Was steckt hinter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

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Seit 2000 gibt es das EEG, seither ist der Ertrag aus Erneuerbaren gestiegen, der CO₂-Ausstoß gesunken – stark verändert haben sich die Vorgaben

Möchten Sie gerne mehr darüber wissen, was hinter dem Gedanken der Photovoltaik steckt? Warum es für die Gewinnung aus Sonnenenergie eine Vergütung gibt und was die EEG-Umlage ist bzw. war? Nun, dann verschaffen Sie sich einen kurzen Eindruck. Sie können natürlich weiter recherchieren. Doch es wird kompliziert. Denn wie es Gesetze so an sich haben, je länger sie existieren, umso undurchdringlicher werden sie.

Alle Erneuerbaren haben die Sonne als Energiequelle © PhotographyByMK, stock.adobe.com
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Von der Sonne in den Haushalt und ins öffentliche Netz

Erneuerbare Energien nutzen natürliche Energien, die aus der Sonnenstrahlung resultieren. Die Sonne sorgt für Wind und Niederschläge und macht so die Nutzung von Wind- und Wasserkraft möglich. Bei Photovoltaik wird Strom direkt aus Sonnenenergie gewonnen. Bei Solarthermie – ein anderes Verfahren – Wärme aus Sonnenenergie.

Bei der Photovoltaik ist das Herzstück jeder Solarzelle ein Halbleiter, der meist aus Silizium besteht und den photovoltaischen Effekt nutzt: Bei ausgewählten übereinandergelegten Halbleiterschichten entstehen durch Licht (Photonen) freie Ladungen. Sie können dann als Elektronen über einen elektrischen Leiter abfließen.

Aufbau und Funktionsweise einer Solarzelle
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Der erzeugte Gleichstrom kann direkt genutzt, in Batterien gespeichert oder im Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und ins öffentliche Netz eingespeist werden.

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – gestern und heute

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Wie der Name sagt, fördert es Erneuerbare Energien in Deutschland. Ergeben hat es sich aus der steigenden Zahl an Windkraftanlagen – 9359 Windräder zählte man damals, mittlerweile (2022) sind es 29.456. Zudem gab es die Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll, dem UN-Klimaschutzabkommen von 1997, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2010 um 21 Prozent zu senken. Lag der Anteil der Erneuerbaren im Jahr 2000 bei 6 Prozent, so ist der Anteil mittlerweile (2020) auf 46 Prozent gestiegen.

Das Prinzip der EEG-Umlage
Das Prinzip der EEG-Umlage

Eingeführt wurde mit dem EEG auch eine Vergütung für Photovoltaik: Die Stromerzeugung über PV-Anlage sollte wirtschaftlich werden. Der Betreiber einer PV-Anlage erhielt eine auf 20 Jahre festgelegte und garantierte Einspeisevergütung . Netzbetreiber wiederum sind verpflichtet, den Solarstrom vorrangig abzunehmen. Von vorneherein vorgesehen war eine Degression, das heißt die Höhe der Einspeisevergütung sollte sich ständig verringern. Damit wurde ein Anreiz geschaffen, PV-Anlagen zu modernisieren, kostengünstiger und effizienter zu produzieren. Die Vergütung lag im Jahr 2000 um die 50 ct/kWh.

Photovoltaik soll sich lohnen © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Photovoltaik soll sich lohnen © MQ-Illustrations, stock.adobe.com

2012 wurde die Einspeisevergütung mit der Photovoltaik-Novelle (PV-Novelle) gekürzt, um den Zubau an Photovoltaik zu bremsen – um einmalig 15 Prozent und eine weitere Verminderung um monatlich 1 Prozent. 2022 lag die Einspeisevergütung unter 7 ct/kWh. Eine vorgesehene Deckelung der Photovoltaik auf 52 Gigawatt bundesweit wurde allerdings ad acta gelegt.

Beim EEG 2021 war eine Versorgung mit Solarenergie bis 2030 von 65 Prozent vorgesehen. Es wurde jedoch schon angenommen, dass die Quote zu niedrig liegt, da der Bedarf an Strom ständig steigt, etwa durch E-Mobilität.

Stand der Dinge
2022 gab es in Deutschland etwa 2 Millionen PV-Anlagen mit einer Leistung von 54 Gigawatt. Hinzu kommen 230.000 Speichersysteme. Laut Statista wurden durch den Einsatz von Photovoltaik zwischen 2000 und 2020 rund 34,9 Millionen Tonnen CO₂ eingespart. Der Vergleich: 2021 wurden in Deutschland 772 Millionen Tonnen CO₂ ausgestoßen, im Jahr 2000 waren es noch 1043 Millionen Tonnen.

