Asbesthaltige Baustoffe selbst entfernen: Vorschriften

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Diese gesetzlichen Vorschriften müssen Sie beachten

Der Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen stellt ein großes Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Bei Instandhaltungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten müssen Sie deshalb selbst als Privatperson die Technischen Regeln für Gefahrstoffe der TRGS 519 einhalten. Dieses Regelwerk schreibt unter anderem einen Sachkundenachweis vor, wenn Sie sich von Freunden oder Verwandten helfen lassen. Ihn erhalten Sie nach dem erfolgreichen Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung. Sind andere Personen beteiligt, benötigen Sie zudem eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Alte Wellplatten sind oft asbesthaltig © Alena, stock.adobe.com
Alte Wellplatten sind oft asbesthaltig © Alena, stock.adobe.com

Schon allein durch diese beiden Vorschriften nimmt die Vorbereitung der Arbeiten relativ viel Zeit in Anspruch. Zum Ausgleich reduzieren Sie die Gesamtkosten deutlich, wenn Sie sowohl die Demontage als auch die Entsorgung selbst übernehmen. Eine Entscheidung zu treffen, ist daher oft nicht einfach. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen deshalb die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen.

Wichtige Aspekte für den Umgang mit Asbest im Haus
Wichtige Aspekte für den Umgang mit Asbest im Haus

Hilfreich bei der Entscheidung: die Leitlinien für Heimwerker

Die aktuelle Version der TRGS 519 können Sie sich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) herunterladen. Sind Sie noch unsicher, ob Sie die Arbeit selbst ausführen oder bei einem Fachbetrieb in Auftrag geben möchten, sollten Sie außerdem die Leitlinien speziell für Heimwerker lesen. Diese finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamts. Auch die zuständige Behörde kann Ihnen weiterhelfen. Dies ist in den meisten Fällen das Gewerbeaufsichtsamt.

Bei der Entsorgung von Asbest gilt: Technische Regel für Gefahrstoffe 519
Bei der Entsorgung von Asbest gilt: Technische Regel für Gefahrstoffe 519

Wenn Sie selbst in Ihrem Privateigentum arbeiten und keine Personen hinzuziehen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, sind ein Sachkundenachweis und eine vorherige Anzeige der Arbeiten bei der Behörde nicht erforderlich. Alle anderen Vorschriften der TRGS 519 gelten jedoch auch in diesem Fall.

Hinweis: Helfen Ihnen Freunde, Verwandte oder Nachbarn, betrachtet der Gesetzgeber Sie wie einen gewerblichen Arbeitgeber.

Generell dürfen Sie als Privatperson nur fest gebundene Asbestprodukte entsorgen. Die Entfernung von schwach gebundenen Asbestprodukten müssen Sie dagegen einem behördlich zugelassenen Fachbetrieb überlassen. Weitere Informationen über diese beiden Gruppen und ihre typischen Vertreter finden Sie in unserem Ratgeber „Asbest – lange genutzt, aber gefährlich“.

Fest gebundene und schwach gebundene Asbestprodukte – der Unterschied
Fest gebundene und schwach gebundene Asbestprodukte – der Unterschied

Asbesthaltige Baustoffe müssen Sie zu einer Sonderdeponie bringen. Erkundigen Sie sich vorab bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Ihrer Gemeinde über die geltenden Vorschriften. Viele stellen auf ihren Internetseiten entsprechende Informationen zur Verfügung. Auch für den Transport zu einer Deponie gelten strenge Regeln. Die Baustoffe müssen sicher und luftdicht beispielsweise in geeignete Kunststoffsäcke oder Big-Bags mit Warnhinweisen verpackt werden.

Big-Bags für asbesthaltigen Abfall sind bereits mit Warnhinweisen versehen © Jan Schuler, stock.adobe.com
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Bei der Asbestentsorgung besonders wichtig: die Vorbereitungen

Bei der Entfernung von Asbest werden oft mikroskopisch feine Fasern freigesetzt. Diese mit bloßem Auge nicht erkennbaren Fasern können eingeatmet werden, sich in der Lunge festsetzen und Krankheiten auslösen. Sie verbreiten sich über die Luft. Dementsprechend müssen Sie viele Vorkehrungen treffen, um sich selbst zu schützen und eine Ausbreitung von Asbestfasern in andere Räume zu verhindern.

Je weniger Menschen sich in der Nähe der Baustelle aufhalten, desto weniger können geschädigt werden. Alle Hausbewohner, die nicht an der Arbeit beteiligt sind, sollten das Haus deshalb verlassen. Damit keine Asbestfasern in die Zimmer dringen, schließen Sie sämtliche Fenster und Türen.

Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig. Sie sollten ihre Fenster und Türen ebenfalls möglichst geschlossen halten. Durch ein Warnschild an der Straße halten Sie Post- und Paketboten sowie Besucher von Ihrem Haus fern.

