Wohnungsübergabe gut vorbereiten

Teilen:

Was ist Pflicht und was ist Kür?

Um die Zeit einschätzen zu können, die es braucht, bis die alte Wohnung an den Vermieter übergeben werden kann, ist es wichtig zu wissen, was vereinbart wurde und was rein rechtlich überhaupt Pflicht ist. Grundsätzlich gilt: Der Termin zur Wohnungsübergabe kann durchaus auf den letzten Tag des Mietvertrags fallen, üblich ist dies jedoch nicht. Stattdessen ist es üblich, ein paar Tage vor Ablauf des Mietvertrags die Übergabe anzusetzen.

Die Wohnungsübergabe sehr knapp und direkt zum Ablauf des Mietvertrags anzusetzen, ist nur sinnvoll, wenn im Vorfeld bereits einvernehmlich geklärt wurde, wie der Mieter die Wohnung an den Vermieter übergeben muss © PhotoSG, stock.adobe.com
Die Wohnungsübergabe sehr knapp und direkt zum Ablauf des Mietvertrags anzusetzen, ist nur sinnvoll, wenn im Vorfeld bereits einvernehmlich geklärt wurde, wie der Mieter die Wohnung an den Vermieter übergeben muss © PhotoSG, stock.adobe.com

Räumen, reinigen und reparieren – was ist eigentlich Pflicht?

Nach wie vor gibt es in Mietverträgen häufig die Klausel, die besagt, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss. Doch was heißt das eigentlich? Zum einen muss der grobe Schmutz natürlich raus. Das heißt: Kehren, saugen und wischen gehören zum Standardprogramm. Die Fenster müssen hingegen nicht streifenfrei poliert sein.

Welche Aufgaben unter Besenreinheit fallen – und welche nicht
Welche Aufgaben unter Besenreinheit fallen – und welche nicht

Meist müssen sogenannte Schönheitsreparaturen, wie etwa das Verschließen von Dübellöchern, umgesetzt werden. Die Pflicht, die komplette Wohnung zu streichen, gibt es nicht. Und das darf auch nicht grundsätzlich im Mietvertrag notiert werden.

Auch die Idee des Vermieters, den Anstrich von Fenstern, Türen, Heizkörpern und Heizungsrohren als Schönheitsreparaturen zu bezeichnen, ist nicht richtig. Die Aufbereitung des Bodens, beispielsweise das Neuverlegen oder aber auch das Abschleifen von Parkettböden, sowie der Austausch von Lichtschaltern und Türschlössern ist natürlich ebenfalls nicht die Aufgabe des Mieters.

Stattdessen gilt: Renovierungen sind dann durchzuführen, wenn Abnutzungen oder Beschädigungen zu erkennen sind. Die Vorgabe, dass die komplette Wohnung zu streichen oder zu tapezieren ist, ist schlichtweg nicht rechtens. Allerdings darf der Vermieter vorgeben, dass die Wandfarbe neutral sein muss, was bedeutet: Eine giftgrüne, quietschgelbe oder pinke Wand muss überstrichen werden – außer der Nachmieter hat dasselbe Farbfaible.

Achtung: Schäden, die der Mieter selbst verschuldet hat, muss er auch selbst ausmerzen, wenn es sich um Schäden und nicht etwa um normale Gebrauchsspuren handelt. Grundsätzlich sollte mit dem Vermieter besprochen werden, ob ein Fachmann beauftragt und bezahlt werden muss, oder ob die Reparatur in Eigenregie möglich ist. Der Blick in das Übergabeprotokoll der Wohnung bei Bezug lohnt sich übrigens. Denn nach einigen Jahren der Miete gerät schnell in Vergessenheit, dass die Wohnung vielleicht sogar unrenoviert übergeben worden ist.