Mit dem neuen EEG 2023 wurde die Einspeisevergütung neu geregelt. Die genaue Höhe hängt nun davon ab, ob es sich um eine Anlage mit Eigenverbrauch oder mit Volleinspeisung handelt und wie groß diese Anlage ist. Danach liegt die Einspeisevergütung zwischen 7,1 und 13 Cent.

Einspeisezähler sind für PV-Anlagen vorgeschrieben
Einspeisezähler sind für PV-Anlagen vorgeschrieben

Der 70-Prozent-Regelung mit mehr Eigenverbrauch begegnen

Der von der PV-Anlage erzeugte Strom durfte bisher nur zu 70 Prozent ins öffentliche Netz eingespeist werden. Mit der 70-Prozent-Regelung von 2012 sollte einer lokalen Überlastung des Stromnetzes begegnet werden, wenn etwa mittags bei Sonnenschein viele PV-Anlagen Strom liefern. Beispiel: Wenn eine PV-Anlage circa 3500 kWh pro Jahr erzeugt, dürfen nur 2450 kWh eingespeist werden. 1050 kWh bleiben für den Eigenverbrauch.

Mehr Eigenverbrauch durch intelligente Gerätesteuerung und Energiemanagementsysteme
Mehr Eigenverbrauch durch intelligente Gerätesteuerung und Energiemanagementsysteme

Jeder sollte, wie an anderer Stelle besprochen, deshalb möglichst den Eigenverbrauch erhöhen. Und bedenken Sie bei allem, dass PV-Anlagen in unseren Breitengraden nur selten die maximale Leistung liefern, nach der sie dimensioniert sind. Insbesondere, wenn Ihre PV-Anlage nicht nach Süden ausgerichtet ist. Eine Möglichkeit zur Reduzierung ist ein Wechselrichter, der niedriger dimensioniert ist. Allerdings wird mittlerweile – wie besprochen – davon abgeraten. Ein Stromspeicher wiederum erhöht den Eigenverbrauch. Ab 7 kWh muss man eine Fernsteuerung oder Ähnliches vorsehen. Doch das wird in der Regel nicht überprüft, wenn die Einspeisung begrenzt wird.

Statt ins Netz einzuspeisen, Strom selbst verbrauchen © Stockwerk-Fotodesign, stock.adobe.com
Statt ins Netz einzuspeisen, Strom selbst verbrauchen © Stockwerk-Fotodesign, stock.adobe.com

Man kann auch einen Datenlogger einsetzen, der Daten aufzeichnet. Dazu wird zusätzlich ein Stromzähler installiert, der den Stromverbrauch an den Verbrauch im Haushalt anpasst. Sprechen Sie mit Ihrem Solarinstallateur darüber, wie die technische Lösung aussehen kann.

Das neue EEG 2023 hat nun für Anlagen, die seit dem 1.1.2023 errichtet werden, die 70-%-Einspeisegrenze abgeschafft. Auch bestehende kleinere Anlagen bis zu einer Größe von 7 kWp dürfen nun voll einspeisen. Die Begrenzung bleibt allerdings für größere Bestandsanlagen bestehen.

EEG-Umlage mit dem EEG 2023 abgeschafft

Die sogenannte EEG-Umlage sollte garantieren, dass der Strom abgenommen und vergütet wird. Genauer: Wenn die Vergütung für den eingespeisten Strom niedrig ist – abhängig vom Preis an der Strombörse – wurde die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Börsenpreis über die EEG-Umlage bezahlt. Sie förderte damit die Erneuerbaren Energien.

EEG-Umlage belastet die deutschen Haushalte © bluedesign, stock.adobe.com
EEG-Umlage belastet die deutschen Haushalte © bluedesign, stock.adobe.com

Die EEG-Umlage ist seit 2010 von 2,05 ct/kWh bis 2020 auf 6,76 ct/kWh angestiegen. Ab Januar 2022 lag sie bei 3,723 ct/kWh. Auch bei Eigenverbrauch mussten PV-Betreiber bisher jährlich 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Mit dem EEG 2023 wurde nun die Umlage komplett abgeschafft. Die Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien soll nun über den Bundeshaushalt finanziert werden.

Eigenverbrauch ist die effektive Lösung © Thomas Jansa, stock.adobe.com
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