Ist Ihr Nutzgarten groß oder stehen ältere, reich tragende Obstbäume darin, wird es manchmal schwierig sein, die gesamte Ernte selbst zu verbrauchen. Hier stellen wir Ihnen verschiedene Konzepte zum Tauschen und Verkaufen vor, mit denen Sie die anfallenden Erzeugnisse möglichst komplett verwerten können.
Verkauf oder Tausch in der Nachbarschaft
Pflegen Sie ein gutes Verhältnis mit Ihren Nachbarn? Dann könnten Sie einen Teil der Ernte dort anbieten und verkaufen oder tauschen. Auch mit Verschenken lassen sich gute Beziehungen festigen, wenn Sie nicht auf eine materielle Gegenleistung angewiesen sind.
Sprechen Sie dazu Ihre Nachbarn direkt und ein paar Tage vor der Ernte an, damit diese sich rechtzeitig darauf einstellen können (besonders bei größeren Mengen) und Sie noch Zeit haben, nach Alternativen zu suchen, wenn es nicht passt.
Eigener Stand auf dem Grünmarkt oder Wochenmarkt
Fallen in Ihrem Nutzgarten regelmäßig größere Mengen an Obst und Gemüse an, kann es sich lohnen, einen eigenen Stand auf einem Wochenmarkt zu betreiben. Die Konditionen erfahren Sie beim jeweiligen Betreiber. Außerdem wird es bei einem öffentlichen Verkauf nötig sein, den Betrieb als Gewerbe beim Finanzamt zu melden und eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Sie müssen natürlich Regeln der Hygiene einhalten und möglicherweise auch Abgaben für die Verpackung leisten.
Für einen eigenen Stand benötigen Sie nicht unbedingt eine umfangreiche Ausstattung. Bei gutem Wetter genügen ein einfacher Klapptisch und ein Stuhl oder eine Bierzeltgarnitur. Obst- und Gemüsekisten lassen sich auch einfach auf den Boden stellen. Mit einem Pavillon schützen Sie sich und Ihre Ware vor Regen und zu starker Sonneneinstrahlung. Denken Sie weiterhin an folgende nützliche Dinge für Ihren Verkauf auf einem Wochenmarkt:
- Waage
- Verpackungsmaterial
- Block für Quittungen oder mobile Kasse
- Wechselgeld und praktische Geldbörse
- Abfallbehälter und Reinigungsmittel, um den Stand nach Schluss wieder sauber zu verlassen
Tipp: Um feste Kunden zu werben, können Sie Visitenkarten oder Rabattkarten ausgeben. Ermöglichen Sie Ihren Interessenten, Bestellungen aufzugeben oder Ware auch außerhalb der Marktzeiten direkt bei Ihnen zu kaufen.
Feste Abnehmer wie Gaststätten, Bäcker, Konditoren und Eiscafé etablieren
Sicher befinden sich in Ihrer Umgebung Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder weiter vertreiben. Für die Abnahme von kleinen und mittleren Mengen aus Ihrem Nutzgarten können sich folgende Unternehmensarten interessieren:
- Gaststätten und Imbissbetriebe
- Bäcker, Konditorei, Eiscafé
- Einzelhandel, Gemüseläden, Bioläden
- Mosterei
Sprechen Sie die Betriebe direkt und gezielt an. Überlegen Sie sich vorher, welche Produkte und welche Mengen Sie sicher und in guter Qualität liefern können. Erkunden Sie außerdem, welche Preise üblich sind und rechnen Sie sich durch, ob diese Spannen sich für Sie lohnen. Für die Lieferung benötigen Sie Transportkisten, Körbe oder Säcke – am besten wählen Sie dafür Verpackungen aus, die sich mehrfach wiederverwenden lassen und tauschen sie bei jeder neuen Lieferung aus.
