Behördengänge und Co. – rund um den Umzug

Teilen:

Kündigungen und Sonderregelungen rechtzeitig einplanen

Ein Umzug kann bedeuten, dass die Bürokratie vergleichsweise gering ausfällt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn innerhalb eines Ortes umgezogen wird. Doch je weiter die neue Bleibe von der alten Heimat entfernt liegt, desto aufwendiger werden die bürokratischen Hürden. Denn mit dem Umzug in einen neuen Ort könnte dann auch der Umzug in einen anderen Landkreis, ein anderes Bundesland oder gar in ein anderes Land einhergehen.

Der Unterschied von Ummelden und Anmelden erklärt
Der Unterschied von Ummelden und Anmelden erklärt

Auch begrifflich gibt es einen kleinen Unterschied. Ummelden müssen sich diejenigen, die innerorts umziehen. Anmelden müssen sich diejenigen, die neu in einen Ort ziehen. Das Abmelden passiert dann übrigens automatisch im Zuge der Neuanmeldung.

Wohnsitz ummelden: Gebühren, Fristen und Ansprechpartner

Der erste Ansprechpartner, wenn es um einen Umzug geht, sind die Verwaltungsangestellten im Einwohnermeldeamt, auch wenn dieses Amt mancherorts einen anderen Namen trägt. Auch als Bezirksamt oder Bürgerbüro wird die Anlaufstelle bezeichnet, das den neuen Wohnort auch offiziell dokumentiert ist. Je nach Ort und Amt kann eine Ummeldegebühr erhoben werden. Diese könnte sich auf 20 Euro belaufen.

In der Regel müssen sich diejenigen, die umziehen oder an einen neuen Ort ziehen, binnen ein bis zwei Wochen ummelden. Die Anmeldebestätigung bekommt das jeweilige Einwohnermeldeamt © blende11.photo, stock.adobe.com
In der Regel müssen sich diejenigen, die umziehen oder an einen neuen Ort ziehen, binnen ein bis zwei Wochen ummelden. Die Anmeldebestätigung bekommt das jeweilige Einwohnermeldeamt © blende11.photo, stock.adobe.com

Wer partout keine Zeit hat, sich selbst um die An- oder Ummeldung zu kümmern, könnte einen Vertreter mit Vollmacht schicken oder sich postalisch ummelden. Zeit einsparen könnten diejenigen, die vorab einen Termin vereinbaren. Dann klappt die Ummeldung rascher. Auch kann ein volljähriges Familienmitglied die komplette Familie ummelden. Dafür müssen nicht alle Familienmitglieder beim Amt vorstellig werden. Um sich anzumelden, sind in der Regel diese Unterlagen vorzulegen:

  • Ausweis (Personalausweis, Reisepass, etc.)
  • Meldeformular
  • ggf. Wohnungsgeberbestätigung

Achtung: Jede Gemeinde lobt eine eigene Ummeldefrist aus, die sich meist auf ein bis zwei Wochen beläuft. Das heißt: Spätestens ein bis zwei Wochen nach dem Umzug muss die Ummeldung erfolgt sein. Das Bundesmeldegesetz sieht sogar ein Bußgeld vor, wenn dies nicht erfolgt. Dass die Ummeldung möglichst früh erfolgt, ist ganz im Sinne desjenigen, der umzieht. Denn viele weitere Anträge lassen sich erst mit der Ummeldung in Händen initiieren.

bis zu 30% sparen

Umzugsunternehmen
Günstige Angebote

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos
Gerade dann, wenn es vor der alten Wohnung oder der neuen Bleibe eng zugeht und nur wenig Parkplätze zur Verfügung stehen, ist ein temporäres Halteverbot eine praktische Lösung, um dem Umzugswagen einen Platz in der ersten Reihe zu sichern © Robert, stock.adobe.com
Gerade dann, wenn es vor der alten Wohnung oder der neuen Bleibe eng zugeht und nur wenig Parkplätze zur Verfügung stehen, ist ein temporäres Halteverbot eine praktische Lösung, um dem Umzugswagen einen Platz in der ersten Reihe zu sichern © Robert, stock.adobe.com

Umzug organisieren: Sonderregelungen und Co.

Ein temporär begrenztes Halteverbot zu verhängen, ist vor allem in Großstädten eine gute Idee. Dort, wo Parkplätze ohnehin Mangelware sind, ist es gut und sinnvoll, sich für den Umzugstag eine Ausnahmeregelung zu sichern.

Tipp: Um sich kurze Transportwege zum Fahrzeug zu sichern, ist ein einseitiges Halteverbotsschild die richtige Wahl. Um in engen Gassen die reibungslose Durchfahrt zu ermöglichen, wäre auch ein zweiseitiges Halteverbot denkbar.

Der richtige Ansprechpartner für das Halteverbotsschild kann – je nach Region und Ort – das Bezirksamt, das Landratsamt oder das Straßenverkehrsamt sein. Unabhängig davon, wo das Schild beantragt wird, gilt:

So beantragen Sie frühzeitig ein Halteverbotsschild für Ihren Umzugstag
So beantragen Sie frühzeitig ein Halteverbotsschild für Ihren Umzugstag
  • Das Halteverbotsschild muss zwei bis drei Wochen vor dem Umzug beantragt werden.
  • Beim Antrag muss der Zeitraum dokumentiert werden, für den das Halteverbot verhängt werden sollen.
  • Auch der Raum – also auf wie vielen Metern das Halteverbot verhängt wird – muss klar definiert sein. Tipp: Vier bis fünf Meter mehr erleichtern dem Fahrer des Transportwagens das Rangieren enorm.
  • Die Halteverbotsschilder sollten bereits zwei bis vier Tage vor dem Umzugstag aufgestellt werden. Das hilft denjenigen, die sonst dort parken, dabei, sich einen anderen Stellplatz zu suchen.

