Rauchmelder sind Pflicht

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Das ist vor und bei der Installation zu beachten

Bei einem Brand kann ein rechtzeitig ausgelöster Alarm im Ernstfall Leben retten. In Neubauten gilt deshalb bundesweit seit geraumer Zeit eine Rauchmelderpflicht und in Bestandsgebäuden laufen die Übergangsfristen aus. Vor der Montage ist allerdings einiges zu beachten.

Seit einigen Jahren müssen in allen Neu- und Bestandswohngebäuden in Deutschland Rauchwarnmelder (auch kurz Rauchmelder genannt) installiert werden. Sie sollen im Fall von Rauchentwicklung im Gebäude, der häufig auf einen Brand hindeutet, frühzeitig Alarm schlagen und so größere Schäden an Personen und Gebäuden vermeiden.

Rauchmelder können Schlafende bei einem Brand rechtzeitig wecken © faraktinov, stock.adobe.com
Rauchmelder können Schlafende bei einem Brand rechtzeitig wecken © faraktinov, stock.adobe.com

Ein Alarmton informiert die Bewohner des Hauses und ist insbesondere in der Nacht hilfreich, um Schlafende zu wecken. Der Alarm soll einerseits eine möglicherweise lebensgefährliche Rauchvergiftung von Personen im Schlaf verhindern und zugleich eine frühzeitige Brandbekämpfung durch die Anwesenden ermöglichen. Denn während der Geruchssinn im Schlaf stark eingeschränkt ist, ist der Hörsinn deutlich ausgeprägt. Zahlen zeigen, dass rund zwei Drittel der Brandopfer in Industrieländern nicht an dem Brand selbst sterben, sondern an einer Rauchvergiftung im Schlaf.

Schlägt der Rauchmelder Alarm, können Sofortmaßnahmen getroffen werden. Ein kleiner Brand lässt sich mit einem vorhandenen Feuerlöscher vielleicht selbst löschen. In allen anderen Fällen sollten sofort Feuerwehr und Rettungsdienst kontaktiert werden, um eine weitere Ausbreitung des Brandherdes zu verhindern. Jede Minute kann dabei entscheidend sein, denn ein bestehender Brandherd kann sich in kurzer Zeit so weit ausbreiten, dass das Gebäude evakuiert werden muss und im schlimmsten Fall vollständig ausbrennt und damit unbewohnbar wird.

Übergangsfrist in Bestandsgebäuden: In Sachsen ist noch Zeit

Die Bedeutung von Rauchmeldern für die frühzeitige Brandbekämpfung ist unbestritten und deshalb ist heute auch bundesweit die Anbringung von Rauchmeldern in Wohngebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings führt das föderale System in Deutschland dazu, dass jedes Bundesland die Einführung einer Rauchmelderpflicht selbst umsetzt. In der Praxis haben die Bundesländer deshalb erst nach und nach ein entsprechendes Gesetz eingeführt.

In Rheinland-Pfalz gilt die Einbaupflicht in Neubauten schon seit Ende 2003. Viele Bundesländer haben das Gesetz in den Jahren darauf eingeführt. Erst seit Anfang 2017 gilt hingegen in Berlin die Montagepflicht in Neubauten.

Rauchmelder sind auch für Privatwohnungen Pflicht
Rauchmelder sind auch für Privatwohnungen Pflicht

Auch bei den Fristen zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden gibt es keine bundesweit einheitliche Linie. Schleswig-Holstein hat die Übergangsfrist schon Ende 2010 auslaufen lassen. In Berlin und Brandenburg konnten hingegen noch bis Ende 2020 die Rauchmelder nachgerüstet werden. Und in Sachsen bleibt nach aktuellem Stand sogar noch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, die Rauchmelder zu installieren.

Allerdings dürfte auch in vielen Haushalten, in denen die Fristen bereits abgelaufen sind, noch keine Rauchmelder installiert sein. Manchen ist die Verpflichtung vielleicht nicht bekannt, andere wiederum haben es bisher einfach versäumt. Genau Zahlen dazu sind allerdings nicht bekannt.

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Das sind die Mindestanforderungen zur Montage von Rauchmeldern

Bezüglich der Montage der Rauchmelder unterscheiden sich die Gesetzestexte der Landesbauordnungen indes kaum, weil sie alle auf der Anwendungsnorm DIN 14676 sowie der Gerätenorm DIN EN 14604 basieren.

Die DIN 14604 beschreibt Mindestanforderungen an die zu montieren Rauchmelder. Dazu gehört:

  • Eine Mindestlautstärke von 85 dB für den Alarmton, damit er auch Schlafende sicher weckt
  • Einen Testknopf am Gerät, um die Funktion des Alarmtons zu demonstrieren.
  • Eine Meldung, wann die Batterien des Rauchmelders getauscht werden müssen. Diese Warnmeldung muss spätestens 30 Tage vor dem Ende der Batterielaufzeit erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass eine plötzlich oder unbemerkt ausfallende Batterie eine Auslösung des Alarms im Brandfall verhindert. 
  • Die Rauchmess-Kammer muss von allen auslösbar sein
  • Eine Größe von höchstens 1,3 mm für die Öffnung der Rauchmess-Kammer

Die Einhaltung der DIN 14604 wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen geprüft, die ihre Prüfung über eine Kennzeichnung auf dem Produkt nachweisen.

Besitzer eines Kamins sollten über die Installation eines Kohlenmonoxidmelders nachdenken © teamjackson, stock.adobe.com
Besitzer eines Kamins sollten über die Installation eines Kohlenmonoxidmelders nachdenken © teamjackson, stock.adobe.com

Kohlenmonoxidmelder können gute Ergänzung sein

Ergänzend zur Montage von Rauchmeldern sind in der Verordnung Kohlenmonoxid- und Wärmemelder aufgeführt. Diese ersetzen jedoch nicht die Rauchmelderpflicht. Für Räume mit Feuerstätten gibt es die Empfehlung diese zusätzlich mit Kohlenmonoxidmeldern auszustatten, da eine Kohlenmonoxidvergiftung zu schwerwiegenden gesundheitliche Schäden führen kann, wie Sehstörungen, Schwindel, Übelkeit oder starken Kopfschmerzen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Ein starke Kohlenmonoxidvergiftung kann sogar zum Tod führen.

Kohlenmonoxid Melder – ein Überblick
Kohlenmonoxid Melder – ein Überblick

Die in der Landesbauordnung aufgeführte DIN 14676 bezieht sich vorwiegend auf die Inspektion der Rauchmelder. Dazu gehört u. a. die Kontrolle der Energieversorgung, der Funktion der Rauchsensorik und des Alarmtons sowie eine Prüfung auf mögliche Beschädigungen. Laut der Norm ist es empfohlen, alle zwölf Monate eine Überprüfung durchzuführen, jedoch mindestens alle 30 Monate. Diese kann vor Ort oder auch mittels Fernwartung durch eine automatisierte Auslesung der Daten stattfinden.

Kennzeichnungspflicht für Rauchmelder beachten

Ob ein Rauchmelder die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, können Verbraucher an den Kennzeichnungen am Produkt erkennen. Das CE-Kennzeichen gibt an, dass ein Rauchmelder den EG-Richtlinien entspricht und damit in der EU verkauft werden darf. Darüber hinaus sind mache Produkte mit einem „Q“ gekennzeichnet, dass dem Käufer signalisieren soll, dass dieser Rauchmelder über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, indem zum Beispiel Fehlalarme reduziert werden, das Gerät besonders robust ist oder die Batterie eine besonders hohe Lebensdauer von zehn Jahren aufweist.

Kennzeichnungen für Rauchmelder
Kennzeichnungen für Rauchmelder

Die Installation der Rauchmelder ist ausgenommen vom Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich Pflicht des Eigentümers bzw. des Vermieters und er muss die fachgerechte Wartung der Geräte sicherstellen. Allerdings heißt dies nicht, dass er auch die Wartung durchführen muss. So ist in neun von 16 Bundesländern der Mieter verantwortlich, die Rauchmelder zu pflegen und zu prüfen. Da es für Vermieter häufig mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, die Geräte in den vermieteten Räumen zu prüfen, wird diese Aufgabe durch einen entsprechenden Passus in den Mietverträgen gerne auf die Mieter übertragen.

Tipp: Nehmen Sie es nicht klaglos hin, wenn der Vermieter keine Rauchmelder installiert. Setzen Sie schriftlich eine Frist zur Erledigung.

