Diese rechtlichen Regelungen sollten Sie kennen
Halten Sie sich beim Bau eines Gartenhauses nicht an die geltenden Vorschriften, kann die zuständige Behörde durchaus verlangen, dass Sie Ihre Laube wieder abreißen. Dementsprechend wichtig ist es, vor Beginn der Arbeiten alle rechtlichen Fragen zu klären.
Wann ist eine Baugenehmigung zu beantragen?
Auch für ein Gartenhaus kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Dies ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer jedoch unterschiedlich geregelt und selbst die Gemeinden dürfen in ihren Bebauungsplänen Einschränkungen festlegen.
In diesen Plänen finden sich oft Vorschriften zu den sogenannten Nebenanlagen, zu denen neben den Gartenhäusern auch die Geräteschuppen zählen. Durch entsprechende Einschränkungen wollen die Gemeinden vor allem verhindern, dass Grundstücke komplett zugebaut werden. Dies würde das Gesamtbild eines Viertels beeinträchtigen und auch der Natur schaden.
Noch strenger sind die Vorschriften, wenn Sie ein Gartenhaus im Grünen, also außerhalb eines besiedelten Gebiets bauen möchten. In Bereichen, für die kein Bebauungsplan existiert, benötigen Sie deshalb in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Gesonderte Regeln gelten außerdem für die Lauben in Schrebergärten, die im Amtsdeutsch Kleingartenanlagen heißen. Diese sind im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) festgelegt und werden eventuell durch Regelungen der jeweiligen Kleingartenanlage ergänzt. Möchten Sie in Ihrem Schrebergarten eine Laube bauen, sollten Sie sich daher auch beim entsprechenden Kleingartenverein nach den Vorschriften erkundigen.
Die Frage, ob Sie auf Ihrem Grundstück eine Laube aufstellen dürfen und ob Sie hierfür eine Baugenehmigung benötigen, lässt sich daher nur durch eine Nachfrage beim Bauamt Ihrer Gemeinde sicher klären. Sie können aber vorab einen Blick in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde werfen.
Hinweis: Ist Ihr Gartenhaus genehmigungspflichtig, sollten Sie auf keinen Fall schon vor Erteilung der Genehmigung mit dem Bau beginnen.
Ein wichtiges Kriterium: die Größe des geplanten Gartenhauses
Eine Baugenehmigung ist oft für Gartenhäuser ab einer bestimmten Größe erforderlich. Sie wird in der Regel in Kubikmetern (Länge x Breite x Höhe) festgelegt. Die zulässige Höhe kann jedoch begrenzt sein. Sie liegt oft bei 2,50 oder 3 Metern. Beachten Sie außerdem, dass bei der Berechnung der Gesamtgröße stets die Außenkanten, also die Außenseiten der Wände und des Dachs maßgeblich sind. Allein das Fundament fließt nicht in die Berechnung ein.
Die Gesamtgröße, ab der Sie eine Baugenehmigung brauchen, ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. So dürfen zum Beispiel die Bewohner von Bayern und Brandenburg relativ große Gartenhäuser ohne Genehmigung bauen, während die Sachsen, die Saarländer und die Berliner schon für eine kleine Laube einen Bauantrag stellen müssen.
In allen Bundesländern können Sie den Bauantrag jedoch umgehen, indem Sie knapp unter der genehmigungspflichtigen Größe bleiben. Dadurch ersparen Sie sich nicht nur den Aufwand, den jede behördliche Angelegenheit mit sich bringt, sondern auch die Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie können durchaus bei einigen hundert Euro liegen. Ausgenommen von einer Genehmigungsfreiheit sind allerdings oft Gartenhäuser mit Feuerstätten, Toiletten und zum Teil auch Aufenthaltsräumen.
Gartenhäuser Arten
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