 2021 im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 die Förderprogramme für energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank zusammen. Sie bildet sich aus insgesamt drei Teilprogrammen. Für Vermieter, Mieter, Pächter und private Hauseigentümer sind ausschließlich das Förderprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) von Belang. Die BEG verschlankt die vormals komplizierte Antragsstellung und soll zu einem energieeffizienteren Gebäudebetrieb beitragen. Dazu zählen auch Maßnahmen, die den Sonnenschutz der Gebäudehülle verbessern.

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Was fördert die BEG?

Das Förderprogramm BEG EM betrifft alle Maßnahmen, die bei einem Wohngebäude dafür sorgen, dass dauerhaft Energiekosten gesenkt und dadurch das Klima geschützt wird. Denn eine gesteigerte Energieeffizienz trägt effektiv zu einem besseren Klimaschutz bei. Zu den geförderten Maßnahmen zählt u. a. auch der Ersatz oder der erstmalige Einbau einer Sonnenschutzanlage.

Das heißt: Wer einen Sonnenschutz an seinem Wohnhaus installieren möchte, der die Energieeffizienz verbessert, kann sich die Finanzierung durch die BEG fördern lassen. Dazu zählen alle Kosten, die die Montage durch einen Fachbetrieb, die Installation des Sonnenschutzes und die Materialkosten verursachen. Auch wenn Sie die Sonnenschutzanlage in Eigenleistung montieren, können Sie zumindest die anfallenden Materialkosten fördern lassen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den aktuellen akuten Handwerkermangel.

Weiterhin bezuschusst die BEG die Kosten für den zwingend erforderlichen Energieberater und die Integration des Sonnenschutzes in das Smart-Home-System.

Treffen tagsüber Sonnenstrahlen auf die Fenster, reagieren Sensoren und die Rollläden schließen sich automatisch © Tunatura, stock.adobe.com
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Aufgaben eines Energieberaters
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Welcher Sonnenschutz wird gefördert?

Es liegen zwei Kriterien vor, die festlegen, welchen Sonnenschutz die BEG berücksichtigt. Zum einen muss es sich um eine Außenanlage handeln. Das schließt alle Sonnenschutzanlagen ein, die zur thermischen Gebäudehülle zählen. Sonnenschutz, der innen montiert wird, wie z. B. Plissees, Rollos oder Jalousien, ist ausgeschlossen. Nur Außenanlagen erzielen einen wirklich effektiven Schutz gegen Sonneneinstrahlung und Hitze. Zum anderen deckt die BEG nur Sonnenschutzmaßnahmen ab, die parallel zur Verglasung (Türen- und Fensterscheiben) verlaufen. Dadurch fallen u. a. Gelenkarmmarkisen, Korbmarkisen, Fallarmmarkisen, Pergolamarkisen und Sonnensegel aus der Förderung heraus. Sie weisen nur einen eingeschränkten Sonnenschutz, da ihre Effizienz stark vom Sonnenstand und anderen Umwelteinflüssen abhängt.

Sonnenschutz, der von der BEG gefördert wird:

  • Rollläden
  • Raffstores (Außenjalousien)
  • Senkrechtmarkisen
  • Dachfenstermarkisen
  • Überglasmarkisen für Wintergärten
Ein Raffstore ist förderfähig, da es außen montiert wird und effektiv zum sommerlichen Wärmeschutz der thermischen Gebäudehülle beiträgt © U. J. Alexander, stock.adobe.com
Ein Raffstore ist förderfähig, da es außen montiert wird und effektiv zum sommerlichen Wärmeschutz der thermischen Gebäudehülle beiträgt © U. J. Alexander, stock.adobe.com

Wie hoch kann die Förderung des Sonnenschutzes ausfallen?

Seit August 2022 liegt der Fördersatz für Einzelmaßnahmen bei 15 % der Investitionssumme. Das heißt, die Gesamtkosten Ihrer Sonnenschutzmaßnahmen werden um 15 % bezuschusst, vorausgesetzt, das Mindestinvestitionsvolumen umfasst mehr als 2.000 €. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten liegt für eine Wohneinheit bei 60.000 € im Jahr. Sind Sie also Eigenheimbesitzer, können Sie eine BEG EM von bis zu 60.000 pro Jahr erhalten.              