Kostenfaktor: Ein Halteverbot zu beantragen kostet Geld. Zum einen erhebt die Behörde, die die Genehmigung ausstellt, eine Bearbeitungsgebühr. Diese kann zwischen 15 und 40 Euro kosten. Hinzu kommt die Miete für die Schilder, die 5 bis 15 Euro pro Tag betragen kann. Eine Kaution von 100 Euro pro Schild ist durchaus üblich, wird aber erstattet, wenn das Schild zurückgegeben wird. Wer einen Aufstellservice nutzt, der muss 50 bis 150 Euro für das Aufstellen kalkulieren. Dafür kümmert sich der Dienstleister um die Formalitäten im Vorfeld, um Haftungsfragen, falls ein Schaden durch das Schild entsteht, und um das Abbauen des Schildes, was dann sinnvoll ist, wenn der Umzug in die Ferne erfolgt.

Sinnvoll ist, die Verträge rechtzeitig auf den Prüfstand zu stellen. So ist ggf. ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich © Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
Sinnvoll ist, die Verträge rechtzeitig auf den Prüfstand zu stellen. So ist ggf. ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich © Wellnhofer Designs, stock.adobe.com

Verträge prüfen, kündigen oder ummelden

Etwa vier Monate vor dem Umzugstag ist es höchste Zeit, einmal Verträge, Dienstleistungen und Abonnements auf den Prüfstand zu stellen. Dabei stellen sich grundsätzlich diese Fragen:

  • Soll die Leistung am neuen Wohnort weiterhin in Anspruch genommen werden? Dann muss die Ummeldung inkl. neuer Anschrift, neuen Kontaktdaten und Datum des Umzugs erfolgen.
  • Kann oder soll die Leistung am neuen Wohnort nicht mehr in Anspruch genommen werden? Dann muss die Kündigung erfolgen – entweder vertragsgemäß oder außerordentlich.

Die einfachste Variante ist sicherlich die Ummeldung. Doch nicht immer ist es sinnvoll, bisher genutzte Leistungen „mitzunehmen“. So kann ein anderer Strom- oder Gasanbieter am neuen Wohnort günstiger sein. Ist das der Fall, ist es sinnvoll, einen neuen Anbieter auszuwählen oder ihm die Abwicklung des Altvertrags zu überlassen.

Wichtig: Kündigen Sie Verträge nie ohne die Möglichkeiten am neuen Wohnort geprüft zu haben
Wichtig: Kündigen Sie Verträge nie ohne die Möglichkeiten am neuen Wohnort geprüft zu haben

Allerdings gibt es auch Streitfälle, beispielsweise mit Mitgliedsbeiträgen für Fitnessstudios. Sie beinhalten oft eine Klausel, die den Vertrag nur fristgerecht lösen lässt oder dann, wenn außerordentliche Gründe vorliegen. In der Praxis haben sich Gespräche bewährt, bei denen auf eine Kulanzregelung hingewirkt wird. Dafür sind allerdings rechtzeitige Gespräche nötig – und nicht etwa eine Kündigung, die eine Woche vor dem Umzugstag ankommt.

Achtung: Pro-aktiv müssen diejenigen vorgehen, die Kinder haben. Schulpflichtige Kinder müssen an einer neuen Schule angemeldet werden; alternativ gilt es die Adressänderung in der Schule zu hinterlegen. Krippen- und Kindergartenkinder benötigen einen Platz in einer Betreuungseinrichtung.

Weniger bürokratisch, aber gut fürs Miteinander

… ist es, den alten und neuen Nachbarn eine kurze Information zukommen zu lassen, dass es am Umzugstag vielleicht etwas lauter oder hektischer vor dem Haus oder im Treppenhaus zugehen könnte.

Für ein gutes Miteinander: Informieren Sie die alten und neuen Nachbarn rechtzeitig über den Umzug und bitten Sie um Verständnis
Für ein gutes Miteinander: Informieren Sie die alten und neuen Nachbarn rechtzeitig über den Umzug und bitten Sie um Verständnis

Das unterstützt bei einem guten Klima in der Nachbarschaft und verhindert, dass der Einstand in der neuen Wohnung von Beschwerden der neuen Nachbarn begleitet wird. Wer Sorge hat, dass das Klingeln an jeder Haustür zu aufwendig und zeitraubend wird, kann auch einfach einen netten Zettel mit den wichtigsten Informationen zum Umzugstag einwerfen.

Eine Schiefertafel mit dem Hinweis „Wir sind umgezogen“ ist zwar witzig, sorgt aber nicht dafür, dass die Briefe und Päckchen an die neue Adresse verschickt werden. Hierfür ist es nötig, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Meldefristen nach dem Umzug einhalten

Abmelden, Ummelden und Belege sammeln Binnen ein bis zwei Wochen sollte die Anmeldung am neuen Wohnort in trockenen Tüchern sein.… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Regionale Umzugs-
unternehmen finden

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos
direkt an-
fordern

Hausbaukataloge
Tolle Hausbaulataloge mit viel Inspirationsmaterial

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Artikel teilen: