Nebenkostenabrechnung: Auch für Gartenpflege?

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Gartenpflege ist umlagefähig

Teil einer Wohnungsbesitzergemeinschaft oder Mieter in einer Wohnanlage – die Pflege der Außen- beziehungsweise Grünanlage kann laut Betriebskostenverordnung auf Eigentümer oder Mieter umgelegt werden. Was auf die Abrechnung darf und was nicht.

Viele Bewohner einer Wohnanlage mit jeder Menge Grün freuen sich darüber. Weniger über die Kosten für die Pflege, die sie mittragen müssen © Claus, stock.adobe.com
Viele Bewohner einer Wohnanlage mit jeder Menge Grün freuen sich darüber. Weniger über die Kosten für die Pflege, die sie mittragen müssen © Claus, stock.adobe.com

Eigentlich ist es erfreulich, wenn eine mehr oder weniger große Wohnanlage von schönem Rasen, saftig-grünen Sträuchern und Bäumen, vielleicht sogar mit Blühpflanzenbeeten umgeben ist. Manchmal ärgerlich wird es, wenn die Nebenkosten-Abrechnung im Briefkasten liegt und der Posten „Pflege der Außenanlage“ oder „Grünanlage“ mal wieder ärgerlich hoch ist.

Vorrausetzung ist, dass dieser Punkt unter den Betriebskosten im Mietvertrag ganz klar genannt ist.

Diese Kosten für Gartenpflege sind umlagefähig

Wird ein Gartenbaubetrieb oder ein Hausmeisterservice mit der Pflege der Außenanlage betraut oder eine Person ist ausschließlich für die Gartenpflege angestellt, dann zahlen die Mieter anteilig für folgende Kosten:

  • Personalkosten allgemein
  • Rasen mähen
  • Gießen
  • Düngen
  • Sträucher- und Baumpflege
  • Schnittmaßnahmen
  • Allgemeine Pflegemaßnahmen wie Unkraut entfernen
  • Neupflanzungen
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Auch der Spielplatz ist dabei

Auf dem Gelände, auf dem Sie wohnen, befindet sich ein Spielplatz, aber Sie haben keine Kinder oder diese sind schon längst flügge und ausgezogen? Trotzdem müssen Sie anteilig für die Pflege des Spielplatzes, etwa den regelmäßigen Austausch von Sand im Sandkasten und weitere Pflege-, Kontroll- und Erhaltungsmaßnahmen aufkommen. Wenn dieser öffentlich zugänglich ist, dann könnten letztlich auch Kinder Ihres Besuchs auf der Anlage spielen.

Was nicht umlagefähig ist

Es gibt Maßnahmen und Arbeiten rund um die Außenanlage, die für Mieter nicht umlagefähig sind.

Eine Wohnanlage hat einen Spielplatz. Welche Kosten für die Pflege sind umlagefähig? © ah_fotobox, stock.adobe.com
Eine Wohnanlage hat einen Spielplatz. Welche Kosten für die Pflege sind umlagefähig? © ah_fotobox, stock.adobe.com

Diese sind:

  • Kauf von Rasenmäher
  • Häcksler und anderen Großgeräten
  • Die Neuanlage eines Spielplatzes
  • Neue Geräte oder neue Bänke auf dem Spielplatz
  • Reparaturarbeiten auf dem Spielplatz
  • Wenn die Gartenanlage öffentlich ist
  • Wenn der Hausmeister im Rahmen seiner Tätigkeit den Garten pflegt.

Bei letzterem sind dann zumindest die Personalkosten bereits abgegolten.

Auch wenn Sie als Mieter oder Wohnungsbesitzer die Grünanlage nicht nutzen dürfen, so sind die Kosten für deren Erhalt dennoch umlagefähig.

Laut einem BGH-Urteil (10.2.2016, AZ: VIII ZR 33/15) ist eine von allen Bürgern der Stadt nutzbare Grünanlage nicht umlagefähig. In dem Urteil ging es um eine Parkanlage in Hannover, für dessen Pflege die Anwohner zahlen sollten. Auch Kosten für die Entfernung von Verunreinigungen durch Besucher wie etwa Hundekot fanden sich auf der Nebenkostenabrechnung. Beides, so der BGH, sei nicht rechtens. Die klagenden Mieter mussten nicht zahlen.

Wann man sich melden sollte

Der Gartenpfleger flirtet regelmäßig mit der Nachbarin und vergisst darüber lange Zeit seine Arbeit, Arbeiten sind aufgeführt, die nie gemacht wurden oder aber viel seltener als angegeben? Beispiel: Regelmäßige Rasenmahd, die öfter ausblieb. Dann sollten Sie mit dem Vermieter oder Verwalter rechtzeitig sprechen, um die Kosten zu dämpfen.

Kosten steuerlich geltend machen

Betriebskosten, auch jene für die Grundstückspflege, können steuerlich geltend gemacht werden © M. Schuppich, stock.adobe.com
Betriebskosten, auch jene für die Grundstückspflege, können steuerlich geltend gemacht werden © M. Schuppich, stock.adobe.com

Sie bekommen keine großen Summen zurück, dennoch gilt, dass die Grünanlagenpflege als Nebenkostenpunkt zum Teil steuerlich geltend gemacht werden kann. Immerhin 20 Prozent der Kosten für die Gartenpflege können Sie bei der Steuererklärung angeben.

Fazit: Leider gehören die Kosten der Gartenpflege einer Wohnanlage zu den umlagefähigen Betriebskosten, die Mieter oder Wohnungsbesitzer anteilig zahlen müssen. Aber immerhin: Im Idealfall wohnt man in einer schönen grünen Anlage, die auch ohne eigenen Garten etwas Farbe und Natur in das Wohnumfeld bringt.

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