Was ist bei Installation der Photovoltaik-Anlage zu beachten?

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Gehen Sie sorgfältig vor bei der Wahl des Solarinstallateurs und sichern Sie sich mit soliden Verträgen und Dokumenten ab

Sie haben sich bisher eingehend mit der Gestaltung Ihrer Photovoltaik-Anlage beschäftigt, mit Wirtschaftlichkeit, haben sich über Finanzierung und mögliche Förderung erkundigt. Nun wird es Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Finden Sie also als Nächstes den geeigneten Solarinstallateur. Legen Sie dafür, um die Wahl so effektiv wie möglich zu gestalten, einen geistigen Filter aus Ihrem Wissen an – etwa zur Größe der Anlage, zu den Kosten, zur Ausgestaltung. Und schauen Sie sich den Fragenkatalog an, den Sie während der Lektüre – wie empfohlen – angelegt haben.

Vor PV-Installation sorgfältig recherchieren © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Vor PV-Installation sorgfältig recherchieren © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
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Auf der Suche nach dem Solarinstallateur Ihres Vertrauens

Achten Sie bei Ihrer Recherche auf Preise, doch vor allem auf Leistung und Qualität des Betriebs, dem Sie die Installation anvertrauen wollen. Werfen Sie dabei einen Blick auf die Produkte wie Module und Speicher: Sie sollten qualitativ hochwertig und von einem bekannten Hersteller sein. Stiftung Warentest empfiehlt eine Recherche in den Marktübersichten der Fachzeitschrift Photon. Schauen Sie am besten nach Betrieben in Ihrer Umgebung, so sind künftig – nach Installation der PV-Anlage – die Wege kurz. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach.

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Verständliche Auskünfte, detailliertes Angebot

Setzen Sie sich mit den Solarinstallateuren, die Sie ausgewählt haben, in Verbindung. Beschränken Sie sich auf einige, falls Ihnen davon kein Angebot gefällt, können Sie ja weitere kontaktieren. Machen Sie einen Vor-Ort-Termin bzw. Termine mit mehreren Anbietern aus. Scheuen Sie sich daraufhin nicht, Qualitätsmerkmale nachzufragen – wie Fachkompetenz und Praxis des Betriebs. Ein Indiz sind Referenzen, aber auch der Nachweis regelmäßiger Schulungen.

Der Solarteur begutachtet das Dach vor dem Angebot
Der Solarteur begutachtet das Dach vor dem Angebot

Tipp: Verlassen Sie sich auf die Zahlen, die Sie selbst erhoben bzw. recherchiert haben. Etwa zu Eigenverbrauch und Entwicklung des Strompreises. So können Sie Ihre Investition realistisch bewerten.

Achten Sie darauf, dass der Solarinstallateur alle relevanten Daten aufnimmt. Das Angebot sollte detailliert sein, mit Material und Montagezeiten, mit Skizzen und Maßen, und für Sie verständlich, ansonsten fragen Sie nach. Geben auch Sie an, was Sie – nach Ihren Vorüberlegungen – erwarten, etwa zu Stromverbrauch und Rendite.

Hier eine kurze Checkliste, auf welche Punkte Sie achten sollten:

ProdukteProduktmerkmale, Zertifikate, individuelle WünscheLeistungen Solarinstallateur
Solarmodule: Hersteller, Typ, AnzahlLeistung, besondere Eigenschaften, Garantien, zulässige Belastung, evtl. mit Datenblättern des HerstellersBeschreibung Modulinstallation und Wechselrichter Art, Länge und Verlegen der Kabel
Wechselrichter: TypPrüfbescheinigungenUmbauten, falls erforderlich (z. B. Zählerschrank)
Kosten/FinanzierungNachweise für die Finanzierung oder FörderungKosten für Sicherungen, etwa Aufbau Gerüst, Straßensperrung, falls nötig
Haltesystemspezifische Eigenschaften wie Aussehen, Hersteller konkret anführen, nicht „oder gleichwertig“Baubeginn Bauende Inbetriebnahme
  Anträge Bauamt, Energieversorger, KfW-Bank
  Leistungen von Subunternehmern, Drittanbietern: Statiker, Dachdecker, Kabelverlegung

Angelehnt an Schröder, Wolfgang: Photovoltaik & Batteriespeicher. Stiftung Warentest 2021

Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Versicherungen

Eine Anzahlung wird in der Regel verlangt, weil der Solarinstallateur für das Material in Vorleistung tritt. Doch das können Sie so gestalten, dass Sie eine Zahlung der Materialkosten vereinbaren, und zwar dann, wenn das Baumaterial geliefert wurde. Der Restbetrag wäre dann nach Abnahme und Beseitigung möglicher Mängel fällig. Falls Sie einen Kredit oder eine Förderung in Anspruch nehmen, so warten Sie mit dem Baubeginn, bis Sie die Zusicherung der Bank oder des Instituts haben.

