Was Sie beim Betrieb eines Hausaufzugs beachten sollten

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Ein Hausaufzug erhöht den Wohnkomfort, steigert den Wert der Immobilie und ist eine optimale Investition in eine barrierefreie oder zumindest barrierearme Zukunft. Allerdings ist ein Aufzug auch eine komplexe technische Anlage, die, ähnlich wie das eigene Kfz, regelmäßig auf einwandfreie Funktion überprüft und ggf. gewartet oder repariert werden muss.

Für viele Aufzuganlagen, die z. B. in öffentlichen Gebäuden installiert sind oder die zu einem Betrieb gehören, gelten daher strenge gesetzliche Auflagen, die die technische Überprüfung und Wartung regeln. Als Privatnutzer mit einem Homelift oder kleineren Hausaufzug sind Sie hingegen freier, denn: Solange Sie einen Hausaufzug ausschließlich privat und persönlich in Ihren eigenen vier Wänden nutzen, müssen Sie keine rechtlichen Vorgaben wie die Betriebssicherheitsverordnung beachten.

Die Wartung und regelmäßige technische Überprüfung eines Hausaufzugs oder Homelifts muss durch einen Fachbetrieb erfolgen © Kadmy, stock.adobe.com
Die Wartung und regelmäßige technische Überprüfung eines Hausaufzugs oder Homelifts muss durch einen Fachbetrieb erfolgen © Kadmy, stock.adobe.com

Das ändert sich jedoch dann, wenn Sie entweder:

  1. die Immobilie mit dem Hausaufzug vermieten,
  2. jemanden in Ihrem Haus beschäftigen, z. B. als Pflege- oder Reinigungskraft, und der Aufzug als Arbeitsmittel genutzt wird (z. B. um Einkäufe zu transportieren), oder
  3. einen Treppenlift oder Homelift mit einer Förderhöhe von mehr als 3 Metern betreiben.

In diesen Fällen gelten Aufzüge gemäß § 2 Nummer 30 Produktsicherungsgesetz (ProdSG) als sogenannte „überwachungsbedürftige Anlagen“ und fallen dann unter die 2015 neugefasste und 2019 aktualisierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Überwachungsbedürftige Anlagen
Überwachungsbedürftige Anlagen

Das bedeutet, dass Hausaufzüge alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS Aufzüge) wie TÜV oder DEKRA im Rahmen einer Hauptprüfung auf einwandfreie, sichere Funktion überprüft werden müssen. Dabei wird nicht nur der Aufzug selbst überprüft, sondern auch Funktionen und externe Sicherheitseinrichtungen wie:

  • Notrufleitsystem,
  • Fahrverhalten,
  • Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen,
  • elektrische Gefährdungen sowie
  • die Funktion der Fahrkorbtüren.
Prüfung durch TÜV oder Dekra alle 2 Jahre Pflicht
Prüfung durch TÜV oder Dekra alle 2 Jahre Pflicht

Zwischen den im Abstand von zwei Jahren vorgeschriebenen Hauptprüfungen ist jeweils eine Zwischenprüfung vorgeschrieben, die durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden muss. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sind ebenfalls durch eine Fachfirma durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren. Die erfolgreiche Prüfung wird durch eine Prüfplakette nachgewiesen, die in der Kabine angebracht wird und den nächsten Prüftermin ausweist.

Bei der Hauptprüfung wird der Aufzug technisch auf einwandfreie und sichere Funktion überprüft. Die Prüfung muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle, z. B. TÜV oder DEKRA, erfolgen © phonlamaiphoto, stock.adobe.com
Bei der Hauptprüfung wird der Aufzug technisch auf einwandfreie und sichere Funktion überprüft. Die Prüfung muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle, z. B. TÜV oder DEKRA, erfolgen © phonlamaiphoto, stock.adobe.com

Zudem schreibt die Betriebssicherheitsverordnung für alle Aufzüge, die ab dem 1.1.2021 in Betrieb genommen werden, ein wirksames Zwei-Wege-Kommunikationssystem (Notrufleitsystem) vor, das in der Kabine installiert werden muss und Kontakt zu einem Notdienst ermöglicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass im Falle eines technischen Notfalls ein Notruf abgesetzt und Hilfe geholt werden kann.