Hinweis: Auch wenn Sie Ihren Nutzgarten nach ökologischen und biologisch einwandfreien Kriterien betreiben, dürfen Sie die Erzeugnisse nur nach einer erfolgreichen, offiziellen Zertifizierung als Bio-Lebensmittel bezeichnen. Eine entsprechende Zertifizierung können Sie über die für Ihren Landkreis zuständige Öko-Kontrollstelle beantragen.
Versandhandel für gut transportable Erzeugnisse
Produkte, die einen Transport per Post gut überstehen, eignen sich perfekt für einen Versandhandel. Dies könnten beispielsweise Kartoffel, Karotten, Pastinaken, Kohl, Kohlrabi, Äpfel, Birnen, Nüsse oder Bohnen sein. Für den Verkauf nutzen Sie entweder einen eigenen Onlineshop auf Ihrer Internetseite oder bieten die Waren auf einem der bekannten Online-Handelsplätze an. Zu diesen zählen unter anderem:
- Auktionshäuser wie eBay oder Hood, bei denen auch Festpreise möglich sind
- Amazon
- Kaufland.de oder andere Marktplätze von Supermarktketten, die auch externe Anbieter zulassen
- Rakuten
- Etsy
Für einen erfolgreichen Verkauf über den Onlinehandel sind gute Fotos und ausführliche Produktbeschreibungen wichtig. Der Kunde kann sich Ihre Ware vorher nicht ansehen und muss sich daher auf Ihre Beschreibungen und Bilder verlassen. Solch einen Onlineshop müssen Sie auch nicht permanent betreiben. Stellen Sie einfach zur Saison die verfügbaren Artikel ein und lassen Sie das Ganze ruhen, wenn alles verkauft ist. Mit einem Newsletter können Sie treue Kunden vorab informieren, wenn Sie Ihre „Regale“ wieder neu befüllen.
TIPP
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Ob Sie beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse als gewerblicher oder privater Betreiber gelten, hängt davon ab, wie oft und in welchen Mengen Sie diese Lebensmittel verkaufen. Für ein paar Säcke Kartoffeln oder einige Kilogramm Nüsse wird eine Gewerbeanmeldung wahrscheinlich nicht nötig sein. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Finanzamt und holen Sie dazu am besten eine schriftliche Auskunft ein.
Verbrauchergemeinschaft, Genossenschaft beitreten oder neu bilden
In vielen Ortschaften gibt es Verbrauchergemeinschaften oder Genossenschaften, in denen sich Erzeuger und/oder Verbraucher zusammenschließen, um zum gegenseitigen Vorteil zu wirtschaften. Solch eine Genossenschaft kann beispielsweise ihre Mitglieder bei der Vermarktung der Erzeugnisse unterstützen, als Dach für Zertifizierungen fungieren und gegenseitige Hilfen organisieren. Sie könnten sich absprechen, wer die Produkte für alle auf dem Markt verkauft oder einen Hofladen gemeinschaftlich nutzen. Auch Veranstaltungen lassen sich in solch einer Gemeinschaft einfacher organisieren. Ein wichtiger Pluspunkt für eine Genossenschaft mit anderen Betreibern von Nutzgärten kann der größere Einfluss auf politische Entscheidungen sein. Gemeinsam haben Sie es leichter, bei einer geplanten Straße, bei anderen Baumaßnahmen oder bei anderen Maßnahmen, die Ihren Garten mittelbar oder unmittelbar betreffen, für Ihre Rechte einzustehen.
Tauschbörsen oder Tauschring nutzen
Ein wieder aufkommendes Konzept für die Verwertung von Erzeugnissen aus dem Garten und aus anderen Tätigkeiten ist die Nutzung von Tauschringen oder Tauschbörsen. Hier können Sie Ihre Früchte, das Gemüse oder auch die tierischen Erzeugnisse anbieten und dafür anderen Waren oder Dienstleistungen eintauschen. Der Vorteil bei diesem Konzept ist es, dass die Leistungen weitgehend als Nachbarschaftshilfe gelten und damit keiner Versteuerung unterliegen, wenn der Tausch nur gelegentlich stattfindet und die Werte der Tauschgüter einander ungefähr entsprechen.
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