Anforderungen, Normen und gesetzliche Bestimmungen
Wohngebäude wie Ein- und Mehrfamilienhäuser werden immer (luft-)dichter. Das bringt etliche Vorteile, ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit einer ausreichenden Belüftung. Lüftungssysteme zur kontrollierten (ventilatorgestützten) Wohnraumlüftung können helfen, Anforderungen in verschiedenen Bereichen zu erfüllen:

Luftqualität: Durch kontrollierte Wohnraumlüftung lässt sich in luftdichten Gebäuden eine optimale Luftqualität sicherstellen. Zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen übernehmen die Frischluftzufuhr und den Abtransport der verbrauchten Luft. Als komplexes Lüftungs- und Klimatisierungssystem können sie Allergene und Schadstoffe ausfiltern und Temperatur wie Luftfeuchtigkeit für jeden Raum individuell regulieren.

In luftdichten Neubauten und nachträglich gedämmten Bestandsgebäuden, in denen sich ein gesundes Klima nur mit zusätzlicher Lufttechnik realisieren lässt, ist eine Lüftungsanlage Pflicht; entsprechende Vorgaben liefert unter anderem die „Lüftungsnorm“ DIN 1946-6, über die Sie weiter unten ausführlichere Informationen finden.
Energieeffizienz: Eine luftdichte Gebäudehülle reduziert im Winter den Wärmeverlust und im Sommer den Wärmeeintritt. Das bedeutet einen geringeren Energiebedarf und folglich niedrigere Heiz- und Stromkosten. Weil Energie immer teurer wird, sind die möglichen Kosteneinsparungen für viele das stärkste Argument.

Wohnkomfort: In luftdichten Gebäuden gibt es keine Zugluft durch Fugen, undichte Fenster oder fehlende Dämmung, was den Innenraumkomfort zu jeder Jahreszeit verbessert. Zugige Räumen werden wegen der größeren „gefühlten Kälte“ meist deutlich stärker beheizt und sind trotzdem oft unbehaglich; dazu kommt ein erhöhtes Risiko für Verspannungen, trockene Augen, kalte Füße und Erkältungen. Weniger Zugluft bedeutet daher auch eine effizientere Heizungsnutzung und ein gemütlicheres, gesünderes Raumklima.

Das Lüftungskonzept für Neubauten
Die Anforderungen an die Dichtheit eines Gebäudes, um Wärmeverluste so weit wie möglich zu vermeiden, steigen zunehmend. Diese Dichtheit bringt… weiterlesen
Lärmschutz: Luftdichte Gebäude schützen durch ihre bessere Dämmung und die Möglichkeit, die Fenster beim Lüften geschlossen zu halten, besser vor Außenlärm, was die Stressbelastung deutlich verringert und viel zur Wohnqualität beitragen kann. Damit auch von der Lüftungsanlage keine Störgeräusche ausgehen, sollten Lüftungsgeräte, Luftdurchlässe und ggf. weitere Komponenten der Luftanlage schallgedämmt sein.

Einhalten von Standards und Vorgaben: Normen und Gesetze zur Regelung des Energieverbrauchs schreiben u. a. vor, dass neue Wohngebäude möglichst luftdicht sein müssen, um die Energieeffizienzstandards zu erfüllen. Dabei geht es vorrangig um Klimaziele, für deren Erreichung die Energiebedarfe und Emissionen von Gebäuden schrittweise gesenkt werden sollen.
Viele energetische Standards und Vorgaben, etwa für die Heizung, Lüftung und Dämmung von Wohngebäuden, sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, das wir Ihnen weiter unten näher vorstellen. Ist eine luftdichte Gebäudehülle laut GEG erforderlich, wird die vorschriftsmäßige Ausführung nach Abschluss der Baumaßnahmen kontrolliert. Durch eine Luftdichtheitsmessung (Blower Door Messung) lässt sich die Einhaltung der Grenzwerte prüfen bzw. nachweisen.

Hinweis: Für alle Belange rund um den Brandschutz ist der Bezirksschornsteinfeger Ihr Ansprechpartner. Er kennt die Brandschutzklassen und KWL-Brandschutzbestimmungen, kann bei der Lüftungsplanung helfen und auch knifflige Fragen beantworten, etwa, was beim Betrieb von Dunstabzugshauben oder Kaminöfen in zwangsbelüfteten Gebäuden zu beachten ist.
Kontrollierte Wohnraumlüftung und Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Aus gesundheitlichen und bautechnischen Gründen muss die Luft in allen Räumen kontinuierlich ausgetauscht werden. Der erforderliche Mindestluftwechsel in Wohngebäuden ist gesetzlich vorgeschrieben, was bedeutet, dass sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen eine ausreichende Wohnraumlüftung sicherzustellen ist.
Die DIN 1946-6 („Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“) gilt für die freie und die ventilatorgestützte Wohnraumlüftung. Sie regelt Planung und Ausführung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Lüftungsanlagen und definiert die Anforderungen an freie, ventilatorgestützte und kombinierte Lüftungssysteme.

