Der Revisionsschacht ist ein wichtiger Teil der Grundstücksentwässerungsanlage und dient der Überprüfung und Reinigung der Rohrleitungen, die zur sicheren Ableitung des Abwassers erforderlich sind. Abzugrenzen davon ist die Revisionsklappe als Wartungselement, die Leitungen, Hähne, Verteiler und andere Installationen enthält.

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Komplexes Geflecht: Die Grundstücksentwässerungsanlage
Über die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) werden Abwasser und Regenwasser innerhalb des Grundstücks vom Wohnhaus gesammelt und abgeleitet. Sie endet an der Grundstücksgrenze mit dem Übergabepunkt zum öffentlichen Abwasserkanal, der das Schmutzwasser zur nächsten Kläranlage führt. Je nach Anforderung bestehen diese Anlagen aus unterschiedlichen Bestandteilen, zum Beispiel:
- die Entwässerungselemente im Gebäude wie Toilettenbecken, Ausgussbecken oder Bodenabläufe
- Anschlusssammel- und Lüftungsleitungen sowie Grundleitungen
- Revisionsschächte
- Dachentwässerungsleitungen
- Regenrückhaltebecken
- Hebeanlagen
- Flüssigkeitsabscheider
Innerhalb der Anlage wird alles anfallende Abwasser gesammelt und zum Übergabepunkt geleitet. Der Revisionsschacht übernimmt dabei die zentrale Aufgabe, den Zugriff auf die Anlage zu ermöglichen, um Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Dieser in die GEA integrierte Schacht wird zum Teil auch als Abwasserschacht, Kanalschacht oder Kontrollschacht bezeichnet.
Tipp: Ebenfalls zu den Grundstücksentwässerungsanlagen gehören abflusslose Sammelgruben, Kleinklär- oder Pflanzenkläranlagen.

Technische Voraussetzungen, Aufbau und Lage
Die DIN 1986-100 „Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen“ befasst sich mit der Gebäude- und Grundstücksentwässerung und enthält Vorschriften. Der Revisionsschacht muss so gewählt werden, dass er zum System der Grundstücksentwässerungsanlage passt und den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Wichtige Grundbedingung: Das Schachtsystem muss vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sein. Bis zu einer Tiefe von 1,5 Metern ist ein Schachtdurchmesser von mindestens 400 Millimeter vorgeschrieben. Wird diese Tiefe überschritten, sollte der Schacht für eine gute Begehbarkeit mindestens einen Durchmesser von 1000 Millimeter aufweisen.

Der Revisionsschacht selbst ist ein Fertigteil aus Beton oder Kunststoff mit integrierten Anschlussteilen und -dichtungen, dem sogenannten Schachtfutter. Die Grundleitungen werden dort zusammengefasst. Alternativ kann der Schacht auch aus Mauerwerk selbst hergestellt werden, diese Variante ist im Neubau jedoch selten geworden. Im Einzelnen ist der Schacht von unten nach oben folgendermaßen aufgebaut:
- Sauberkeitsschicht als Untergrund des Schachtes
- Sohlplatte mit aufgelegtem Schachtunterteil
- Schachtringe (je nach Tiefe mit integrierten Steigeisen als Auf- und Abstiegshilfe)
- Konischer Schachthals
- Auflagenringe als Abdichtung
- Schachtabdeckung
Durch diesen Aufbau ist der Zugang zu den Abwasserleitungen jederzeit möglich. Die Installation gehört in fachlich kompetente Hände.
Der Revisionsschacht befindet sich etwa 1 bis 2 Meter vor der Grundstücksgrenze, vom Gebäude aus gesehen. Wichtig ist weniger die genaue Lage als die gute Zugänglichkeit zu allen Jahreszeiten. Der maximale Abstand vom Gebäude liegt bei 15 Metern. Wird diese Distanz überschritten, sind weitere Schächte an sinnvollen Positionen anzuordnen.

Einzeln oder getrennt: Revisionsschächte für Abwasser und Regenwasser
Die Grundstücksentwässerungsanlage trennt Abwasser und Regenwasser voneinander. Ob für die Kontrolle und Wartung der Leitungen ein gemeinsamer oder zwei getrennte Schächte eingebaut werden, entscheidet der Fachplaner in Abhängigkeit von den örtlichen Begebenheiten.

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Gesetzliche Regelungen und Pflichten
Generell ist der Einbau eines Revisionsschachtes auf Grundstücksentwässerungsanlagen für jedes Bauvorhaben verpflichtend. Je nach bauseitigen Gegebenheiten können Revisionsschächte auch für zwei Gebäude genutzt werden, zum Beispiel bei Doppel- oder Reihenhäusern. Ausnahmen lassen die Abwasserbehörden zu, wenn bauliche Abstände nicht eingehalten werden können oder schlichtweg kein Platz für den Revisionsschacht vorhanden ist. Dies ist häufig in innerstädtischen Baugebieten der Fall. Dabei wichtig: Der Wegfall muss ausdrücklich und schriftlich genehmigt werden.
Was kostet der Revisionsschacht?
Die Entwässerungsplanung ist Bestandteil des Bauantrags; dazu wird vom Planer ein Entwässerungsplan erstellt und miteingereicht. Die Kosten hierfür sind in den Gesamtplanungskosten enthalten. Da der Revisionsschacht Teil der privaten Grundstücksentwässerung ist, trägt auch der Bauherr die Kosten dafür. Die Kosten der GEA an sich werden meist pro Meter berechnet; für den Revisionsschacht inklusive Einbau und Anschluss fallen Kosten zwischen 1.500 und 2.500 Euro an.

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