Bei Abschluss des Kaufvertrags denken Sie daran, dass Gewährleistung und Garantie nicht dasselbe sind. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und tritt allgemein beim Kauf von Waren in Kraft. Also in der Regel schließen Sie einen Kaufvertrag ab, der die Montage beinhaltet. Und damit gelten 2 Jahre Gewährleistung.

Die Vereinbarungen müssen verständlich sein © Thitiphat, stock.adobe.com
Die Vereinbarungen müssen verständlich sein © Thitiphat, stock.adobe.com

Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags werden Ihnen auch die Garantiebedingungen des Herstellers vorgelegt. Diese sind freiwillig und das Unternehmen gestaltet sie selbst. Weiterhin muss das Dokument einfach und verständlich sein und darf keine Widersprüche enthalten. Ein Beispiel: Es darf nicht an einer Stelle der Erklärung heißen, dass die Montagekosten bei Reparatur übernommen werden, und an anderer, dass die Aufwendungen für die Installation vom Käufer zu tragen sind.

Garantiebedingungen unbedingt prüfen © Ainoa, stock.adobe.com
Garantiebedingungen unbedingt prüfen © Ainoa, stock.adobe.com

Die Garantien für PV-Anlagen sind zum einen Haltbarkeitsgarantien. Das heißt, sie sichern Mangelfreiheit für einen bestimmten Zeitraum zu, was bei den einzelnen Bauteilen wie Solarmodule, Wechselrichter, eventuell Speicher, unterschiedlich sein kann.

Die Garantie verspricht Sicherheit
Die Garantie verspricht Sicherheit

Die Leistungsgarantie wiederum bezieht sich auf den Alterungsprozess der PV-Anlage. Es müssen – meist tabellarisch – Leistungsverluste angegeben sein. Und eines ist ganz wichtig: Die Angaben zum Hersteller oder den Herstellern müssen konkret sein: Name, komplette Adresse mit Telefonnummer, E-Mail; achten Sie auf den Gerichtsstand, er sollte nicht im Ausland liegen.

Fragen kostet nichts: Nimmt Ihre bestehende Versicherung die Anlage auf?
Fragen kostet nichts: Nimmt Ihre bestehende Versicherung die Anlage auf?

Gehen Sie nicht zuletzt auf Nummer sicher und nehmen Sie die Anlage in Ihre Gebäudeversicherung mit auf und in Ihre Haftpflichtversicherung. Noch eins: Achten Sie darauf, was die Garantiebedingungen, aber auch die Versicherungskonditionen über Betrieb und Wartung der PV-Anlage beinhalten.

Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der PV-Anlage
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der PV-Anlage

Inbetriebnahme – mit Dokumentation und Protokoll

Wenn Sie dem Unternehmen den Auftrag erteilt haben, sollte es bald losgehen. Fragen Sie auf jeden Fall nach der Anmeldung beim Netzbetreiber, damit der Zähler rechtzeitig gesetzt wird.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber
Die Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Abnahme nach Fertigstellung der PV-Anlage ist heikel und bedarf Ihrer vollen Aufmerksamkeit. Machen Sie einen Abgleich zwischen bestellter Leistung und Installation. Stellen Sie dabei Mängel fest, müssen die vom Fachbetrieb in einer festgelegten Frist beseitigt werden.

Tipp: Lassen Sie vom Solarinstallateur unbedingt eine Dokumentation der PV-Anlage erstellen. In ihr sind alle Systemdaten festgehalten, mit Plänen und Datenblättern. Sie ist als Unterlage für die Wartung der PV-Anlage, mögliche Reparaturen und Nachverfolgungen unerlässlich.

