Die Baufertigstellungsversicherung schließt aber das Bauunternehmen ab
So was zählt zu den Alpträumen von Hausbauern: Das Haus ist im Rohbau halbfertig – und dann rutscht die verantwortliche Baufirma in die Insolvenz. Die Baustelle liegt brach, Kalkulationen und Zeitpläne werden Makulatur. Dem Bauherrn drohen Mehrkosten, die er selbst nicht schultern kann.
Oder, Alptraum zwei: Drei Jahre nach dem Einzug der Bauherrenfamilie in ihr Traumhaus stellen sich gravierende Mängel heraus. Ein klassischer Fall von Gewährleistung – das Problem: Die verantwortliche Baufirma gibt es nicht mehr.
Das Traumhaus realisieren, auch wenn die Baufirma ausfällt
Gegen derartige Alpträume gibt es die Baufertigstellungsversicherung und die Baugewährleistungsversicherung. Hinter den beiden Wortungetümen verbirgt sich eine Police, die allerdings nicht der Bauherr, sondern die verantwortliche Baufirma abschließt. Sie stellt damit nach einer Insolvenz die Finanzierung des Weiterbaus durch ein anderes Bauunternehmen sicher – und auch die Durchführung der Gewährleistungsarbeiten drei Jahre nach dem Einzug.
Ziel der Versicherung ist es, die Fertigstellung des Bauprojekts zu garantieren und die anschließenden Gewährleistungsansprüche sicherzustellen.
Sollte das Bauunternehmen die Bauarbeiten nicht fertigstellen können, fungiert die Baufertigstellungsversicherung wie eine Bürgschaft und übernimmt die Kosten, die dann durch ein Ersatzunternehmen und die Zeitverzögerung als Zinsschaden entstehen können.
Die Kosten der Versicherung wälzt der Unternehmer auf den Bauherrn ab
Das ist viel wert – aber nicht umsonst: Die Kosten für diese Police werden in der Regel auf den Bauherren abgewälzt, die Beiträge also in die Gesamtsumme für den Hausbau eingepreist. Es lohnt sich dennoch, von seiner Baufirma eine Baufertigstellungsversicherung zu verlangen. Denn die bekommt ein Bauunternehmer nur, nachdem die Bilanzen gründlich geprüft worden sind. Darum ist die Baufertigstellungsversicherung für Sie als Bauherr ein gutes Indiz dafür, dass Sie einen soliden Partner gefunden haben.
Bauverzögerungen – richtig reagieren
In der Regel ist im Bauvertrag ein Fertigstellungstermin genannt, den der Auftragnehmer, also das Bauunternehmen, verpflichtend einhalten muss. Kommt es… weiterlesen