Notarvertrag zum Hausverkauf aufsetzen lassen

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Nach geltendem Recht muss der Verkauf einer Immobilie immer notariell beglaubigt werden. Nur dann können Sie dieses Geschäft rechtskräftig abschließen. Erst nach der notariellen Beurkundung können die entsprechenden Eintragungen zum Eigentümerwechsel in das Grundbuch vorgenommen werden. Ohne diese Eintragungen wäre ein Kaufvertrag für ein Haus nichtig. Der Notar ist außerdem als neutrale Amtsperson dazu verpflichtet, beide Parteien gleichwertig zu beraten. Sofern ihm Fakten auffallen, welche gegen geltendes Recht verstoßen würden, wird er Sie darauf hinweisen. Außerdem wird er Ihnen Auskunft erteilen, wenn Sie sich über bestimmte Formulierungen nicht im Klaren sind und diese genauer erläutert haben möchten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich näher mit diesem Thema.

Mit einer sorgfältigen Vorbereitung aller Unterlagen beschleunigen Sie das Verfahren zur Unterzeichnung des Kaufvertrages © lenetsnikolai, stock.adobe.com
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung aller Unterlagen beschleunigen Sie das Verfahren zur Unterzeichnung des Kaufvertrages © lenetsnikolai, stock.adobe.com

Diese Daten benötigt der Notar zur Erstellung des Kaufvertrages

Damit der Notar den Kaufvertrag für die Immobilie ordnungsgemäß aufsetzen kann, benötigt er folgende Daten, die Sie ihm rechtzeitig vor dem Termin übermitteln:

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien (Name, Anschrift, Geburtsdatum aller am Verkauf beteiligten Personen)
  • Informationen zur Immobilie, wie auch des Objekts, Anschrift des Hauses, Größe des Grundstücks und Größe der Wohnfläche
  • Energieausweis
  • Grundbuchdaten (dazu reichen Sie am besten eine Kopie des letzten Grundbuchauszuges ein)
  • Informationen zu den eingetragenen Grundschulden (in welcher Höhe und bei welcher Bank sowie die Anweisung, was mit diesem Grundschulden geschehen soll)
  • Erbschein, falls Sie die Immobilie geerbt haben und noch keine Eigentümerumschreibung im Grundbuch stattgefunden hat
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erbbaurechtsvertrag, falls für das Grundstück ein Erbbaurecht vorliegt
  • Höhe des Kaufpreises, Frist für die Zahlung und Kontoverbindung für die Überweisung
  • Informationen, wie der Käufer die Immobilie finanzieren wird
  • Angaben zur Vermietung des Objekts
  • Angaben, wann frühestens an den Verkäufer übergeben werden kann

Falls das Notarbüro weitere Informationen von Ihnen benötigt, wird Ihnen dies noch vor der Vereinbarung des Termins für die Unterzeichnung mitgeteilt. Sie erhalten außerdem vor dem Termin einen Entwurf des Kaufvertrages, den Sie sich in aller Ruhe durchlesen sollten, um eventuelle Korrekturen zu beantragen.

Tipp: Sammeln Sie bereits rechtzeitig alle nötigen Unterlagen und Informationen, damit sich bei der Beurkundung keine Verzögerungen wegen fehlender Dokumente ergeben. Wenn Sie einen Makler mit dem Verkauf des Hauses beauftragt haben, wird dieser Ihnen die Arbeiten für die Vorbereitung des Notartermins in der Regel abnehmen.

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Unterlagen für den Kaufvertrag
Unterlagen für den Kaufvertrag

Bonität des Käufers vor Vertragsabschluss kontrollieren

Informieren Sie sich vor der Vereinbarung des Notartermins über die Bonität des Käufers. Lassen Sie sich entweder eine Finanzierungszusage seiner Bank vorweisen oder aktuelle Kontoauszüge mit dem entsprechenden Guthaben (zum Beispiel von einem Wertpapierdepot oder einem anderen Anlagekonto) zeigen. Dieses Vorgehen ist nicht nur wichtig, um sich zu versichern, dass der Kaufpreis auch tatsächlich gezahlt werden kann.

Sie schützen sich damit auch vor unnötigen Kosten, denn als Verkäufer haften Sie gesamtschuldnerisch für die Gebühren, welche bei einem notariell beglaubigten Kaufvertrag für eine Immobilie anfallen können. Das sind nicht nur die Notargebühren, sondern auch die Gebühren für den Grundbucheintrag und die Grunderwerbsteuer. Diese Kosten können insgesamt zwischen 3,5 Prozent und 5,5 Prozent des Kaufpreises betragen. Sie müssten im Zweifel von Ihnen gezahlt werden, wenn der Käufer nicht zahlungsfähig wäre.

Der Notartermin: Vorbereitung
Der Notartermin: Vorbereitung

So läuft der Termin für die Vertragsunterzeichnung beim Notar ab

Nach einer Begrüßung wird der Notar zuerst die Personalien der Vertragsparteien überprüfen. Dazu benötigen Sie ein gültiges Personaldokument wie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Danach wird der komplette Vertrag vorgelesen. In der Regel haben Sie dabei ein eigenes Exemplar vorliegen, in welchem Sie mitlesen können. Nach der Verlesung haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen, falls Ihnen bestimmte Punkte nicht ganz klar sind.