Denken Sie daran, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu dokumentieren
Denken Sie daran, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu dokumentieren

Die Inbetriebnahme erfolgt mit der ersten Stromnutzung. Die Anlage ist also betriebsbereit und auf Sicherheit geprüft, sowohl in Hinsicht auf die mechanische Installation als auch die elektrische Konformität. Das muss festgehalten werden, schriftlich, mit Fotos, mit Zeugen und dem Protokoll des Solarinstallateurs. Der Netzbetreiber ist informiert und ein Vertreter ist in der Regel auch anwesend.

Fließt der Strom, ist die PV-Anlage in Betrieb genommen © jeremias münch, stock.adobe.com
Fließt der Strom, ist die PV-Anlage in Betrieb genommen © jeremias münch, stock.adobe.com

Was bei der Inbetriebnahme geprüft wird, etwa Übereinstimmung mit den technischen Vorgaben des Netzbetreibers, Funktionieren der Schutzeinrichtungen, Zählerstand wird schriftlich festgehalten. Ein Inbetriebnahmeprotokoll wird vom Solarinstallateur angefertigt. Das ist das Beweismittel für Sie, dass die PV-Anlage allen Normen und Vorschriften entspricht. Ab dem Zeitpunkt haften Sie für den sicheren Betrieb der PV-Anlage. Wichtig auch als Nachweis für Gewährleistung/Garantie und die Versicherungen.

PV-Anlage: Erst prüfen, dann in Betrieb nehmen
PV-Anlage: Erst prüfen, dann in Betrieb nehmen

Das Inbetriebnahmeprotokoll enthält neben Daten wie Name, Standort, Datum unter anderem:

  • Technische Details der Anlage wie Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom
  • Hersteller/Modell der Bauteile, Anzahl der Module
  • Neigung und Ausrichtung der Module
  • Nennleistung
  • Typ/Anzahl Wechselrichter, Installationsort
  • Skizze stromführender Leitungen/Erdungen/Überspannungsschutz
  • Erfüllte Anforderungen an Brandschutz/Feuersteuerbarkeit

Dazu zählen auch die Messwerte, die bei der Installation festgehalten werden: etwa Leistung und Sonneneinstrahlung bei Inbetriebnahme. Der Einspeisezähler wird überprüft.

Installateure verfügen über Vordrucke. Wenn Sie sich vorab informieren wollen, finden Sie beim BDH Köln Informationen.

Keine Inbetriebnahme ohne Protokoll © preecha, stock.adobe.com
Keine Inbetriebnahme ohne Protokoll © preecha, stock.adobe.com

PV-Anlage bei Bundesnetzagentur anmelden und beim Finanzamt

Sie müssen Ihre PV-Anlage in einigen Registern anmelden. Beim örtlichen Netzbetreiber haben Sie das bereits vor der Inbetriebnahme getan. Weiterer bürokratischer Aufwand ist erforderlich, doch erst dann hat alles seine Ordnung.

  • Bundesnetzagentur (jetzt: Marktstammdatenregister): Hier tragen Sie die erforderlichen Daten in das Marktstammdatenregister ein. Das verlangt das Erneuerbare-Energien-Gesetz – erst dann erhalten Sie die Einspeisevergütung.
  • Finanzamt: Das Betreiben einer PV-Anlage ist eine gewerbliche Tätigkeit, für die Sie bis 2021 Steuern bezahlen mussten. Zum einen wurde Einkommensteuer fällig für den Gewinn, den Sie mit der Einspeisevergütung machten, aber auch mit dem Eigenverbrauch. Zum anderen wurde Umsatzsteuer fällig. Es gilt, wenn Sie Umsatzsteuer abführen, können Sie auch die für Anschaffungs- und Betriebskosten bezahlte Umsatzsteuer zurückfordern. Nehmen Sie allerdings die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, so befreit Sie das von der Umsatzsteuer. Die Regelung besagt, dass man im ersten Jahr unter 22.000 EUR Umsatz bleiben muss und in den folgenden unter 50.000 EUR. Dann entfällt allerdings die Rückzahlung der geleisteten Umsatzsteuer. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, denn es ist möglich, die ersten Jahre Umsatzsteuer zu bezahlen und dann in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln.
  • Rückwirkend für 2022 wurde die Umsatzsteuer für Photovoltaik auf 0 gesetzt, das heißt, Mehrwertsteuer fällt nicht mehr an. Außerdem unterliegen Erträge nicht mehr der Einkommensteuer.
Kopplung mit dem Stromnetz: die Anmeldung beim MaStR ist Pflicht
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