Hausübergabe an den Käufer – wann und wie?

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Sie haben es geschafft und Ihr Haus erfolgreich verkauft! Nachdem Sie den Notarvertrag unterzeichnet haben, dürfte der Überlassung des Hauses an den Käufer nichts mehr im Weg stehen. Jetzt gilt es doch noch, etwas Geduld zu haben, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Der folgende Beitrag liefert Ihnen Tipps, wann und wie Sie die Immobilie an die neuen Besitzer übergeben.

Erst nach Geldeingang für die Zahlung des Kaufpreises wird der Besitzübergang rechtskräftig © Olaf Wandruschka, stock.adobe.com
Erst nach Geldeingang für die Zahlung des Kaufpreises wird der Besitzübergang rechtskräftig © Olaf Wandruschka, stock.adobe.com

Immobilie erst nach Besitzübergang freigeben

Gewähren Sie den freien Zugang zum Haus für die neuen Besitzer auf keinen Fall, bevor der Kaufpreis tatsächlich auf Ihrem Konto angekommen ist. Erst nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises findet rechtlich gesehen der Besitzübergang statt.

Sobald die Zahlung eingegangen ist, können Sie mit dem Käufer einen Termin für die Übergabe des Hauses vereinbaren. Bringen Sie zu diesem Termin alle wichtigen Unterlagen im Original mit, welche die neuen Besitzer Zukunft benötigen werden.

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Abschließende Begehung und Protokoll

Beim Übergabetermin machen Sie eine abschließende Begehung aller Räume. Kontrollieren Sie bei dieser Gelegenheit noch einmal, ob Sie nicht irgendwelche Gegenstände dort vergessen haben. Führen Sie ein Protokoll, in dem Besonderheiten sowie die aktuellen Zählerstände für Gas, Wasser oder Elektrizität aufgeführt werden. Notieren Sie außerdem die Füllstände von Öltanks oder anderen Speicherbehältern.

Hinweis: Lassen Sie sich dieses Protokoll vom Käufer direkt bei diesem Termin unterzeichnen und geben Sie ihm eine Kopie mit.

Wichtige Unterlagen aushändigen

Falls noch nicht geschehen, händigen sie dem Käufer bei der Übergabe des Hauses alle noch fehlenden Unterlagen zum Objekt aus. Dazu könnten folgende Dokumente gehören:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Zeichnungen zu Haustechnik)
  • Baugenehmigung
  • ausführliche Baubeschreibung
  • Nachweise zu durchgeführten Modernisierungen und Sanierungen
  • Bedienungsanleitungen oder Beschreibungen für die Haustechnik
  • Energieausweis
  • noch bestehende Versicherungen

Tipp: Bei einem Eigentümerwechsel gehen verschiedene Hausversicherungen automatisch auf die neuen Besitzer über. Allerdings haben diese ein Sonderkündigungsrecht, welche sie innerhalb einer bestimmten Frist wahrnehmen müssen.

Geben Sie alle wichtigen Dokumente für die Immobilie an die neuen Besitzer weiter © Roman, stock.adobe.com
Geben Sie alle wichtigen Dokumente für die Immobilie an die neuen Besitzer weiter © Roman, stock.adobe.com

Sämtliche Schlüssel und Zugangscodes aushändigen

Händigen sie dem Käufer bei der Übergabe der Immobilie auch sämtliche Schlüssel zu Innen- und Außentüren aus. Denken Sie dabei auch an Vorhängeschlösser, Schlüssel für Geräteschränke oder Schlüssel für den Briefkasten. Falls Sie eine elektronische Zugangssicherung im Haus installiert haben, benötigen die neuen Besitzer natürlich auch für diesen Apparat die entsprechenden Codes oder Bedienungselemente. Das könnten auch Fernbedienungen für automatische Toröffner oder für das Garagentor sein.

Fügen Sie für solche elektronischen Geräte möglichst auch Bedienungsanleitungen hinzu und geben Sie an, ob es dafür Wartungsverträge mit einer Fachfirma gibt.

Denken Sie daran, sämtliche Schlüssel und auch eventuelle Zugangsberechtigungen an die Käufer auszuhändigen © Iren Moroz, stock.adobe.com
Denken Sie daran, sämtliche Schlüssel und auch eventuelle Zugangsberechtigungen an die Käufer auszuhändigen © Iren Moroz, stock.adobe.com

Versorgungsleistungen und Versicherungen ummelden

Nach Abschluss der Übergabe sollten Sie selbst verschiedene Ummeldungen veranlassen, wenn dies nicht bereits geschehen ist. Denken Sie dabei zum Beispiel an die Lieferung von Wasser, Heizöl und Strom. Melden Sie auch den noch bestehenden Versicherungen den Eigentümerwechsel und kündigen Sie bei Bedarf nicht mehr benötigte Verträge.

Tipp: Falls während der Verkaufsphase das Haus für längere Zeit leer steht, sollten Sie die anliegenden Medien und auch die wichtigsten Versicherungen auf keinen Fall kündigen. Eine Feuerversicherung oder eine Elementarversicherung zahlt auch dann, wenn ein Schaden in einem unbewohnten Haus auftritt. Sie schützen sich so vor vermeidbaren Verlusten.

Feiern gehen!

Ist das Geld für den Kaufpreis komplett auf Ihrem Konto eingegangen? Hat alles gut funktioniert und dürfen die neuen Besitzer jetzt bald einziehen? Dann können Sie sich stolz auf die Schulter klopfen und zum erfolgreichen Verkauf des Hauses gratulieren. Gönnen Sie sich mit Ihrer Familie einen schönen Abend und gehen Sie zusammen feiern und auf das gute Geschäft anstoßen. Viel Spaß dabei!

Alles Gute zum gelungenen Verkauf Ihrer Immobilie! © Sergej, stock.adobe.com
Alles Gute zum gelungenen Verkauf Ihrer Immobilie! © Sergej, stock.adobe.com
Nach der Unterzeichnung ist der Notarvertrag rechtsgültig und kann nicht mehr zurückgenommen werden © U. J. Alexander, stock.adobe.com
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