Der Bau einer Gartensauna unterliegt wie viele andere Bauten gesetzlichen Vorschriften. Diese sollten Sie schon bei der Planung berücksichtigen, denn schlimmstenfalls kann ein Bauamt sogar den Abriss der Sauna verlangen. Durch die Einhaltung aller Vorgaben sorgen Sie aber auch für die nötige Sicherheit, denn eine Sauna stellt durch ihren Ofen stets ein gewisses Risiko dar.
Für eine Gartensauna kann eine Baugenehmigung erforderlich sein
Eine Gartensauna kann wie ein Gartenhaus genehmigungspflichtig sein. Ob Sie einen Bauantrag stellen müssen, hängt vor allem von ihrer Größe ab. Die Vorschriften unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und zum Teil sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Zudem gelten für Grundstücke in bebauten Gebieten oft andere Regelungen als für Grundstücke im Außenbereich. Fragen Sie deshalb am besten bei dem für Sie zuständigen Bauamt nach. Dort erfahren Sie gleichzeitig, ob Sie noch weitere Vorgaben berücksichtigen müssen. Sollte Ihre Gartensauna genehmigungsfrei sein, können Sie sich dies schriftlich bestätigen lassen. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten mit der Behörde.
An den Mindestabstand zum Nachbarn denken
Der Mindestabstand, den Sie zum Nachbargrundstück einhalten müssen, beträgt meist drei Meter. Diese Vorschrift kann umgegangen werden, wenn Ihre Nachbarn einverstanden sind. Selbst bei einer Einverständniserklärung sollten Sie jedoch Ihr Bauamt kontaktieren, denn möglicherweise gelten bei einer Grenzbebauung bestimmte Vorschriften. Sie betreffen häufig die maximale Höhe und Länge eines Gebäudes.
Ein Holzofen braucht eine Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger
Möchten Sie Ihre Gartensauna mit einem Holzofen beheizen, benötigen Sie einen Rauchabzug. Er sowie der Holzofen, der als Feuerstätte gilt, müssen vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Damit die spätere Abnahme schnell erledigt ist und Sie nicht nachträglich Veränderungen vornehmen müssen, sprechen Sie am besten schon während der Planungsphase mit Ihrem Schornsteinfeger.
Ganz allgemein gilt, dass ein Saunaofen der DIN EN 15821 und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen und ein CE-Zertifikat besitzen muss.
Wie nah eine Sauna mit Holzofen an der Grundstücksgrenze stehen darf, wie hoch der Schornstein sein muss, damit der Rauch nicht Ihre Nachbarn belästigt, und viele weitere Kriterien hängen jedoch von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Einen Starkstromanschluss darf nur ein Elektriker verlegen
Entscheiden Sie sich für eine Beheizung durch einen Elektroofen, brauchen Sie voraussichtlich einen Starkstromanschluss. Nur kleine Öfen mit geringer Leistung können an eine herkömmliche 230 Volt-Steckdose angeschlossen werden. Einen Starkstromanschluss darf nur ein qualifizierter Elektriker verlegen. Er muss außerdem den Ofen anschließen.
Weitere Tipps für den Saunabau
Sofern Ihre Gartensauna einen Wasseranschluss bekommen soll, müssen Sie natürlich Wasserrohre verlegen. Hierbei sind keinerlei Vorschriften zu berücksichtigen. Achten Sie jedoch darauf, für einen guten Frostschutz zu sorgen, damit das Wasser im Winter nicht in den Leitungen gefriert. Eine große Bedeutung hat außerdem ein absolut ebener und tragfähiger Untergrund, beispielsweise in Form eines Fundaments. Mit diesem Punkt befassen wir uns in einem separaten Ratgeber.
Möchten Sie Ihre Gartensauna gegen eventuelle Schäden absichern, sollten Sie mit der Versicherung sprechen, bei der Sie Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen haben. Sie kann die Gartensauna in den Versicherungsschutz aufnehmen, sofern Nebengebäude nicht automatisch mitversichert sind. Diese Frage lässt sich in einem kurzen Telefonat klären. Es verhindert, dass Sie bei einem Einbruch, einem Feuer, einem Sturm oder einem anderen Ereignis die Kosten selbst tragen müssen.
Bausätze für Gartensaunen – so finden Sie den richtigen
Eine Gartensauna können Sie theoretisch selbst bauen. Ebenso ist es möglich, ein bereits vorhandenes Gartenhaus in eine Sauna umzuwandeln. Ganz… weiterlesen