Zusätzlich werden auch die Kosten für den zwingend erforderlichen Energieberater mit 50 % (maximal 5.000 €) bezuschusst.

Da jede BEG EM für eine Wohneinheit pro Jahr gefördert werden kann, lohnt sich ein langfristiger Sanierungsplan.

Der iSFP lohnt sich!

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umfasst alle Maßnahmen und Schritte, die über mehrere Jahre hinweg zu einer Verbesserung des energetischen Zustands eines Gebäudes beitragen. Der iSFP wird von einem Energieberater erstellt. Jede geplante Einzelmaßnahme, die im iSFP aufgeführt wird, wird zusätzlich mit 5 % (iSFP-Bonus) gefördert. Dazu zählen nicht nur Maßnahmen für den Sonnenschutz, sondern auch alle weiteren energetischen Modernisierungen. Ausgeschlossen ist jedoch der Tausch der Heizungsanlage. Der iSFP lohnt sich vor allem für Besitzer von Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

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Wie können Sie die Förderung beantragen?

Die Förderung beantragen Sie direkt beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um die Beantragung zu beschleunigen und so einfach wie möglich zu gestalten, nutzen Sie dafür ein Online-Formular. Das ist aber erst möglich, sobald Sie eine Identifikationsnummer der technischen Projektbeschreibung (TPB-ID) für Ihre Einzelmaßnahme vorliegen haben. Diese erstellt und vergibt der zertifizierte Energieberater. Einen passenden Energieberater finden Sie hier.

Alle Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website des BAFAs.  

Den Förderantrag stellen Sie nach Erhalt der TBP-ID ganz einfach online © golubovy, stock.adobe.com
Den Förderantrag stellen Sie nach Erhalt der TBP-ID ganz einfach online © golubovy, stock.adobe.com
iSFP fördern lassen: So geht’s
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Wie läuft der Prozess der Förderung ab?

1. Prüfung der Förderfähigkeit

Um für eine Förderung infrage zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: bei einem Bestandsgebäude muss der Bauauftrag mindestens 5 Jahre zurückliegen, das Gebäude befindet sich in der BRD, der Antragssteller ist Mieter, Pächter oder Eigentümer. Zudem muss der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt sein.

2. Beauftragung des Energieberaters

Holen Sie sich zunächst Angebote der Fachbetriebe und Fachhändler ein. Auf Grundlage der Herstellererklärung der Sonnenschutzanlage wird sichergestellt, dass die Einzelmaßnahme der DIN 4108-2 entspricht. Bereits bei diesem Schritt unterstützt Sie der Energieeffizienzexperte (EEE). Beauftragen Sie ihn, um die TPB zu erstellen. Erteilen Sie den Fachbetrieben noch nicht den Auftrag!

Der Energieberater unterstützt den Architekten beim Neubau und entwickelt energieeffiziente, förderfähige Konzepte © contrastwerkstatt, stock.adobe.com
Der Energieberater unterstützt den Architekten beim Neubau und entwickelt energieeffiziente, förderfähige Konzepte © contrastwerkstatt, stock.adobe.com

3. Beantragung der Förderung

Nach Erhalt der TPB-ID stellen Sie online den Förderantrag beim BAFA. Über einen per E-Mail zugesandten Aktivierungslink haben Sie Zugriff auf das BAFA-Portal und den aktuellen Status Ihres Förderantrags.

4. Beauftragung des Fachbetriebs

Nach der Prüfung des BAFAs wird Ihnen bei positivem Ausgang der Festsetzungsbescheid zugesendet. Der gewährte Zuschuss wird durch die KfW-Bank ausgezahlt. Jetzt können Sie final den Fachbetrieb für Sonnenschutztechnik beauftragen. Alternativ kann der Fachbetrieb auch vor dem positiven Festsetzungsbescheid auf eigenes Risiko beauftragt werden.    

Unter einer Markise sitzen Sie gemütlich im Schatten © Rangzen, stock.adobe.com
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