Das Gebäudeenergiegesetz fordert konkret keine Verwendung von ökologischen und schadstoffarmen Bauprodukten oder einer nachhaltigen Bauweise. Allerdings lassen sich die Ziele und Vorgaben aus dem GEG perfekt mit dem ökologischen Bauen kombinieren bzw. stellen die hohen Anforderungen an Energieeffizienz und geringen Energiebedarf ohnehin Grundpfeiler beim nachhaltigen Bauen dar. Insofern unterstützt das Gesetz den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und Wohngesundheit. Durch die Verwendung von ökologischen Baustoffen und die Umsetzung der Prinzipien zur Wohngesundheit entsteht ein ganzheitliches Konzept und ein wohngesundes Zuhause mit hoher Wohlfühlqualität.
Hausbau-Kataloge:
In den brandneuen Hausbau-Katalogen findet garantiert jeder sein Traumhaus!
Das Gebäudeenergiegesetz und seine Ziele
Im November 2020 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die bis dahin geltende Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abgelöst, bzw. in einer Verordnung zusammengefasst. Mit dem GEG verfolgt die Regierung die Einleitung der Energiewende, verbesserten Klimaschutz, mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie mehr Preisstabilität für Heizenergie. Alle Maßnahmen zielen auf Nachhaltigkeit und Ökologie im Gebäudebereich ab, mit Fokus auf einen möglichst geringen Energieverbrauch für Heizungsanlagen. Das Gebäudeenergiegesetz wird regelmäßig aktualisiert, bzw. werden die Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste von Gebäuden sowie die Anforderungen an die Heiztechnik immer wieder verschärft, zuletzt im Januar 2023.
Gesetzliche Vorgaben für ökologisches Bauen
Überdies gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für ökologisches und nachhaltiges Bauen, allerdings werden die Schadstoffe in Baumaterialien durch Normen und Richtlinien begrenzt bzw. definiert, wie zum Beispiel durch die DIN 15804 „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte“ oder die Anforderungen an Bauprodukten aus den Landesbauordnungen. Weitere für den Baubereich relevante, deutsche Regelungen sind in der Datenbank der EU-Kommission (CP-DS) aufgeführt, unter anderem:
- Altholzverordnung
- Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV)
- Grundsätze zur Bewertung der Auswirkung von Baustoffen auf Boden und Grundwasser
- Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten im Innenbereich
- Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Teil A Grundsätze, Teil B Neubau
- Technische Baubestimmungen
Zusätzlich verpflichten sich Hersteller und Anwender von Bauprodukten freiwillig zur Einhaltung bestimmter Grenzwerte und lassen sich entsprechend zertifizieren.
Ob die dort verankerten Regelungen und Grenzwerte für das eigene Zuhause als ausreichend empfunden werden oder ob darüber hinaus der Fokus auf Schadstofffreiheit, nachwachsende Rohstoffe und Recyclingfähigkeit gelegt wird, bleibt jedem Bauherrn selbst überlassen.
Tipp: Informationen zu Schadstoffen in Bauprodukten liefert das ökologische Baustoffinformationssystem WECOBIS, das in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der bayerischen Architektenkammer geführt und aktualisiert wird.
Mehr Wohngesundheit mit Baubiologie
Wohngesundheit steht für „einen Gebäudezustand, der durch Minimierung von gesundheitsschädlichen Einflüssen für die Gesundheit optimale Bedingungen schafft und damit beitragen… weiterlesen
Was ist neu beim GEG 2023?
Zum 01. Januar 2023 wurden die energetischen Vorgaben für Neubauten im Gebäudeenergiegesetz weiter verschärft. So erfolgte eine Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von 75 % auf 55 %. Das bedeutet, dass alle neu beantragten Wohnhäuser mindestens dem Effizienzhausstandard 55 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entsprechen müssen. Für 20225 ist eine Angleichung an den Effizienzhaus 40 Standard geplant.
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Preise von Handwerkern vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
Hausbaukataloge
Tolle Hausbaulataloge mit viel Inspirationsmaterial
- Bundesweites Netzwerk
- Qualifizierte Anbieter
- Unverbindlich
- Kostenlos
Was bedeuten die Prozentzahlen?
Die angegebenen Prozentwerte beziehen sich auf ein sogenanntes Referenzgebäude, bzw. dessen Primärenergiebedarfs. Das Referenzgebäude ist ein theoretisches Modell, das in Geometrie, Fläche und Ausrichtung dem geplanten Gebäude entspricht. Für die Berechnung des Energiebedarfs dieses Gebäudemodells werden festgelegte Referenzwerte verwendet. Das reale Gebäude muss diese Werte unterschreiten: in der aktuellen Fassung des GEG um 45 %, 2025 dann um 60 %. Um dies zu erreichen, müssen Stellschrauben wie ein verbesserter Wärmeschutz oder eine effizientere Heiztechnik bedient werden.
Weitere Änderungen betreffen Berechnungs- und Nachweisverfahren, Regelungen zu den Fördermaßnahmen und Ausnahmeregelungen. Ab 2024 gibt es außerdem neue Regelungen für den Einbau der Heizungstechnik im Neubau. So müssen mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Energien bezogen werden, Gas- und Ölheizungen sind weiterhin zulässig, müssen aber mit erneuerbaren Energien kombinierbar sein, zum Beispiel als Hybridlösung in Kombination mit einer Wärmepumpe.
Bewertungssystem nachhaltiger Wohnungsbau
Mit dem Bewertungssystem nachhaltiger Wohnungsbau werden Gebäude zertifiziert, die die Kriterien für Qualität und Nachhaltigkeit erfüllen. Dazu gehören schonender Umgang… weiterlesen