Schwarzarbeit: In diesen Fällen ist die Arbeit des Handwerkers illegal

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Auch wenn es vom Gesetzgeber klar verboten ist, kann es vorkommen, dass Ihnen bei der Vergabe einer Handwerkerleistung angeboten wird, einen Auftrag für Sie „schwarz“ zu erledigen. Doch unter welchen Bedingungen spricht man eigentlich von Schwarzarbeit? Und mit welchen Konsequenzen sollten Sie rechnen, falls Sie sich darauf einlassen? Der Überblick zeigt die wichtigsten Fallstricke und erklärt, wieso Sie hier am falschen Ende sparen.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Auch Sie als Kunde können Nachteile haben, wenn Sie sich darauf einlassen © Medienzunft Berlin, stock.adobe.com
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Auch Sie als Kunde können Nachteile haben, wenn Sie sich darauf einlassen © Medienzunft Berlin, stock.adobe.com

Was ist Schwarzarbeit?

Handwerker verzichtet auf Meldung der Leistung beim Finanzamt

Mit Schwarzarbeit ist zum einen gemeint, dass eine ausgeführte Leistung mit zugehöriger Rechnung nicht offiziell in den Büchern des Handwerksunternehmers auftaucht. Das bedeutet, der Handwerker führt keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Leistung ab, weil die betreffende Tätigkeit bei den zuständigen Behörden nicht gemeldet wird.

Schwarzarbeit ist dabei fast immer wirtschaftlich motiviert. So spart sich der Handwerker einiges an finanziellen Aufwendungen, die bei einer regulär berechneten Handwerkerstunde anfallen würden. Steuern, Sozialleistungen und Gemeinkosten können die Einnahmen eines Handwerkers beträchtlich reduzieren.

Handwerker, die ihren Kunden Schwarzarbeit anbieten, handeln illegal. Jedoch ist die Dunkelziffer solcher Tätigkeiten sehr hoch, weil sie sich in der Praxis von den Behörden schwierig nachverfolgen lassen. Oft bekommen von solchen Vereinbarungen nur Handwerker und Kunde etwas mit, weil es in beiderseitigem Interesse ist, die Schwarzarbeit nicht öffentlich zu machen.

Das Wort Schwarzarbeit wird von Handwerkern dabei jedoch selten in den Mund genommen. Vielmehr wird die Tätigkeit dem Kunden gegenüber positiv als Kostenersparnis beworben. Vor allem, wenn es um die Materialkosten geht, erscheint es für manche Kunden attraktiv, Schwarzarbeit zuzustimmen. Denn diese lassen sich im Gegensatz zu den Lohnkosten des Handwerkers nicht steuermindernd beim Finanzamt ansetzen.

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Handwerker handelt ohne Arbeitsgenehmigung

Von Schwarzarbeit ist zudem die Rede, wenn jemand eine Leistung ausführt, der dazu keine Genehmigung hat. So muss sich ein Handwerksunternehmen etwa bei der zuständigen Handwerkskammern anmelden und jährliche Mitgliedsbeiträge bezahlen, damit er sein Gewerbe ausführen darf. Über diese Mitgliedsbeiträge finanzieren die Kammern als Selbstverwaltungsorgane des öffentlichen Rechts ihre Dienstleistungen für angemeldete Handwerker. Dazu zählen etwa Beratungsangebote, Informationsveranstaltungen, Aus- und Weiterbildungen sowie das Prüfungswesen. Sie sind deshalb auf die offiziell gemeldeten Betriebe angewiesen.

Neben der Gewerbeanmeldung ist für die Ausübung bestimmter selbstständiger Tätigkeiten zudem eine Meisterqualifikation Pflicht. So darf etwa ein Maler und Lackierer oder ein Dachdecker Ihnen selbstständige Tätigkeiten ohne Nachweis des Meisterbriefs gar nicht anbieten. Dabei sollten Sie als Kunde bedenken, dass ein Handwerker, der nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügt, für Sie auch ein Risiko bedeuten kann. Das fehlende vertiefte Wissen der Meisterausbildung kann dazu führen, dass er Aufgaben falsch einschätzt oder mehr Fehler in der Ausführung der Leistung begeht.

Die Vereinbarungen von Schwarzarbeit werden meist mündlich getroffen, ohne Nachweise auf Papier. Auch die Bezahlung für Schwarzarbeit erfolgt in der Regel bar, damit die Behörden diese nicht nachverfolgen können.