Außerdem können Sie jetzt noch Korrekturen vornehmen lassen, wenn es beispielsweise Schreibfehler oder inhaltliche Fehler im Vertrag geben sollte. Sofern beide Vertragsparteien dem Inhalt der Urkunde zustimmen, wird diese nun von allen Beteiligten unterzeichnet. Damit ist der Vertrag geschlossen und der Termin kann beendet werden. Je nach Umfang des Kaufvertrages dauert das selten länger als eine Stunde.

Während des Termins beim Notar wird der gesamte Vertrag noch einmal vorgelesen und Sie haben Gelegenheit, Fragen zu stellen © Edler von Rabenstein, stock.adobe.com
Während des Termins beim Notar wird der gesamte Vertrag noch einmal vorgelesen und Sie haben Gelegenheit, Fragen zu stellen © Edler von Rabenstein, stock.adobe.com

Was kostet die notarielle Beurkundung?

Die Kosten für eine notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages betragen in der Regel zwischen einem und 1,5 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie. Diese Kosten werden normalerweise vom Käufer des Hauses bezahlt. Für Sie fallen daher beim Notartermin lediglich dann Kosten an, wenn Sie zum Beispiel Eintragungen im für vorher von Ihnen auf Grundschulden im Zuge des Verkaufs löschen lassen möchten.

Tipp: Eventuell kann der Eintrag der Grundschulden auf den Käufer übertragen werden, wenn dieser selbst ein neues Darlehen für die Immobilie aufnehmen möchte. Dies ist auch preiswerter als eine Löschung und eine anschließende neue Eintragung.

Was geschieht nach dem Unterzeichnen des Immobilienkaufvertrages? Der Ablauf im Überblick
Was geschieht nach dem Unterzeichnen des Immobilienkaufvertrages? Der Ablauf im Überblick

Wann erhalten Sie den Kaufpreis?

Der Kaufpreis wird erst gezahlt, wenn der Notar den Käufer dazu schriftlich aufgefordert. Vorher wird kontrolliert, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für den Besitzübergang erfüllt wurden. Dies sind normalerweise:

  • Bestätigung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Verzicht der Gemeinde auf bestehende gesetzliche Vorkaufsrechte
  • Bestätigung, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde

Nachdem all diese Bedingungen erfüllt sind, teilt der Notar dem Käufer mit, dass nun der Kaufpreis gezahlt werden kann. Dafür wird üblicherweise eine Frist von 2 bis 6 Wochen benötigt. Der Käufer hat nun noch einmal mehrere Wochen Zeit, das Geld auf das angegebene Konto zu überweisen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wird, da die Bank dafür auch einige Zeit zur Bearbeitung benötigt.

Mit Eingang des Geldes auf Ihrem Konto findet rechtlich gesehen der Eigentumsübergang statt. Sie informieren den Notar darüber, dass Sie das Geld erhalten haben. Er kann danach die Eigentumsumschreibung für das Grundbuch beantragen, welche wiederum erst nach einigen Wochen erledigt sein wird. Sie werden dazu eine schriftliche Mitteilung des Grundbuchamtes erhalten.

Nach Eingang der kompletten Kaufsumme können Sie das Objekt an die neuen Besitzer übergeben.

Hinweis: Warten Sie mit der Übergabe der Immobilie an die Käufer unbedingt so lange, bis das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto angekommen ist. Falls die Finanzierung platzt oder andere Gründe die Zahlung verhindern, könnten Sie sonst Probleme mit angefangenen Umbauten oder Schäden im Haus bekommen.

Mit dem Eingang des Kaufpreises auf Ihrem Konto findet der Besitzübergang der Immobilie statt © fotomek, stock.adobe.com
Mit dem Eingang des Kaufpreises auf Ihrem Konto findet der Besitzübergang der Immobilie statt © fotomek, stock.adobe.com

Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach der Unterzeichnung möglich?

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist es nicht möglich, von diesem zurückzutreten. Die vom Notar beglaubigte Unterschrift ist sofort rechtsgültig und lässt sich nicht mehr zurücknehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, welche trotzdem einen Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglichen. Diese wären:

  • es wurden bestimmte Rücktrittsgründe oder Rücktrittsfristen im Kaufvertrag vereinbart
  • es liegt eine arglistige Täuschung über den Zustand der Immobilie vor
Nach der Unterzeichnung ist der Notarvertrag rechtsgültig und kann nicht mehr zurückgenommen werden © U. J. Alexander, stock.adobe.com
Nach der Unterzeichnung ist der Notarvertrag rechtsgültig und kann nicht mehr zurückgenommen werden © U. J. Alexander, stock.adobe.com
Denken Sie daran, sämtliche Schlüssel und auch eventuelle Zugangsberechtigungen an die Käufer auszuhändigen © Iren Moroz, stock.adobe.com
Hausübergabe an den Käufer – wann und wie?

Sie haben es geschafft und Ihr Haus erfolgreich verkauft! Nachdem Sie den Notarvertrag unterzeichnet haben, dürfte der Überlassung des Hauses… weiterlesen

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