Hecke schneiden: Wann erlaubt, wann verboten?

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Wann ist es verboten, Hecken zu schneiden?

Hecken bieten einen grünen Sichtschutz, ersetzen Zäune an der Grundstücksgrenze und sind ein schönes Highlight im Garten, insbesondere wenn sie akkurat geschnitten sind. Doch für Schnittmaßnahmen gibt es gesetzliche Vorschriften, die ein Beschneiden vorwiegend im Sommer konsequent regeln.

Eine Sichtschutzhecke benötigt einen regelmäßigen Schnitt. Hierbei gibt es allerdings gesetzlich geregelte Einschränkungen © schulzfoto, stock.adobe.com
Eine Sichtschutzhecke benötigt einen regelmäßigen Schnitt. Hierbei gibt es allerdings gesetzlich geregelte Einschränkungen © schulzfoto, stock.adobe.com

Ein schöner Sommertag, irgendwo in einer deutschen Siedlung. Da surren oder knattern sie wieder, die kabellosen oder kabelgebundenen und benzinbetriebenen Heckenscheren. Schließlich sollen am sonntäglichen Kaffeekränzchen alle Besucher von der perfekt in Form gebrachten Hecke begeistert sein.

So weit, so gut, doch nicht alle Schnittmaßnahmen an dem grünen Sichtschutz sind ganzjährig erlaubt. Da hat das Bundesnaturschutzgesetz eindeutige Regelungen getroffen.

Der Winterschnitt ist kein Problem

Der Hauptschnitt einer Hecke sollte im späten Winter stattfinden, dann, wenn die Sträucher noch nicht im vollen Saft stehen und dabei kein tiefer Dauerfrost herrscht (unter -5 Grad). Diesen sogenannten Winterschnitt führen Sie zwischen Mitte und Ende Februar durch. Hier wird, sofern die Hecke die Wunschhöhe erreicht hat, der Zuwachs vom letzten Jahr komplett entfernt.

Auch in die Jahre gekommene Hecken können jetzt deutlich zurückgenommen werden. Und sollte eine Verjüngung nötig sein, dann können Sie diese jetzt ebenfalls durchgeführt werden. Hierbei gibt es keinerlei rechtliche Beschränkungen.

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Hecke im Sommer schneiden: Das sagt der Gesetzgeber

Schnitttermin im Spätwinter verpasst, dann wird eben im Sommer die Hecke kräftig gekürzt? Das kann teuer werden. Seit 2010 ist im § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BuNatSchG) ganz klar und bundeseinheitlich festgelegt, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht abgeschnitten oder gar auf den Stock (= stark heruntergekürzt) gesetzt werden dürfen.

Verstöße gegen das Gebot sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Begründet wird dieses Verbot mit der Tatsache, dass sich Vögel Hecken als Unterschlupf und Brutstätte aussuchen.

Zahlreiche Vogelarten brüten gerne in Hecken. Zu ihrem Schutz ist der Heckenschnitt im Sommer gesetzlich reglementiert © Torsten, stock.adobe.com
Zahlreiche Vogelarten brüten gerne in Hecken. Zu ihrem Schutz ist der Heckenschnitt im Sommer gesetzlich reglementiert © Torsten, stock.adobe.com

Zum Verbot kommt allerdings ein großes „Aber“. Denn das bedeutet nicht, dass Sie im Sommer nicht mal die Schere an eine Hecke anlegen dürfen, da Form- und Pflegeschnitte jederzeit möglich sein. Wenn Sie also bei sommerlichen Pflegeschnitten, Sommerschnitt genannt, lediglich etwas die neuen Austriebe zurückschneiden, dann ist dies erlaubt.

Tipp: Beim Sommerschnitt, dem zweiten Schnitttermin für eine Hecke im Jahr, der Ende Juni empfohlen ist, wird etwa ein Drittel des Zuwachses entfernt.

Achtung, brütende Vögel

Im BuNatSchG ist ebenfalls unter In § 39 auch folgendes als Einschränkung geregelt: „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Einfach gesagt bedeutet das, sollten Vögel in einer Hecke brüten oder andere Kleintiere wie Igel hier eingezogen sein, dann sind in diesem Zeitraum selbst kleinere Pflegeschnitte nicht erlaubt.

Achten Sie beim Heckenschnitt auf gesetzliche Beschränkungen und Einschränkungen
Achten Sie beim Heckenschnitt auf gesetzliche Beschränkungen und Einschränkungen

Tipp: Etwa in der Zeit des Sommerschnittes sind Heckenbrüter wie Amseln, Grün- und Buchfink mit ihrem Nachwuchs in der Regel ausgezogen. Sehen Sie bei der Kontrolle der Hecke keine besetzten Nester oder einen Igel, dann können Sie den Sommerschnitt durchführen.

Weil Vögel darin brüten könnten, ist der Zeitraum für den Heckenschnitt gesetzlich geregelt © Heiner Witthake, stock.adobe.com
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