Makler für die Haussuche beauftragen – darauf ist zu achten

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Die Suche nach einem Haus kann sehr zeitintensiv und aufwendig sein. Wer beruflich stark eingespannt ist, kann deshalb zum Beispiel einen Makler mit dieser Suche beauftragen. Diese Methode bietet einige Vorteile, die über die Zeitersparnis hinausgehen. Allerdings müssen Sie auch mit gewissen Einschränkungen rechnen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, auf Sie achten sollten, wenn Sie die Suche nach ihrem Traumhaus einen Makler abgeben möchten.

Persönliche Beratung durch einen Makler beim Immobilienkauf © Photographee.eu, stock.adobe.com
Persönliche Beratung durch einen Makler beim Immobilienkauf © Photographee.eu, stock.adobe.com

Welche Vorteile hat es, einen Makler mit der Suche nach einem Haus zu beauftragen?

Mit einem Immobilienmakler zusammenzuarbeiten kann Ihnen folgende Vorteile bieten:

  • Sie sparen eine Menge Zeit für die Recherche nach einem geeigneten Objekt.
  • Der Makler kann durch seine Fachkompetenz und seine Erfahrungen besser einschätzen, ob die angebotenen Häuser Ihren Anforderungen entsprechen. Oft bestehen Kontakte zu Sachverständigen für die Bewertung der Bausubstanz. Erfahrene Immobilienmakler pflegen außerdem gute Beziehungen zu Handwerkern und Architekten, welche Sie später für eventuell nötige Sanierungen oder Modernisierungen beauftragen können.
  • Sie müssen keine Zeit für Vorverhandlungen und die Anforderung der ausführlichen Unterlagen aufwenden. Der Makler wird für Sie auch diese Unterlagen bereits im Vorfeld prüfen.
  • Termine für Besichtigungen werden nur dann vereinbart, wenn das Objekt den gewünschten Zustand aufweist. Unnötige Ortstermine können Sie sich so sparen.
  • Der Immobilienmakler begleitet Sie normalerweise nicht nur bei der Suche nach Ihrem Traumhaus. Er kann Sie außerdem bei Preisverhandlungen mit dem Käufer unterstützen und Ihnen wertvolle Tipps für die Gestaltung des Kaufvertrages geben. Einige Immobilienmakler bieten auch die Vermittlung von Baufinanzierungen an. Mit solch einem Komplettpaket erhalten Sie eine optimale Unterstützung für alle Fragen rund um den Hauskauf.
  • Da Immobilienmakler ständig aktiv auf der Suche nach zu verkaufenden Objekten sind, erfahren Sie frühzeitig von neuen Angeboten. So kann es möglich sein, dass Sie ein Haus angeboten bekommen, bevor es öffentlich auf dem Markt erscheint. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn eine sehr hohe Nachfrage nach ähnlichen Objekten besteht.

Tipp: Einen Immobilienmakler mit der Suche nach einem geeigneten Eigenheim zu beauftragen, ist auch immer eine Vertrauenssache. Fragen Sie deshalb gerne in ihrem Bekanntenkreis herum, ob jemand einen kompetenten Makler für ihre Aufgabe empfehlen kann. Alternativ können Ihnen Bewertungen in den sozialen Medien Aufschluss über bestimmte Immobilienmakler geben.

Die Vor- und Nachteile der Haussuche mit Makler im Überblick
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Wie sollte ein Maklervertrag aussehen?

Ein Maklervertrag muss nicht unbedingt schriftlich fixiert werden. Oft ist dies jedoch üblich, damit beide Parteien genau wissen, zu welchen Konditionen die Dienstleistungen erbracht werden, wann und in welcher Höhe eine Provision zu zahlen ist und welche Nebenabreden gelten sollen. Im Vertrag sollten folgende Fakten vereinbart werden:

  • Daten für das zu suchende Objekt (Haustyp, maximales Alter, Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche und weitere Spezifikationen)
  • Laufzeit (In den meisten Fällen wird ein Maklervertrag zu Suche einer Immobilie über eine Dauer von sechs Monaten geschlossen, Sie können jedoch auch eine andere Laufzeit vereinbaren. Eine Befristung hat den Vorteil, dass der Makler sich eher bemüht, Ihnen innerhalb dieser Laufzeit passende Angebote vorzustellen. Außerdem müssen Sie den Vertrag später nicht kündigen.)
  • Höhe der Provision und die Bedingungen, wann diese Provision fällig wird
  • Beschreibung, welche Tätigkeiten der Makler ausführen soll (zum Beispiel Suche nach Objekten, Vorbesichtigungen, Preisverhandlungen, Vorbereitung des Kaufvertrages)
  • Angabe, ob der Makler alleiniger Auftragnehmer sein soll oder ob sie auch mit anderen Immobilienmaklern zusammenarbeiten können (Bei einem Makleralleinauftrag hätten Sie weniger Möglichkeiten, selbst bei der Haussuche aktiv zu werden)
  • Aufwandsentschädigung (Ob Sie auch bei Nichterfolg zur Zahlung von beispielsweise Anzeigengebühren oder Kosten für Besichtigungen verpflichtet sind.)
  • Reservierungsgebühr (Kann fällig werden, wenn das passende Objekt für Sie reserviert wird und der Verkäufer andere Interessenten ablehnen sollen.)

Im Vertrag sollten außerdem die Daten des Maklers, Ihre Daten und der Gerichtsstand festgehalten sein.

Tipp: Schriftliche Verträge sind besser als mündliche Absprachen. Halten Sie alle Punkte, die für die Zusammenarbeit wichtig sind, schriftlich im Maklervertrag fest. Bestehen Sie auf Ergänzungen, wenn beispielsweise die Höhe der Provision oder die Bedingungen zum Erfüllen des Vertrages nicht ausreichend und konkret genug geschrieben sind.

Maklervertrag und Provision kurz erklärt
Maklervertrag und Provision kurz erklärt
Vertragsunterzeichnung – prüfen Sie vorher sorgfältig alle Bedingungen © Thitiphat, stock.adobe.com
Vertragsunterzeichnung – prüfen Sie vorher sorgfältig alle Bedingungen © Thitiphat, stock.adobe.com

Bezahlung – so gestaltet sich die Provision

Kann der Immobilienmakler Ihnen ein geeignetes Objekt nachweisen und kommt es auch zum Kauf, wird seine Provision fällig. Meist ist es üblich, dass diese Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Der Anteil, welcher durch den Verkäufer bezahlt wird, wird als Außenprovision bezeichnet. Die Innenprovision ist der Anteil an der Courtage, welchen der Käufer, das wären in diesem Falle Sie, bei einem erfolgreichen Abschluss des Hauskaufs an den Makler zu bezahlen hat. Als Mischprovision wird die Aufteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer bezeichnet.

Üblicherweise beträgt die Provision zwischen drei und sieben Prozent vom Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer. Dieser Betrag variiert, je nachdem in welchem Bundesland sich das Objekt befindet und wie sie den Vertrag individuell mit der Makler gestalten. Häufig wird die Provision dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Das ist sinnvoll, denn so zahlen Sie wirklich nur dann, wenn das Haus auch tatsächlich in ihren Besitz übergehen kann.

Die Maklerprovision gilt nur für den reinen Kaufpreis des Hauses. Sollten Sie Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Möbel, ebenfalls vom Vorbesitzer abkaufen, könnten Sie über diese Gegenstände einen separaten Kaufvertrag gestalten. Ob das günstig ist, hängt auch davon ab, ob Sie den Betrag dafür ohne eine Finanzierung aufbringen können. Eventuell kann es klüger sein, ein klein wenig mehr Provision an den Makler zu zahlen und stattdessen auch das Inventar mit dem günstigen Immobiliendarlehen zu finanzieren.

Tipp: Die Höhe der Courtage bei Immobiliengeschäften ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, Sie können bei der Vertragsgestaltung mit ihrem Makler einen individuellen Preis aushandeln. Bedenken Sie, dass Ihnen bei einem durchschnittlichen Preis von 300.000 € für ein Haus eine Senkung der Maklerprovision um 0,5 Prozent bereits 1500 € (1785 € inklusive Umsatzsteuer) einsparen könnte.

Die anfallenden Notargebühren zahlt in der Regel der Käufer © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Gemeinsame Besichtigung eines Hauses mit der Maklerin © Monkey Business, stock.adobe.com
Gemeinsame Besichtigung eines Hauses mit der Maklerin © Monkey Business, stock.adobe.com

Welche Nachteile kann ein Maklerauftrag haben?

Es hat nicht immer nur Vorteile, wenn Sie einen Makler mit der Suche nach ihrem Haus beauftragen. Möglicherweise bestehen Interessenkonflikte, wenn das Büro anderen Kunden beim Verkauf ihrer Immobilien helfen soll. Auch bei der Preisbildung kann dies der Fall sein. Da Immobilienmakler erfolgsabhängig und abhängig vom Kaufpreis des vermittelten Hauses bezahlt wird, hat er eventuell kein so großes Interesse, ein besonders preisgünstiges Haus für Sie zu finden. Dies lässt sich allerdings mit einer entsprechenden Gestaltung des Vertrages umgehen. Sie könnten beispielsweise einen festen Betrag als Prämie für den Erfolgsfall bestimmen, bei dem die Provision nicht nur soundso viel Prozent vom Kaufpreis, sondern angenommen außerdem 3000 € oder eine andere angemessene Summe beträgt.

Sie wissen nie, wie beschäftigt der Immobilienmakler tatsächlich ist. Muss er sich um sehr viele Projekte gleichzeitig kümmern, kann es passieren, dass Ihr Auftrag ein wenig auf die lange Bank geschoben wird. Klären Sie deshalb, wie dringend Sie das Haus suchen und in welcher Frist Sie brauchbare Angebote sehen möchten.

Falls der von ihnen beauftragte Makler Objekte findet, die von anderen Immobilienmaklern betreut werden, kann es sein, dass diese ebenfalls eine Vermittlungsprovision verlangen. Entweder werden dann höhere Gebühren fällig oder Sie bekommen diese Objekte gar nicht erst angeboten. Achten Sie unbedingt darauf, den Vertrag mit ihrem Makler so zu gestalten, dass dieser doppelte Provisionszahlungen vermeiden soll, wenn Sie nicht bereit sind, eine zu hohe Courtage zu zahlen.

Darf man parallel selbst nach einem Haus suchen?

Ob Sie parallel zum beauftragten Makler selbst nach einem Haus suchen können, hängt von der Gestaltung des Maklervertrages ab. Ein einfacher Maklerauftrag oder allgemein Auftrag gestattet es Ihnen, ohne Einschränkungen selbst aktiv zu werden. Falls Sie eine Immobilie finden, die Ihnen zusagt und diese kaufen, erhält der betreffende Makler, der nichts Geeignetes für Sie gefunden hat, keine Provision. Auch bei einem Makleralleinauftrag dürfen Sie parallel zu dem beauftragten Unternehmen nach ihrem Traumhaus suchen. Finden Sie selbst eine geeignete Immobilie, bekommt auch in diesem Fall der Makler nichts.

Falls Sie einen qualifizierten Makleralleinauftrag abschließen, laufen alle Aktivitäten für die Suche des Hauses über diesen Makler. Solange der Vertrag gültig ist, könnten Sie zwar auch nach einem Objekt suchen, doch würde möglicherweise im Erfolgsfall der Makler trotzdem seine Provision erhalten. Am besten sprechen Sie bei Vertragsabschluss dieses Thema an und nehmen Sie gegebenenfalls eine entsprechende Klausel in den Maklervertrag auf.

Alles hat perfekt funktioniert – eine glückliche Familie vor dem neu gekauften, eigenen Haus © LIGHTFIELD STUDIOS, stock.adobe.com
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Fotografieren bei der Besichtigung, nur mit Genehmigung des Eigentümers oder des Vermittlers © Andy Dean, stock.adobe.com
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