bis zu 30% sparen

Umzugsunternehmen
Günstige Angebote

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos
Schönheitsreparaturen, wie etwa das Verschließen von Dübellöchern, kann der Vermieter verlangen. Diese Klausel im Mietvertrag gilt als rechtskräftig. Die Pflicht, eine komplette Renovierung durchzuführen, ist hingegen nicht rechtens © Björn Wylezich, stock.adobe.com
Schönheitsreparaturen, wie etwa das Verschließen von Dübellöchern, kann der Vermieter verlangen. Diese Klausel im Mietvertrag gilt als rechtskräftig. Die Pflicht, eine komplette Renovierung durchzuführen, ist hingegen nicht rechtens © Björn Wylezich, stock.adobe.com

Einbauten entfernen? Absprachen lohnen sich!

Wer die Wohnung mit auf Maß angefertigten Möbeln ausstattet – ganz egal, ob es sich dabei um eine Einbauküche oder um einen Einbauschrank handelt – sollte im Vorfeld mit dem Vermieter und ggf. mit dem Nachmieter sprechen. Meist gibt es für hochwertige Einbauten, die noch gut erhalten sind, eine Regelung, die dafür sorgt, dass die Einbauten gegen eine Ablöse erhalten bleiben können.

Tipp: Wichtig ist es darüber hinaus, die Wohnung vollständig leerzuräumen. Jede nicht entsorgte Mülltüte, die der Vermieter letztlich selbst zum Müll tragen muss, könnte ihm Kosten verursachen, die er im schlechtesten Fall auf seinen Mieter umlegt. Bei einer Mülltüte wird das sicherlich nicht so teuer wie bei Dingen, die auf den Sperrmüll müssen.

Tipp zur Wohnungsübergabe: protokollieren und dokumentieren

Die Wohnungsübergabe wird im besten Fall der letzte gemeinsame Termin für Mieter und Vermieter sein. Wer im Vorfeld bereits klärt, welche Einbauten erhalten bleiben dürfen (und dies schriftlich fixiert), der hat bei der Wohnungsübergabe nichts zu befürchten.

Wichtig: Protokollieren Sie gründlich bei der Wohnungsübergabe alle Schäden und Einbauten und vergessen Sie nicht alle Schlüssel abzugeben
Wichtig: Protokollieren Sie gründlich bei der Wohnungsübergabe alle Schäden und Einbauten und vergessen Sie nicht alle Schlüssel abzugeben

Dokumentiert und protokolliert werden sollten dennoch alle Details:

  • Datum, Uhrzeit und Teilnehmer der Wohnungsübergabe sind zu notieren.
  • Etwaige Zählerstände sollten gemeinsam abgelesen und dokumentiert werden.
  • Mängel müssen schriftlich und am besten per Foto dokumentiert werden. Zudem muss notiert werden, wie mit dem Mangel umgegangen wird. Denkbar ist, dass der Vermieter den Schaden behebt, dass der Ex-Mieter den Schaden ausbessert oder dass der neue Mieter weiß, dass dieser Schaden bereits bestanden hat, als er eingezogen ist.
  • Nach der Wohnungsübergabe sind alle Schlüssel abzugeben.
Eine umfangreiche Dokumentation der Wohnungsübergabe ist für alle Beteiligten wichtig – für Vormieter, Vermieter und Nachmieter © wazury, stock.adobe.com
Eine umfangreiche Dokumentation der Wohnungsübergabe ist für alle Beteiligten wichtig – für Vormieter, Vermieter und Nachmieter © wazury, stock.adobe.com
Endlich ist alles geschafft – Sie erhalten die Schlüssel für Ihr neues Haus © fizkes, stock.adobe.com
Tipps für die reibungslose Wohnungsübergabe

Bye, bye, alte Wohnung Wer nicht bereits am Umzugstag die alte Bleibe dem Ex-Vermieter zurück übergeben hat, muss dies nun… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Regionale Umzugs-
unternehmen finden

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos
direkt an-
fordern

Hausbaukataloge
Tolle Hausbaulataloge mit viel Inspirationsmaterial

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Artikel teilen: