So manche zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzte Hecke hat schon aus den besten Nachbarn Feinde gemacht. Meist sind es überhängende Zweige und ungewollter Schatten, die zu den Streitigkeiten führen. Wie weit der Abstand zur Grundstücksgrenze sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zu den Abständen beim Einpflanzen. Wer sich daran hält, spart sich Streit und schlimmstenfalls auch teure Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.
Pflanzen an der Grundstücksgrenze – aber wie?
Häufig sind es die neugierigen Blicke, die man aus seinem Garten fernhalten möchte, wenn man zu höheren Pflanzen wie Sträuchern, Hecken oder Bäumen greift. Dabei soll die Privatsphäre gewahrt, aber der eigene Garten natürlich nicht unnötig verkleinert werden. Wenn Sie sich überlegen, höhere Gehölze in Grundstücksnähe zu pflanzen, sollten Sie sich mit dem Thema Grenzabstand beschäftigen – sonst ist der Ärger vorprogrammiert.
Solange der Baum oder Strauch noch klein ist, schauen die Nachbarn meist wohlwollend weg. Nimmt der Strauch aber in Höhe und Breite größere Dimensionen an, beginnt das Grummeln im Nachbarmagen. Dabei sind es ganz unterschiedliche Probleme, die ein hohes Gehölz auf dem Nachbargrundstück auslöst – zu wenig Tageslicht im Haus oder ein Pflasterschaden durch über die Grenze ragende Wurzeln. Aber manchmal sind es auch die Laubmassen, die alle in Nachbars Teich landen. Die Streitursachen sind sehr vielfältig.
Tipp: Sprechen Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Nachbarn, wenn Sie einen größeren Strauch in Grundstücksnähe pflanzen. Im Idealfall wählen Sie eine Art aus, mit der beide Parteien einverstanden sind.
Wer legt die Grenzabstände fest?
Der größte Bereich des Grenzabstandes wird auf Länderebene geregelt. Lediglich ein kleiner Bereich des Nachbarschaftsrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Weil die Grenzabstände Ländersache sind, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften. Die meisten Ländergesetze unterscheiden zwischen verschiedenen Pflanzenarten wie Nutzgehölze, Ziergehölze, Hecken oder Bäume. Sondervorschriften gibt es für land-, garten- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Regeln für Grenzabstände: Bäume, Sträucher und Hecken
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Grenzabstand von Hecken
Eine Sträucherhecke ist die häufigste Bepflanzung in der Nähe einer Grundstücksgrenze. Es handelt sich dabei um eine Reihe von unterschiedlichen Pflanzen, die ineinander verwachsen sind und einen Sichtschutz bilden. Beliebte und sehr schnittverträgliche Heckenpflanzen sind z. B. Thuja, Kirschlorbeer, Glanzmispel oder auch der Liguster. Der Grenzabstand einer Hecke, von Sträuchern und Bäumen ist in allen Bundesländern außer in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen verbindlich geregelt. Falls Sie in einem Bundesland ohne Regelung leben, gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie folgende Regel beachten: Bis zu 2 m Höhe des Strauches, ist ein Abstand von 50 cm vom Stämmchen bis zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Bei Sträuchern über 2 m Höhe, sollte der Abstand zur Grenze 1 m betragen.
Tipp: Informationen zu den Grenzabständen und eventuellen Sonderregelungen im Bebauungsplan bezüglich der Anpflanzung von Bäumen erhalten Sie auf Ihrer Gemeinde.
Die Höhe ist in manchen Ländern begrenzt
Während der Abstand zur Grenze häufig in den Bundesländern ähnlich geregelt ist, gibt es bei der erlaubten Höhe einer Hecke mehr länderspezifische Unterschiede. In der Rechtssprechung wird deshalb häufig eine Hecke nahe der Grundstücksgrenze auf einer Höhe von 3 bis 4 m begrenzt. Bei höheren Hecken werden dann in manchen Bundesländern die Abstände für Bäume von bis zu 8 m zur Grundstücksgrenze herangezogen. Stört sich Ihr Nachbar an einer zu hohen Hecke, sind Sie verpflichtet, diese auf die erlaubte Höhe einzukürzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nicht für alle Arten von Bäumen und Sträuchern gelten. Es gibt bestimmte Arten an Pflanzen, für die andere Abstände vorgeschrieben sind oder für die keine spezifischen Abstandsregelungen existieren.
Keine Regeln ohne Ausnahmen
Informieren Sie sich für Ihr Bundesland, ob es Ausnahmeregelungen für die Grenzabstände gibt, z. B. bei
- Bäume und Sträuchern direkt hinter einer Mauer, solange diese nicht überragt wird.
- Bäume und Sträucher, die an einer öffentlichen Straße stehen.
- Bäume und Sträucher, die zum Schutz von Abhängen oder Uferböschungen dienen.
- Bäume und Sträucher auf land-, garten- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken.
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So messen Sie den Grenzabstand:
Der Abstand zur Grundstücksgrenze wird vom Pflanzenstämmchen aus gemessen. Dabei handelt es sich immer um den Pflanzenstamm, welcher der Grenze an nächsten liegt. Es muss sich also nicht um den Hauptstamm der Pflanze handeln. Blätter und Zweige des Strauchs dürfen bis an die Grenze heranwachsen. Auch hier gibt es wieder länderspezifische Ausnahmen. Bei stammlosen Pflanzen wie Himbeeren oder Brombeeren wird in manchen Fällen auch von der Mitte der vielen Triebe gemessen.
Info: Befindet sich die Grundstücksgrenze in Hanglage, wird der Abstand in waagerechter Linie festgelegt.
Was passiert, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wird?
Solange Ihr Nachbar nichts gegen ein zu nah gepflanztes Gehölz einzuwenden hat, passiert in der Regel nichts. In Absprache mit Ihrem Nachbarn dürfen Sie auch einen Strauch direkt auf die Grundstücksgrenze setzen und die gesetzlichen Grenzabstände außer Acht lassen. Um späteren Ärger zu vermeiden, ist es sinnvoll, diese Übereinkunft schriftlich festzuhalten.
Falls sich der Nachbar aber berechtigterweise über einen zu nah an der Grenze gepflanzten Strauch ärgert, wird es meist kompliziert. Je nach Gesetzeslage des Bundeslandes kommen folgende Optionen auf Sie zu:
- Entfernen oder Umpflanzen des Gehölzes
- Zurückschneiden des Gehölzes auf die erforderliche Höhe
Wichtig: Bei Ansprüchen zur Einhaltung von Grenzabständen kann es eine Verjährung geben. Dies bedeutet für Sie konkret, dass in manchen Fällen nicht mehr möglich ist, gegen eine zu hohe Hecke rechtlich vorzugehen. Liegt hingegen eine starke Beeinträchtigung durch die Hecke vor, können auch nach Ablauf der Fristen Ansprüche durchgesetzt werden.
Fazit: Grenzen beachten spart Ärger
Es ist verständlich, dass es zu Streitigkeiten kommen kann, wenn Bäume oder Sträucher zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Schatten, Laubmassen und Schäden durch die Wurzeln verursachen auf dem Nachbargrundstück Schäden und sorgen für Ärger. Deshalb sind die Regeln zur Einhaltung der Grenzabstände gesetzlich verankert. Falls es Probleme mit den Grenzabständen gibt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und eine gemeinsame Lösung anstreben. Falls die Streitfrage vor Gericht geht, kommen meist hohe Kosten und zusätzlicher Ärger auf Sie zu.
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