Voraussetzungen für einen Treppenlift

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Mit einem Treppenlift können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bequem von einer Etage in die nächste gelangen. In den meisten Gebäuden ist es problemlos möglich, einen solchen Treppenlift einzubauen. Die folgenden Abschnitte sollen dabei helfen, bauliche und rechtliche Voraussetzungen transparenter zu gestalten.

Wenn Treppen unüberwindbar erscheinen, ist der Treppenlift eine ideale Lösung © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Wenn Treppen unüberwindbar erscheinen, ist der Treppenlift eine ideale Lösung © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Treppenlifte werden heute in verschiedenen Varianten für Ein- und Mehrfamilienhäuser angeboten. Kein Wunder, immerhin ist kaum eine Treppe wie die andere. Einfach zu realisieren sind Lifte auf geraden Treppen, Maßanfertigungen sind auf kurvigen Treppen erforderlich. Für den Außenbereich gelten besondere Voraussetzungen. Und während es im Ein- oder Zweifamilienhaus ohne Baugenehmigung geht, gibt es je nach Bundesland im Mehrfamilienhaus rechtliche Bestimmungen.

Wie viel Platz steht im Haus zur Verfügung?

Je nachdem, von wie vielen Personen Lift und Treppenanlage verwendet werden, müssen unterschiedliche Vorgaben beachtet werden. Die Wichtigste: Die sogenannte Mindestlaufbreite einer Treppe, die an keiner Stelle der Anlage unterschritten werden darf. Die gute Nachricht für alle, die einen Treppenlift einbauen wollen, deren Flur aber vergleichsweise klein ist: Viele Hersteller haben ihr Sortiment im Laufe der Zeit angepasst und bieten Lifte an, die sich bequem zusammenklappen lassen.

Im zusammengeklappten Zustand:

  • müssen Sie nach dem Einbau die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 80 Zentimetern einhalten
  • dürfen Fluchtwege und Brandschutz nicht eingeschränkt werden
  • die Bewohner ausreichend Platz haben, um im Notfall schnell passieren zu können
  • die sichere Nutzung der Treppe nicht gefährdet sein.
Wird der Treppenlift nicht genutzt, muss er in einer sicheren Parkposition abgestellt werden. Das dient der sicheren Nutzung der Treppe für alle übrigen Hausbewohner © wittayayut, stock.adobe.com
Wird der Treppenlift nicht genutzt, muss er in einer sicheren Parkposition abgestellt werden. Das dient der sicheren Nutzung der Treppe für alle übrigen Hausbewohner © wittayayut, stock.adobe.com

Gleichzeitig gilt es, auch die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Das Geländer der Treppe muss jederzeit genutzt werden können
  • Der Lift darf diejenigen, die die Treppe zu Fuß nutzen, nicht behindern
  • Der Treppenlift darf nicht aus brennbaren Materialien bestehen
  • Das Konstrukt muss gegen Missbrauch abgesichert sein und muss sich auch ohne Elektronik in seine vorgesehene Parkposition bringen lassen
  • Je nach Konstruktion muss eine Ruheposition in die Etagen integriert werden
  • Die Nutzer des Lifts müssen darüber informiert werden, dass der Treppenlift am Ende der Nutzung in die Parkposition gebracht werden muss.

Übrigens: Ob die Treppe aus Holz, Stein, Marmor oder Beton besteht, ist in den meisten Fällen unerheblich. Solange die Befestigung ausreichend belastbar ist, steht einem hohen Nutzerkomfort und einer sicheren Nutzung Sicherheit nichts im Wege.

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Besonders flexibel: Die Treppenliftinstallation im Privathaushalt

Im Privathaushalt sind in der Regel keine Baugenehmigungen erforderlich, wenn es darum geht, einen Treppenlift zu installieren. Einzige Grundvoraussetzung, die auch hier gewährleistet sein muss: Die Treppen-Mindestlaufbreite von 80 cm darf aus sicherheitstechnischen Gründen nicht unterschritten werden. Ansonsten profitieren Hausbesitzer von der Vielfalt an Treppenlift-Angeboten, sodass sich immer ein gewünschtes Modell für die jeweilige Vor-Ort-Situation befindet.

Sicherheit von Treppenliften
Sicherheit von Treppenliften

Zwei Beispiele dafür: Treppen, die besonders eng und steil gebaut sind, können mithilfe eines Lifts mit Drehsitz gut bewältigt werden. Andere Modelle schaffen sogar Teile der zurückzulegenden Strecke vertikal. Nur in den allerwenigsten Fällen kommt es zu Umbauarbeiten im Treppenhaus.

Eigenschaften von Sitzliften
Eigenschaften von Sitzliften

Wer einen Treppenlift in seinen Privathaushalt plant, sollte sich in jedem Fall vorab umfassend vom Hersteller beraten lassen. Anbieter nehmen Vor-Ort-Termine wahr, um die Einbausituation zu begutachten und besprechen mit Ihnen, welche Modelle infrage kommen. Auf Basis eines Kostenvoranschlags lässt sich dann prüfen, inwieweit die Umsetzung zum eigenen Budget passt oder eine Finanzierung erforderlich wird.

Selbst sehr steile Treppenaufgänge wie in diesem Bild lassen sich mit speziellen Treppenliften überwinden. Wichtig dabei: Nutzer müssen im Sitz gesichert sein, damit es zu keinem Unfall kommt © annebel146, stock.adobe.com
Selbst sehr steile Treppenaufgänge wie in diesem Bild lassen sich mit speziellen Treppenliften überwinden. Wichtig dabei: Nutzer müssen im Sitz gesichert sein, damit es zu keinem Unfall kommt © annebel146, stock.adobe.com

Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus

Anders als im Einfamilienhaus ist beim Einbau eines Treppenlifts einiges mehr zu beachten – das hängt auch davon ab, ob man Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist. Vor allem in älteren Mehrparteienhäusern sind häufig keine Aufzüge verbaut, sodass ein Treppenlift vielleicht sogar für mehrere Personen Sinn machen kann. In vielen Bundesländern ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Voraussetzungen für Treppenlifte bei Mehrfamilienhäusern – Beispiele
Voraussetzungen für Treppenlifte bei Mehrfamilienhäusern – Beispiele

Das gilt für Eigentümer einer Wohnung

Wer selbst eine Eigentumswohnung besitzt und im öffentlichen Treppenhaus einen Treppenlift einbauen möchte, muss mit der Eigentümergemeinschaft Rücksprache halten. In der Regel wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung über das Vorhaben abgestimmt. Hier braucht es die Mehrheit der Stimmen. Denn beim Treppenhaus handelt es sich um ein gemeinschaftliches Eigentum. Die Regelungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG Recht) bilden hier die Grundlage.

Einbau bei Wohneigentumsgemeinschaften
Einbau bei Wohneigentumsgemeinschaften

Leider kommt es – das zeigt die Erfahrung – gerade bei größeren Eigentumsgemeinschaften immer wieder zu Unstimmigkeiten. Manchmal werden solche Entscheidungen sogar vor Gericht ausgetragen. Hier gilt: Bis kein Urteil gefällt ist, darf derjenige, der den Treppenlift einbauen möchte, nicht in Eigenregie vorgehen.

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Das gilt für Mieter einer Wohnung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 554a BGB) regelt in Deutschland die Barrierefreiheit für Mieter wie folgt:

(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.

Einbau als Eigentümer oder Mieter
Einbau als Eigentümer oder Mieter

(2) Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. § 551 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Mieter, die mit dem Gedanken spielen, einen Treppenlift in ihren Alltag zu integrieren, müssen dessen Notwendigkeit beim Vermieter nachweisen können. Dieser kann einem Einbau – wenn alle Faktoren stimmen – jedoch nicht grundsätzlich widersprechen, solange der Treppenlift nicht aus reiner Bequemlichkeit beantragt.

Auch in diesen Fällen gilt: Der Vermieter darf nicht allein über den Einbau eines Treppenlifts entscheiden, weil es sich beim Treppenhaus um ein gemeinschaftliches Eigentum handelt.

Bauliche Voraussetzungen im Mehrfamilienhaus:

  • Mindestlaufbreite der Treppe von einem Meter darf durch den Lift nicht wesentlich kleiner werden
  • Handlauf muss für andere Bewohner vollständig nutzbar sein
  • Bei mehreren Etagen müssen Warteflächen für passierende Personen eingeplant werden. Alternativ muss die restliche Mindestlaufbreite der Treppe nicht weniger als 60 Zentimeter sein
  • Der Treppenlift muss abschließbar sein
  • Wird der Lift nicht genutzt, muss er sich in einer Parkposition befinden
  • Bei Stromausfall muss der Lift per Hand bewegt werden können
  • Der Lift darf nur aus nicht brennbaren Materialien bestehen

Wo kann ich gesetzliche Regelungen zum Treppenlift nachlesen?

  • Die technischen Baubestimmungen befinden sich in der Norm DIN 18065.
  • Die Landbauverordnungen (LBO) geben Auskunft über Bestimmungen im eigenen Bundesland.
  • Das BGB (§ 554a) gibt Auskunft über Möglichkeiten rund um die Barrierefreiheit für Mieter.
Gut informiert über Baubestimmungen und Barrierefreiheit mit DIN 18065, LBO und BGB © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Regelungen zum Treppenlift: Mit DIN 18065, LBO und BGB sind Sie gut informiert über Baubestimmungen und Barrierefreiheit © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
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