Bei Schwarzarbeit verzichten Handwerker meistens auf eine Rechnung und bezahlt wird in bar, um das Geschäft zu verschleiern © Tom Bayer, stock.adobe.com
Bei Schwarzarbeit verzichten Handwerker meistens auf eine Rechnung und bezahlt wird in bar, um das Geschäft zu verschleiern © Tom Bayer, stock.adobe.com

Obwohl der Staat große Anstrengungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unternimmt, entsteht laut Schätzungen des Bundesfinanzministeriums jährlich ein Steuerdefizit im hohen zweistelligen Milliarden-Bereich durch die Schattenwirtschaft.  Die genaue Zahl ist wegen der hohen Dunkelziffer der Delikte jedoch kaum zu bemessen.

Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des deutschen Zolls entstand allein im vergangenen Jahr eine Schadenssumme von etwa 686,4 Millionen Euro. In dieser Statistik sind jedoch nur Fälle erfasst, bei denen eine Ordnungswidrigkeit offiziell festgestellt oder ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Deshalb sollten Sie Schwarzarbeit ablehnen

Auf den ersten Blick mag ein Angebot von Schwarzarbeit für Sie als Kunde sehr reizvoll sein, weil die Kosten bei Aufträgen mit Schwarzarbeit natürlich deutlich niedriger ausfallen. Gerade bei Projekten mit größerem Umfang scheint die mögliche Ersparnis der Mehrwertsteuer von 19 Prozent sehr attraktiv für Kunden.

Dennoch gilt, dass Sie verzichten sollten, auf solche Angebote einzugehen. Denn die möglichen Nachteile für Sie können den Vorteil der Ersparnis überwiegen.

Vorsicht vor Schwarzarbeit!
Vorsicht vor Schwarzarbeit!

Schwarzarbeit kann Sie als Kunden viel Geld kosten

So sollten Sie wissen, dass für Geschäftsvereinbarungen auf Basis von Schwarzarbeit nicht nur der Handwerksunternehmer, sondern auch Sie als Kunde zur Rechenschaft gezogen werden können. So stellt die Beauftragung von Schwarzarbeit eine Ordnungswidrigkeit dar, die für Sie mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Dieser Betrag kann damit die Kostenersparnis deutlich übersteigen.

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Zudem kann auch die Ersparnis der illegalen Tätigkeit für Sie als Kunde gar nicht so hoch sein, wie zunächst angenommen. Denn händigt der Handwerker Ihnen keine Rechnung aus, können Sie diese auch nicht beim Finanzamt geltend machen. Sie sparen sich zwar zunächst die Mehrwertsteuer von 19 Prozent, aber haben auch keinen Anspruch auf den Steuerbonus für anrechenbare Handwerkerleistungen, der sogar 20 Prozent beträgt und Ihnen eine Erstattung von bis zu 1.200 EUR im Jahr einbringen kann.

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Keine Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit

Weiterhin haben Sie bei etwaigen Mängeln der Auftragsausführung rechtlich schlechte Karten. So entschied etwa der Bundesgerichtshof in einem verhandelten Fall, bei dem Schwarzarbeit zwischen Kunde und Handwerker vereinbart wurde, dass kein Anspruch auf Beseitigung von Sachmängeln aufgrund von Gewährleistungsansprüchen besteht. Denn durch die Schwarzarbeit sei der gesamte Vertrag unwirksam geworden.

Mängel sind bei Schwarzarbeit aber gar nicht so selten, weil eben häufig Handwerker ohne entsprechende Qualifikationen für Sie arbeiten. Wenn der Handwerker den neuen Boden falsch verlegt, staut sich das Wasser auf der Terrasse, weil kein Gefälle vorhanden oder das Dach undicht ist. Dies kann für Sie sehr teuer werden, ohne dass Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen können.

Lassen Sie Elektroinstallationen mit Schwarzarbeit erledigen, gehen Sie zudem auch hohe Sicherheitsrisiken ein © andrea lehmkuhl, stock.adobe.com
Lassen Sie Elektroinstallationen mit Schwarzarbeit erledigen, gehen Sie zudem auch hohe Sicherheitsrisiken ein © andrea lehmkuhl, stock.adobe.com

Gerade bei sicherheitsrelevanten Arbeiten, wie der Verlegung elektrischer Leitungen, kann es sogar gefährlich werden, wenn etwa ein Kabelbrand ein Feuer auslöst. Doch die Versicherung wird sich hier höchstwahrscheinlich querstellen, wenn Sie den Auftrag in Schwarzarbeit haben ausführen lassen.

Neben den wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen, sollten Sie auch überlegen, ob Sie eine Verabredung über Schwarzarbeit unter moralischen Gesichtspunkten mit sich selbst und im Hinblick auf den gesamtwirtschaftlichen Schaden für die Gesellschaft verantworten möchten.

Fazit: Schwarzarbeit kann für Kunden ein verlockendes Angebot sein. Doch bei näherer Betrachtung überwiegen die Risiken die möglichen Vorteile bei Weitem.

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oft synonym verwendet, haben aber eine unterschiedliche Bedeutung © stockpics, stock.adobe.com
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