Wichtig: Wer diese Prüf- und Wartungsvorschriften als Eigentümer einer Aufzuganlage nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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Regelmäßige Prüfungen von Aufzügen im privaten Wohnraum

Wenn Sie selbst in Ihrem Haus mit Hausaufzug wohnen und niemanden im Haushalt beschäftigen, sind Sie nicht verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen vornehmen zu lassen, und auch ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem ist nicht vorgeschrieben. Es gibt jedoch gute Argumente dafür, den eigenen Hausaufzug dennoch im gleichen Rhythmus wie für gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Anlagen vorgeschrieben, also alle zwei Jahre, durch eine zugelassene Überwachungsstelle überprüfen zu lassen. Denn nur bei einer solchen gründlichen Inspektion können Verschleiß oder Beschädigungen frühzeitig ermittelt und erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Das erhöht nicht nur die Betriebssicherheit, sondern beugt auch Ausfällen der Anlage vor.

Viele Hersteller bzw. Anbieter von Aufzuganlagen bieten ihren Kunden Wartungsverträge, die jährliche oder halbjährliche Routinewartungen umfassen. Die Kosten sind meist verhältnismäßig gering, sodass sich der Abschluss eines Wartungsvertrages für den neuen Homelift oder Hausaufzug durchaus lohnt.

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Reinigung und Pflege von Hausaufzügen

Um dauerhaft eine einwandfreie Funktion sicherzustellen, müssen Aufzug und Anlage regelmäßig gereinigt werden. So muss etwa der Bereich der Türen für einen störungsfreien Betrieb frei von Verschmutzungen gehalten werden, damit die Aufzugtür ohne Einschränkungen öffnen und schließen kann. Nutzen Sie zum Reinigen der Schienen am besten einen Staubsauger mit Bürstenvorsatz.

Auch die Kabine und die Kabinensteuerung können Sie als Hausherr selbst reinigen, wohingegen Sie außerhalb der Kabine liegende Bauteile besser Profis überlassen. Beachten Sie in jedem Fall die Hinweise des Aufzug-Herstellers in der Betriebsanweisung der Anlage.

Die Steuerung sowie die Kabine sollten regelmäßig gereinigt werden © NEPTUNESTOCK, stock.adobe.com
Die Steuerung sowie die Kabine sollten regelmäßig gereinigt werden © NEPTUNESTOCK, stock.adobe.com

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Notfallmanagement

Seit einigen Jahren müssen alle Aufzüge mit einer „2-Wege-Kommunikationseinrichtung“ ausgestattet werden. Über dieses Notrufsystem, das durch einen Knopf innerhalb der Kabine ausgelöst werden kann, muss ein ständig besetzter Notdienst erreicht werden. Zudem muss die Befreiung aus der Kabine innerhalb einer halben Stunde vor Ort beginnen.

Neben der technischen Ausstattung für das Notrufsystem (Bedieneinheit, Notstromversorgung, Übertragungstechnik) muss das System mit dem Betreiber einer Notrufzentrale verbunden werden. Dieser stellt eine Erreichbarkeit von 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche sicher und sorgt im Notfall dafür, dass ein Techniker schnellstmöglich vor Ort gelangt und dort die eingeschlossenen Personen befreit.

Notfallmanagement
Notfallmanagement

Aufzug modernisieren

Mit zunehmendem Alter eines Aufzugs steigt auch der Verschleiß an den Komponenten, sodass Betreiber mit den Jahren immer höhere Rechnungen für Ersatzteile und Reparaturen erwarten können. Dazu kommt, dass moderne Aufzugtechnik oftmals deutlich energieeffizienter ist als ältere Generationen, was eine teilweise oder vollständige Modernisierung auch unter Kostenaspekten attraktiv macht.

Durch den Austausch von Antrieb und Steuerung können Altaufzüge technisch modernisiert werden, ohne dass weitere Elemente wie Türen oder Kabine ebenfalls ausgetauscht werden müssen. Dazu kommen ggf. weitere Verbesserungen wie ein ruhigerer Lauf, kürzere Wartezeiten, geringere Betriebsgeräusche und eine höhere Betriebssicherheit.

Bei einem privaten Hausaufzug reicht meist eine kleine Kabine für 1–2 Personen aus © Drobot Dean, stock.adobe.com
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