Die KfW unterstützt Sie bei der Absicherung Ihrer vier Wände
Einbruchschutz dient nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern erhöht auch den Wert der Immobilie. Zahlreiche Maßnahmen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Die Förderungen erfolgen in Form von einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.600 Euro für Eigentümer oder Mieter.
Kurz-Info zu Investitionszuschuss für Einbruchschutz 455 E
- Zuschuss bis zu 1.600 Euro
- Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Geeignet für Eigentümer und Mieter
- Alternative für größere Investitionen: KfW-Kredit
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zu den von der KfW geförderten Maßnahmen gehören eine Reihe von effektiven Sicherheitsvorkehrungen gegen ungebetene Gäste. Die wirksamsten Schutzmaßnahmen sind mechanische Sicherungen, aber auch für Alarmanlagen und passende Smart-Home-Anwendungen gibt es Unterstützung. Auch Nebenarbeiten unterliegen der Förderung.
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren
- Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Alarmanlagen
- Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Achtung: Alle Ein- oder Umbauarbeiten müssen von Fachbetrieben vorgenommen und den unten stehenden Normen entsprechen.
Mindestanforderungen für eine Förderfähigkeit
Um eine Förderung zu erhalten, sind technische Mindestanforderungen für die Maßnahmen vorgeschrieben.
1. DIN-Normen für Qualität
Um die Sicherheit gewährleisten zu können, dürfen nur von den Herstellern geprüfte, zertifizierte und mit entsprechenden DIN-Normen versehen Bauteile verwendet werden.
2. Widerstandsklassen – je höher, desto besser
Die Widerstandsklassen bestimmen den Grad des Widerstandes bei einem Fenster bei einem Einbruchversuch. Klassen gibt es von RC1 bis RC6, für einen guten Einbruchsschutz wird mindestens die Klasse RC2 empfohlen. Der Einbau muss von einem Fachunternehmen erfolgen.
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Wer bekommt die Förderung?
Unabhängig vom Alter werden Privatpersonen gefördert,
- die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
- die Erstkäufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder Wohnung sind,
- die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören,
- die Mieter sind.
Die Höhe des Zuschusses
Die Berechnung von Zuschüssen ist meist ein wenig verwirrend. Für den Einbruchschutz zahlt die KfW einen Zuschuss für förderfähige Kosten von mindestens 500 Euro pro Antrag und bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Beispiel:
Investitionskosten | Höhe des Zuschusses |
---|---|
Unter 500 Euro | Kein Zuschuss |
500 bis 1000 Euro | 20 Prozent |
Über 1000 Euro bis 15.000 Euro | 10 Prozent |
Über 15.000 Euro | Kein Zuschuss |
Beispiel: Wenn Ihre geplanten Einbruchschutzmaßnahmen zum Beispiel 800 Euro kosten, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Prozent – also 160 Euro. Belaufen sich die Ausgaben auf 3000 Euro, bekommen Sie für die ersten 1000 Euro 20 Prozent Zuschuss, für die restlichen 2000 jedoch nur 10 Prozent, insgesamt dann 400 Euro.
So beantragen und erhalten Sie die Förderung
- Planung der Maßnahme mit der Polizei, z. B. bei einer polizeilichen Beratungsstelle.
- Zuschuss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der KfW beantragen.
- Nach Zusage: SCHUFA Identitätscheck.
- Arbeiten durchführen lassen.
- Im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten angeben und Rechnungen hochladen.
- Erhalt des Zuschusses.
Tipp: Prüfen Sie die Kombination mit anderen Förderprodukten.
Wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen planen, können Sie den Einbruchschutz auch unter dem Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“ oder bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus den KfW-Zuschuss 430 beantragen.
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