Installationspflicht liegt beim Eigentümer

Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, nach der der Mieter sich einverstanden erklärt, die Rauchmelder zu installieren, sollten Mieter den Vermieter auf seine Ausstattungspflicht mit Rauchmeldern hinweisen. Die vom Vermieter installierten Rauchmelder sind dabei Teil des Mietobjektes und entsprechend pfleglich zu behandeln. Kommt der Vermieter seiner Installationspflicht trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung nicht nach, können Mieter als letztes Mittel die Rauchmelder selbst installieren und die entstehenden Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen oder vom Mietzins einbehalten.

Weitgehend einheitlich ist in den Landesbauordnungen festgelegt, in welche Räumen die Rauchmelder installiert werden müssen. So ist in Schlafräumen und deren Rettungswegen eine Installation grundsätzlich vorgeschrieben. Viele Landesgesetze gehen darüber aber noch hinaus. Die meisten Bundesländer führen auch Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen auf, in denen Brandmelder verpflichtend montiert werden müssen.

In Berlin und Brandenburg sind die Rauchmelder sogar in allen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben. Ausgenommen sind hiervon Küchen, da die Dämpfe beim Kochen zu regelmäßigen Fehlalarmen führen könnten. Auch in Badezimmern und Waschräumen ist eine Installation aufgrund der Wasserdämpfe, die den Alarm auslösen können, nicht empfehlenswert. Ebenso sollten in Garagen, Dachböden und Kellern keine Rauchmeldern montiert werden. Denn auch hohe Temperaturen, wie zum Beispiel in einem ungedämmten Dachboden im Sommer, oder Abgase und Staub können die Sensoren der Rauchmelder aktivieren und einen Fehlalarm auslösen.

Die Montage eines modernen Rauchmelders ist auch für Heimwerker schnell erledigt © photophonie, stock.adobe.com
Die Montage eines modernen Rauchmelders ist auch für Heimwerker schnell erledigt © photophonie, stock.adobe.com

Den passenden Standort für Rauchmelder wählen

Bei der Montage in den einzelnen Räumen ist es wichtig, dass ein Standort gewählt wird, der in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen ist, wie z.B. Wände, Dachschrägen, Raumteiler und Einrichtungsgegenstände. Denn jedes Hindernis kann dazu führen, dass der Sensor des Rauchmelders in einem akuten Brandfall nicht oder nicht rechtzeitig den Rauch erkennt und einen Alarm auslöst.

Auch wenn es optisch vielleicht nicht die schönste Lösung ist, sollte der Rauchmelder deshalb am besten in der Zimmermitte an der Decke platziert werden. Da Rauch immer nach oben aufsteigt und sich an der Zimmerdecke verteilt, wird der Alarm hier im Brandfall am schnellsten und zuverlässigsten ausgelöst.

Richtiger Standort für Rauchmelder
Richtiger Standort für Rauchmelder

Den Rauchmelder aus optischen Gründen in einer Ecke oder unter einem Balken zu verstecken, sollte indes vermieden werden. Ebenso ist es nicht empfehlenswert, den Rauchmelder aus ästhetischen Gründen zu überstreichen, da durch die Farbe die Lüftungsschlitze verstopft werden können und der Rauch nicht mehr ungehindert an den Sensor gelangt. Ebenfalls sollten Standorte in Reichweite von Luftschächten vermieden werden. Die Zugluft wäre ein weiter Störfaktor für den Sensor des Rauchmelders.

Vor der Montage ist weiter die Raumgröße zu berücksichtigen. In der Regel reicht ein Rauchmelder je gesetzlich vorgeschriebenen Raum aus. Ist der Raum jedoch sehr groß und befinden sich vielleicht auch noch Hindernisse wie hohe Möbel oder Stellwände darin, ist es sinnvoll, in diesem Zimmer zwei Rauchmelder gleichmäßig verteilt an der Decke zu montieren.

Sind alle Vorbereitungen getroffen, ist die Montage der in der EU zugelassenen Rauchmelder mit dem passenden Werkzeug dann in der Regel in kurzer Zeit erledigt. Oft liegen dem Produkt passende Schrauben und Dübel bei. Mit Bohrmaschine und Schraubendreher ist die Installation nicht sehr kompliziert.

Die Installation der Rauchmelder durch einen Fachhandwerker ist zwar empfehlenswert, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Heimwerker, die sich selbst die Montage zutrauen, sollte aber zuvor in jedem Fall den Strom im Sicherungskasten für den entsprechenden Raum abschalten.

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