Auftragsausführung: Wenn der Handwerker unzuverlässig ist

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So reagieren Sie angemessen

Vergeben Sie einen Auftrag an einen Handwerker, steht im nächsten Schritt die Ausführung der Leistungen an. Doch nicht immer läuft dabei alles wie geplant. Kommt der Handwerker etwa deutlich zu spät oder erledigt er nicht alles, was zuvor besprochen wurde, ist dies ein Grund für Sie zu reagieren. Dabei dürfen Sie sich auf Ihre Rechte als Kunde berufen.

Kleine Verspätungen des Handwerkers müssen Sie als Kunde in Kauf nehmen. Sind Sie jedoch bei seiner Ankunft nicht anwesend, kann er Ihnen seine Aufwendungen berechnen © Aycatcher, stock.adobe.com
Kleine Verspätungen des Handwerkers müssen Sie als Kunde in Kauf nehmen. Sind Sie jedoch bei seiner Ankunft nicht anwesend, kann er Ihnen seine Aufwendungen berechnen © Aycatcher, stock.adobe.com

Ist der Handwerker pünktlich vor Ort?

Ist ein konkretes Datum vereinbart worden, dürfen Sie erwarten, dass der Handwerker auch pünktlich mit der Arbeit beginnt. Kleine Verspätungen von ein paar Minuten müssen Sie Kauf nehmen, aber darüber sollte es nicht hinausgehen. Natürlich haben Sie als Kunde ebenfalls anderweitige Verpflichtungen und müssen sich den Termin freihalten. Vielleicht haben Sie sogar einen Urlaubstag genommen, damit Sie anwesend sein können, wenn der Handwerker kommt. Hier wäre es verständlich, wenn Sie sich über unzuverlässige Handwerker ärgern.

Schadenersatzforderungen durchzusetzen, gestaltet sich jedoch in der Praxis schwierig. Haben Sie einen Urlaubstag genommen, wird dies rechtlich als Freizeit betrachten. Dass Sie Ihre Freizeit sinnvoller verbringen könnten, als auf den Handwerker zu erwarten, reicht jedoch nicht aus, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen zu können.

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Anders kann die Situation aussehen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen durch den nicht oder zu spät erschienenen Handwerker Einnahmen entgangen sind. Sind Sie etwa freiberuflich tätig und können Ihren Kunden nicht rechtzeitig bedienen, weil Sie auf den Handwerker warten mussten, kann dies von Gerichten als Grund für Schadensersatz anerkannt werden. Entscheidend ist, dass Sie den entstandenen Schaden nachvollziehbar darlegen können.

Zudem müssen Sie dem Handwerker nachweisen können, dass sein verspätetes oder gar nicht stattgefundenes Erscheinen auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Benötigt der Handwerker bei einem anderen Kunden länger oder wartet er noch auf Material für Ihren Auftrag, ist das kein Grund unentschuldigt zu spät oder gar nicht zu kommen. Kann der Termin hingegen wegen Krankheit nicht eingehalten werden, haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Anders sieht die Situation aus, wenn Sie als Kunde trotz vereinbarten Termins nicht anzutreffen sind, wenn der Handwerker kommt. Dieser hat das Recht, Ihnen die entstandenen Aufwendungen für die Anfahrt in Rechnung zu stellen

Unpünktlichkeit des Handwerkers: Diese Rechte haben Sie
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Hält der Handwerker den Zeitplan des Auftrags ein?

Auch während der Erledigung des Auftrags sollten Sie als Kunde den Zeitplan im Blick behalten. Zumutbar ist eine Abwesenheit während der vereinbarten Arbeitszeit etwa dann, wenn der Handwerker weiteres Material oder Werkzeug aus dem Lager holen muss. Diese Fahrten dürfen Ihnen jedoch nicht in Rechnung gestellt werden. Muss der Handwerker jedoch zusätzliche Teile oder Geräte holen, weil Sie ihn vorab ungenügend über den Auftrag informiert haben, ist eine zusätzliche Rechnungsstellung zulässig.

Nicht in Rechnung stellen darf der Handwerker Ihnen zudem seine Pausenzeiten. Handelt es sich um ein längeres Projekt, bei dem eine Zahlung pro Stunde vereinbart wurde, sollten Sie ein Auge darauf haben, wie viele Pausen eingelegt werden und welche Zahl an Arbeitsstunden Ihnen am Ende berechnet wird.

Von Vorteil für Sie als Kunden können projektbezogene Pauschalvereinbarungen sein. Haben Sie Fixkosten für den Auftrag vereinbart, kann es Ihnen egal sein, wenn der Handwerker seinen Arbeitstag durch viele Pausen selbst in die Länge zieht. Anders sieht das jedoch aus, wenn Sie einen festen Termin haben, zu dem das Projekt fertiggestellt sein muss, weil zum Beispiel schon ein weiterer Handwerker für einen Folgeauftrag bestellt wurde.

