Abmelden, Ummelden und Belege sammeln
Binnen ein bis zwei Wochen sollte die Anmeldung am neuen Wohnort in trockenen Tüchern sein. Die genaue Frist schreibt die Verwaltung der jeweiligen Kommune vor. Da der Aufwand dafür gering ist – ein Ausweis, das Meldeformular und ggf. eine Wohnungsgeberbestätigung reichen hier in der Regel aus – sollte sich diese Ummeldung schnell bewerkstelligen lassen. Doch ist das nicht die einzige Bürokratie, die diejenigen ereilt, die umziehen.
Versorgungsbetriebe sollten bereits liefern
Wer sich im Vorfeld um die laufenden Verträge gekümmert hat, hat nun nicht nur weniger zu tun, sondern im besten Fall bereits Telefon und Internet. Gas, Strom und Wasser sind hingegen weniger problematisch. Wer sich hier nicht bereits im Vorfeld um einen Energielieferanten gekümmert hat, der bezieht vom Anbieter des Vormieters. Handelt es sich um einen Erstbezug, liefert der Grundversorger in der Region.
Achtung: Auch wenn es einfach klingt, dass direkt der Grundversorger die erforderliche Lieferung übernimmt, so ist es finanziell meist deutlich attraktiver, sich selbst einen Anbieter auszuwählen. Das gilt in erster Linie für Strom und Gas. Ein entsprechender Anbietervergleich lohnt sich in jedem Fall.
Versicherungen und Verträge ummelden
Wer alle Versicherungsagenturen, bei denen Verträge laufen, sowie alle Aboservices en bloc angeschrieben hat, um die neue Adresse mitzuteilen, der sollte die Post direkt an die neue Adresse bekommen. Auf der Liste sollten Banken und Bausparkassen stehen.
Neben der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss das Finanzamt über den Umzug in Kenntnis gesetzt werden. Weitere Stellen könnten die Familienkasse, das BAföG-Amt, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sein. Auch bei Ärzten und Fachärzten sowie bei Kindergärten und Schulen sind die neuen Adress- und Kontaktdaten zu hinterlegen, falls ein Umzug im selben Ort stattfand. Wer weiter wegzieht, der hinterlegt beim neuen Hausarzt, bei Fachärzten, Schulen und Kindergärten direkt die neuen Kontaktdaten.
Um sicherzugehen, dass keiner vergessen wurde, kann ein Nachsendeantrag eingerichtet werden. Diese Serviceleistung sorgt dafür, dass Postkarten, Briefe, Päckchen und Pakete an die neue Adresse zugestellt werden. Sobald eine Postsendung via Nachsendeantrag zugestellt wird, ist schnell klar: Hier wurde übersehen, den Adressaten über die Adressänderung zu informieren. Das sollte nun schnell im Nachgang erledigt werden, sodass die Post künftig direkt ankommt und nicht auf Umwegen.
Tipp: Ein Umzug lässt sich prima dazu nutzen, diejenigen auszusortieren, die im Besitz der Adresse sind. Wenn beispielsweise mehrere Familienmitglieder bei demselben Onlineshop eine Kundennummer haben, kommen vielleicht zeitnah nacheinander drei Kataloge. Hier ist es sinnvoll, die Kundennummern zusammenlegen zu lassen. Auch lassen sich Werbesendungen einstellen. Eine E-Mail an denjenigen, der unermüdlich Werbeflyer schickt, nur weil man einmal dort bestellt hat, reicht meist aus.
Rechnungen sammeln! Das Finanzamt erstattet Umzugskosten
Die An- und Ummeldung kostet Geld. Der Transport kostet Geld. Handwerker und Helfer kosten Geld. Schnell wird also klar, dass ein Umzug nicht gerade ein Schnäppchen ist, sondern – je nach benötigter Fremdleistung – auch gehörig ins Geld gehen kann.
Tipp: Wer die Belege, die die Umzugskosten dokumentieren, sammelt, kann Umzugskosten von der Steuer absetzen.
Bei einem beruflich bedingten Umzug lassen sich allgemeine und sonstige Kosten absetzen. Bei einem privaten Umzug lassen sich haushaltsnahe Aufwendungen und außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.
Dahinter verbergen sich sowohl Kosten, die vor dem beruflich (!) bedingten Umzug anfallen (z.B. Maklerkosten, Besichtigungen) als auch Kosten für die Ummeldung. Privatpersonen bekommen Transport- und Handwerkerkosten anteilig erstattet.
Behördengänge und Co. – rund um den Umzug
Kündigungen und Sonderregelungen rechtzeitig einplanen Ein Umzug kann bedeuten, dass die Bürokratie vergleichsweise gering ausfällt. Das ist beispielsweise dann der… weiterlesen