Die Norm legt weiterhin fest, dass bei Neubauten und lüftungstechnisch relevanten Änderungen an Bestandsgebäuden (z. B. Ausbau, Modernisierung, energetische Sanierung) ein umfassendes Lüftungskonzept erstellt werden muss. Liegt kein Lüftungskonzept vor oder ist die Wohnraumlüftung nicht normgerecht/vorschriftsmäßig ausgeführt, kann der Bauplaner u. a. für spätere Feuchteschäden oder Schimmelbefall in Haftung genommen werden.

Lüftungskonzept
Für das Lüftungskonzept muss zuerst die Frage beantwortet werden, ob das Gebäude nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsarbeiten (noch) ausreichend durch Gebäudeundichtigkeiten belüftet sein wird, um den vorgeschriebenen Mindestluftwechsel nutzerunabhängig – also ohne zusätzliche Fensterlüftung – zu gewährleisten. Ist das nicht der Fall, sind zusätzliche lufttechnische Maßnahmen erforderlich. Diese müssen bei Neubauten und Sanierungsprojekten von Anfang an mit eingeplant werden.
Weiterhin muss ein geeignetes Lüftungssystem festgelegt und mit den erforderlichen Volumenströmen ausgelegt werden. Dafür werden Größe und Grundriss des Gebäudes, die Zahl der Bewohner, nutzer- und raumspezifische Lüftungsbedarfe und alle geplanten Systembestandteile berücksichtigt, um die Maximalwerte aller möglichen Einzelanforderungen zu ermitteln. Diese ergeben zusammen den benötigten Auslegungsvolumenstrom für das Lüftungskonzept und dessen Umsetzung im Lüftungssystem.

Luftwechselrate und Lüftungsstufen nach DIN 1946-6
In der DIN 1946-6 finden Bauplaner, Immobilienbesitzer und Sanierer klare Vorgaben zu Hygiene und Feuchteschutz, Luftqualität und Außenluftvolumenströmen, an denen sie sich beim Erstellen von Lüftungskonzepten orientieren können. Die Norm definiert u. a. vier Außenluftvolumenströme oder Lüftungsstufen, die je nach Raumnutzung und Anwesenheit empfohlen werden. Stufe 1 und 2 muss die Lüftungsanlage allein sicherstellen, damit jederzeit die richtige Menge Frischluft für den notwendigen Feuchte- und Gesundheitsschutz zugeführt wird. Bei Stufe 3 und 4 können die Bewohner durch manuelles Lüften mitwirken.

Die Luftwechselrate gibt an, wie oft pro Stunde die Raumluft für den Mindestluftwechsel ausgetauscht werden muss. Sie lässt sich für jeden Raum mit dieser Formel berechnen:
Mindestluftvolumenstrom (m³/h) / Raumvolumen (m³) = Luftwechselrate (1/h)
Häufig erfolgt die Berechnung von Luftbedarf und Luftwechsel auch nach personenbezogenen Richtwerten. Demnach sollten an Frischluft
- 20 bis 30 m³/h für jede schlafende oder minimal körperlich aktive Person,
- 45 m³/h für jede Person bei leichter Körperarbeit/Aktivität und
- 60 m³/h für jede körperlich schwer arbeitende Person im Raum
zugeführt werden. Durch eine personenbezogene Berechnung verdoppelt sich z. B. der benötigte Volumenstrom für Schlafzimmer, in denen zwei Menschen schlafen.

TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Angebote von regionalen Lüftungsanlagen-Fachbetrieben vergleichen und sparen
Lüftungsstufen mit Lüftungs- bzw. Luftwechselraten gem. DIN 1946-6
Lüftungsstufe 1: Feuchteschutzlüftung (0,3-fach/h)
Diese Lüftungsstufe soll den Feuchteschutz des Gebäudes sicherstellen. Um Feuchte- und Schimmelschäden vorzubeugen, soll die Luft im Raum etwa alle 3 Stunden einmal komplett ausgetauscht werden. Lüftungsstufe 1 muss nutzerunabhängig gewährleistet sein, also auch dann, wenn sich niemand im Gebäude aufhält.
Lüftungsstufe 2: Reduzierte oder Nutzerunabhängige Lüftung (0,7-fach/h)
Zur Erfüllung des Mindeststandards für die Hygiene und den Schutz vor Schadstoffbelastung soll die Luft etwa alle 1,4 Stunden ausgetauscht werden. Lüftungsstufe 2 ist zusätzlich zur Feuchteschutzlüftung notwendig und muss ebenfalls nutzerunabhängig sichergestellt werden.
Lüftungsstufe 3: Nennlüftung (1,0-fach/h):
Diese Stufe ist erforderlich, um die hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen im Normalbetrieb einer Wohnung zu erfüllen. Die Luft soll dafür einmal pro Stunde vollständig ausgetauscht werden. Die Bewohner können dazu beitragen, indem sie bedarfsweise die Fenster öffnen.