Das genannte Beispiel von Estrich- und Parkettlegern wäre so ein typischer Fall. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Estrichleger seine Arbeiten rechtzeitig fertigstellt und der Estrich noch ausreichend Zeit zum Trocknen hat, bevor der Parkettleger mit seinen Arbeiten beginnt.

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Merken Sie, dass der Handwerker trödelt und den Zeitplan gefährdet, sollten Sie ihn frühzeitig darauf ansprechen. Besonders dann, wenn die im Kostenvoranschlag oder Angebot angegebene Arbeitszeit für den Auftrag schon überschritten ist. Befürchten Sie, dass die Kosten durch das langsame Arbeiten aus dem Ruder laufen könnten, empfiehlt es sich, die Arbeiten zunächst zu stoppen und sich nochmals über die Einhaltung der vereinbarten Kosten abzusichern. Bei gravierenden Verstößen können Sie auch den Vertrag kündigen und Schadensersatzansprüche gelten machen.

Zum Auftrag kann auch gehören, dass ein Handwerker die Baustelle sauber hinterlässt. Sie müssen es als Kunde nicht akzeptieren, dass er seinen Müll einfach liegen lässt © philipk76, stock.adobe.com
Zum Auftrag kann auch gehören, dass ein Handwerker die Baustelle sauber hinterlässt. Sie müssen es als Kunde nicht akzeptieren, dass er seinen Müll einfach liegen lässt © philipk76, stock.adobe.com

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Erledigt der Handwerker alles, was vereinbart wurde?

Während des gesamten Auftrags sollten Sie stets wachsam sein, ob die Handwerker wirklich alle Arbeiten ausführen, die besprochen wurden. Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine bewusste Aktion des Handwerkers handeln. Je umfangreicher das Projekt ist, desto höher ist auch das Risiko, dass etwas vergessen wird. Erkennen Sie die Versäumnisse, sollten Sie den Handwerker sofort ansprechen und um Erledigung bitten. Besonders wichtig ist dies dann, wenn sich die Arbeit mit fortgeschrittener Bauphase schwieriger umsetzen lässt.

Hat der Handwerker im zuvor genannten Beispiel der Zisterne etwa vergessen, das abführende Kanalrohr in den Garten zur Bewässerung zu verlegen und will bereits mit der Aufschüttung der Fläche beginnen, kann es viel Zeit und Mühe sparen, wenn Sie ihn rechtzeitig darauf aufmerksam machen. Verpflichtet sind Sie dazu allerdings nicht. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Handwerkers, alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt zu den Rechtsfragen.

Bei Versäumnissen oder Pfusch sprechen Sie den Handwerker sofort an © Tom Bayer, stock.adobe.com
Bei Versäumnissen oder Pfusch sprechen Sie den Handwerker sofort an © Tom Bayer, stock.adobe.com

Auch ist es ratsam, zu prüfen, ob der Handwerker die besprochenen Produkte und Materialgüte verwendet. Haben Sie eine Betonzisterne bestellt, sollte auch eine solche eingebaut werden und keine aus Kunststoff. Und haben Sie ein Parkett aus Eiche vereinbart, darf der Handwerker natürlich kein günstigeres Buchenholz verlegen. Auch hier gilt, dass der Handwerker letztlich in der Pflicht ist, die Vorgaben einzuhalten. Doch Reklamationen im Nachhinein kosten Zeit und Nerven. Deshalb ist es immer besser, dies durch frühes Handeln zu vermeiden.

Dabei sollte Sie es nicht interessieren, ob der Handwerker sich von Ihnen bei der Arbeit beobachtet und gestört fühlt. Es ist Ihr gutes Recht, die Ausführung des Auftrags zu überprüfen. Dies sollte sich aber in einem normalen Rahmen bewegen. Bei jedem Arbeitsschritt des Profis einen Kommentar abzugeben und meinen, es besser zu wissen, kann schnell für schlechte Stimmung sorgen.

Auftragsausführung überprüfen: Ihr gutes Recht!
Auftragsausführung überprüfen: Ihr gutes Recht!

Fazit: Ein professioneller Handwerker sollte zuverlässig sein. Dazu gehört auch die Einhaltung von Terminvereinbarungen und die Erledigung aller vereinbarten Leistungen. Ist das nicht der Fall, müssen Sie dies nicht akzeptieren.

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oft synonym verwendet, haben aber eine unterschiedliche Bedeutung © stockpics, stock.adobe.com
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