Mit einem Warnschild können Sie in Ruhe arbeiten © blende11.photo, stock.adobe.com
Mit einem Warnschild können Sie in Ruhe arbeiten © blende11.photo, stock.adobe.com

Kaufen Sie ausreichend Verpackungsmaterial und berücksichtigen Sie die Abmessungen der Baustoffe, denn eine Zerkleinerung wie bei anderen Abfällen ist nicht möglich. Damit Sie die demontierten Asbestprodukte sofort verpacken können, legen Sie die Verpackungsmaterialien griffbereit an den Arbeitsort.

Ein Rundumschutz hält Asbestfasern von Ihrem Körper fern © RioPatuca Images, stock.adobe.com
Ein Rundumschutz hält Asbestfasern von Ihrem Körper fern © RioPatuca Images, stock.adobe.com

Sie und alle Personen, die Ihnen helfen, benötigen eine geeignete persönliche Schutzausrüstung. Sie besteht aus einer Atemschutzmaske, Handschuhen, einem Schutzanzug für den gesamten Körper und Einwegüberschuhen. Um die Handgelenke und Knöchel wickeln Sie Klebeband, um sämtliche Spalten zu schließen. Die Schutzanzüge und Einwegüberschuhe sollten nur einmal verwendet werden, denn an ihren Außenseiten können Asbestfasern haften. Bei umfangreichen Arbeiten benötigen Sie daher eventuell mehrere Ausstattungen. Achten Sie beim Wechsel darauf, Schutzanzüge und Einwegüberschuhe im Freien auszuziehen und direkt zu verpacken.

An Gegenständen können Asbestfasern haften bleiben. Entfernen Sie deshalb alle Gegenstände, bei denen dies möglich ist. Alle anderen sowie den Fußboden decken Sie mit einer Folie ab, die Sie später mitsamt den asbesthaltigen Baustoffen entsorgen.

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Vorschriften für die Durchführung der Arbeiten

Je schonender Sie asbesthaltige Materialien entfernen, umso weniger Asbestfasern werden freigesetzt. Aus diesem Grund ist der Gebrauch von Sägen, Winkelschleifern und ähnlichen Werkzeugen bei der Entfernung asbesthaltiger Baustoffe verboten. Auch das Abschlagen sollten Sie unbedingt unterlassen. Lösen Sie stattdessen die Schrauben und hebeln Sie festgenagelte Produkte, bei denen sich die Nägel nicht mehr herausziehen lassen, vorsichtig von der Unterkonstruktion. Vermeiden Sie hierbei Brüche, denn jede Bruchkante erhöht das Risiko einer Freisetzung von Asbestfasern. Sämtliche Befestigungsmaterialien sind ebenfalls sicher zu entsorgen. Schrauben und Nägel gehen jedoch schnell verloren. Legen Sie Kleinteile deshalb gleich in ein geeignetes, verschließbares Gefäß.

Eine vorsichtige Handhabung verhindert die Freisetzung von Asbestfasern © fototheobald, stock.adobe.com
Eine vorsichtige Handhabung verhindert die Freisetzung von Asbestfasern © fototheobald, stock.adobe.com

Um das Risiko bei Arbeiten im Freien zu minimieren, führen Sie diese am besten an einem regnerischen Tag aus. Achten Sie zudem darauf, den Wind möglichst immer im Rücken zu haben. So bläst er eventuell vorhandene Asbestfasern von Ihnen weg.

Unbeschichtete Asbestzementprodukte müssen Sie vor der Demontage mit einem staubbindenden Mittel oder Wasser besprühen. Selbst beschichtete Asbestzementprodukte dürfen Sie nur in trockenem Zustand ausbauen, wenn die Beschichtung noch intakt ist. Ein vorheriges Nässen oder das Auflegen feuchter Tücher reduziert zudem die Staubentwicklung.

Bei einer Sanierung im Dachbereich dürfen Sie keine Schuttrutsche verwenden. Ebenso ist es verboten, die demontierten Materialien vom Dach zu werfen. Es bleibt Ihnen daher nichts anderes übrig, als die Baustoffe nach unten zu tragen oder bei ausreichend vielen Helfern nach unten durchzureichen.

Um Bruchstücke und aus Versehen heruntergefallene Baustoffe aufzufangen, legen Sie bei Arbeiten am Dach oder der Fassade Folien entlang der Hauswand aus. Sorgen Sie jedoch trotzdem bei schrägen Flächen wie dem Dach für eine Abrutschsicherung.

Fachgerechte Entsorgung von Asbest ist vorgeschrieben!
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Nach der Demontage: die abschließende Säuberung

Bei Abbrucharbeiten fällt in der Regel Staub an. Diesen sollten Sie nass aufwischen und die verwendeten Lappen zusammen mit den asbesthaltigen Baustoffen entsorgen. Das Absaugen ist nur mit geeigneten Industriestaubsaugern, nicht jedoch mit einem Haushaltsstaubsauger möglich. Genaue Vorgaben für Industriestaubsauger finden Sie in einer Anlage der TRGS 519.

Schadstoffbelastete Bausubstanzen wie Asbest erfordern besondere Schutzmaßnahmen © Ecology, stock.adobe.com
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