Zählerstände und Schäden dokumentieren

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Daten im Übergabeprotokoll festhalten

Sobald der letzte Umzugskarton die alte Bleibe verlässt, ist es amtlich: Nun geht es auf in die neue Wohnung oder das neue Haus. Wer mit dem bisherigen Vermieter vereinbart hat, dass die Wohnung besenrein übergeben wird, fegt nun noch durch die alte Bleibe und schon ist die Wohnung fertig für die finale Übergabe.

Welche Aufgaben unter Besenreinheit fallen – und welche nicht
Welche Aufgaben unter Besenreinheit fallen – und welche nicht

Ob diese am Umzugstag stattfindet oder danach, ist abhängig von der Umzugsorganisation. Eine rasche Übergabe am Tag des Umzugs ist denkbar, wenn der Umzug in die Ferne ansteht. Dann müssen Zählerstände und etwaige Schäden aufgenommen und dokumentiert werden.

Verlässt der Mieter die Wohnung zum letzten Mal, ist es sinnvoll, die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser zu dokumentieren. Bei der <a href=
Verlässt der Mieter die Wohnung zum letzten Mal, ist es sinnvoll, die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser zu dokumentieren. Bei der offiziellen Wohnungsübergabe mit dem Vermieter sollte dies unter vier bis sechs Augen passieren. Alle Daten kommen dann in ein Übergabeprotokoll © denklim, stock.adobe.com

Diese Daten sollten ins Übergabeprotokoll

Wer den Umzugstag und den Tag der Übergabe auf ein und denselben Termin festgelegt hat, bürdet sich damit deutlich mehr Stress auf. Allerdings kann die direkte Übergabe auch Zeit sparen, wenn die alte und die neue Wohnung etliche Kilometer auseinander liegen.

Ob handschriftlich, per Kamera oder Smartphone: dokumentieren Sie alle Zählerstände genau
Ob handschriftlich, per Kamera oder Smartphone: dokumentieren Sie alle Zählerstände genau

Zur Wohnungsübergabe mit dem Ex-Vermieter sollten dann diese Daten dokumentiert werden:

  • Zählerstände dokumentieren: Sobald das letzte Gerät aus der alten Wohnung ausgezogen ist, die Heizung aus ist und kein Wasser mehr durch den Hahn rinnt, ist es Zeit, die jeweiligen Zählerstände zu notieren. Der Verbrauchsstand von Heizung, Strom und Wasser muss nebst Zählernummer dokumentiert werden. Auch Datum und Uhrzeit sollten dabei stehen.
  • Zustand dokumentieren: Darüber hinaus wird im Übergabeprotokoll möglichst genau beschrieben, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Etwaige Schäden, beispielsweise an Fliesen, Böden und Wänden, werden dort ebenso niedergeschrieben wie frisch gestrichene Wände, neue Fußböden, etc.

Beide Dokumentationen sind wichtig für die Nachmieter, die dann schriftlich fixiert haben, wie sie die Wohnung übernehmen – und wie sie sie bei einem Auszug auch wieder übergeben müssen. Finden zwischen der Wohnungsübernahme und der Neuvermietung umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen statt, wird ein neues Übergabeprotokoll erstellt.

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Im Wohnungsübergabeprotokoll werden Zählerstände und der Zustand der Wohnung dokumentiert © tina7si, stock.adobe.com
Im Wohnungsübergabeprotokoll werden Zählerstände und der Zustand der Wohnung dokumentiert © tina7si, stock.adobe.com

Tipp: So manch einer scheut die Wohnungsübergabe am Tag des Umzugs. Allerdings kann die direkte Wohnungsübergabe auch ein Segen sein – wenn nach der Übergabe nur noch eine „Baustelle“ (= die neue Wohnung) zu bewerkstelligen ist. Ist der Aufwand in der alten Bleibe größer, empfiehlt sich eine Wohnungsübergabe nach dem Umzug.

Dokumentation aus Sicherheitsgründen

Auch wenn zwischen dem Auszug und der Wohnungsübergabe ein paar Tage vergehen, kann es gut und sinnvoll sein, für sich selbst den Zustand und die Zählerstände zu dokumentieren. Das ist einfach und schnell mithilfe eines Smartphones erledigt, mit dem die Zählerstände abfotografiert werden. Auch Schäden lassen sich so schnell und mit Datum der Kamera dokumentieren. Im besten Fall stimmen die selbst dokumentierten Daten mit denen bei der offiziellen Wohnungsübergabe überein. Ansonsten stehen Diskussionen mit dem Vermieter an, was zwischenzeitlich in der Wohnung passiert sein könnte.

Die Wohnungsübergabe sehr knapp und direkt zum Ablauf des Mietvertrags anzusetzen, ist nur sinnvoll, wenn im Vorfeld bereits einvernehmlich geklärt wurde, wie der Mieter die Wohnung an den Vermieter übergeben muss © PhotoSG, stock.adobe.com
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