Lüftungsstufe 4: Intensivlüftung (1,3-fach/h):
In dieser Stufe sollte die Luft etwa alle 46 Minuten ausgetauscht werden. Lüftungsstufe 4 ist zum Abbau von Lastspitzen vorgesehen, die beispielsweise durch Kochen oder Wäschewaschen entstehen. Auch hier können die Bewohner durch Dauer- oder Stoßlüften unterstützen.
Ob und welche Ventilatorunterstützung für jede Stufe notwendig ist, hängt vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes und den damit verbundenen Anforderungen ab.
Häufig wird empfohlen, sich bei der Auslegung der Lüftungsanlage an der Nennlüftung zu orientieren, um auf Nummer sicher zu gehen. Bei nicht luftdichten Gebäuden wird zur Auslegung der Lüftungsanlage die Infiltration (natürliche Belüftung) von der Nennlüftung abgezogen, um den erforderlichen Volumenstrom zu ermitteln. Bei luftdichten Neubauten ist die Infiltration üblicherweise so gering, dass sie nicht mit eingerechnet werden muss.

Hinweis: Der Bauherr selbst, Fachbetriebe und andere Fachkräfte, die bei Neubauten oder Sanierungen lufttechnisch relevante Änderungen durchführen, können Lüftungskonzepte erstellen, z. B. Heizungsbauer, Fensterbauer oder Dachdecker. Im Internet gibt es dazu zahlreiche Vorlagen und Online-Planungshilfen, unter anderem bei Herstellern von Lüftungstechnik und KWL-Komplettsystemen.
Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden nach GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt mit vollem Namen „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, was seinen Wirkungsradius und die Hauptziele gut umreißt. Es stellt eine Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und regelt die energetischen Anforderungen bei Neubauten, Sanierungen und Anbauten. Auch die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie und der EU-Gebäuderichtlinie gehören zum GEG.

Zur energetischen Einstufung von Wohngebäuden gibt es verschiedene Effizienzklassen (z. B. Energiesparhaus, Niedrigenergiehaus, Passivhaus) mit unterschiedlichen Anforderungen an Dämmung und Lüftung. Laut GEG müssen Neubauten als Niedrigstenergiehäuser ausgeführt werden; dazu gehört eine (möglichst) luftdichte Gebäudehülle, die wiederum eine Zwangsbelüftung notwendig macht. Es gibt etliche Grundvarianten der KWL, doch die Lüftungsanlage muss für jedes Gebäude individuell geplant und fachgerecht installiert werden. Als besonders effizient und zukunftssicher gelten Lüftungen mit Wärmerückgewinnung (WRG), die den Lüftungswärmeverlust und die Heizlast minimieren. Solche Komfortlüftungen können bei entsprechender Geräteausstattung auch zum Heizen verwendet werden.

Beim Sanieren und Modernisieren gelten die Anforderungen des GEG – etwa an Wärmeschutz, Luftdichtheit oder Fensterverglasung – nur bei größeren Projekten, etwa wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt oder der Fenster ausgetauscht werden. Außerdem gibt es zahlreiche Detailregelungen, Härtefallregelungen, länderspezifische Umsetzungsoptionen und Ausnahmen, etwa für Hausbesitzer mit Wohnung im eigenen Altbau.
Obwohl das neue GEG („Heizungsgesetz“) die Energieeffizienzanforderungen für Neubauten weiter verschärft hat, gibt es nach wie vor ausreichend Gestaltungsspielraum bei Lüftungs-, Heizungs- und Klimaanlagen. Verlangt wird die Einhaltung der vorgegebenen Werte oder Richtlinien, nicht jedoch der Einbau oder das vorzeitige Entsorgen eines bestimmten Gerätetyps oder Systems.
Hinweis: Eine gute Anlaufstelle bei Fragen rund um das GEG ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde, denn dort muss man sich über Gesetzesänderungen, neue Richtlinien, Grenzwerte etc. auf dem Laufenden halten.

Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) planen
Was muss die Lüftungsanlage können, und wie lassen sich die Vorgaben umsetzen? Ob luftdichtes Passivhaus, Niedrigstenergiehaus oder nachträglich gedämmtes Bestandsgebäude:… weiterlesen