Die richtigen Fragen stellen: Checkliste Hausbaufirma

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Wer die richtigen Fragen stellt, erhöht seine Chancen deutlich, einen seriösen und zuverlässigen Baupartner zu finden, der ein mängelfreies oder zumindest mängelarmes Haus abliefert und auch beim Kundenservice hohe Anforderungen erfüllt. Auch für diese Phase der Auswahl gilt: Ein unabhängiger Baubegleiter ist eine hilfreiche Unterstützung und kann die erhaltenen Antworten professionell einschätzen. Folgende Punkte sollten Sie mit den Hausbaufirmen klären, die es in die engere Wahl geschafft haben.

Wer baut mein Haus? Für die Antwort auf diese Frage sollten Bauwillige die Hausbaufirma der Wahl gründlich überprüfen © HNFOTO, stock.adobe.com
Wer baut mein Haus? Für die Antwort auf diese Frage sollten Bauwillige die Hausbaufirma der Wahl gründlich überprüfen © HNFOTO, stock.adobe.com

1. Marktposition

Hausanbieter, die bereits seit mehreren Jahren oder Jahrzehnten auf dem Markt sind, bieten mehrere Vorteile: Zum einen können Sie davon ausgehen, dass diese Firmen krisenfest sind. Das Risiko einer Insolvenz während Ihres Hausbaus ist entsprechend gering, ebenso wie die Bereitschaft eine Fertigstellungsbürgschaft zu Ihrer Absicherung vorzuweisen. Ein zweiter Vorteil liegt darin, dass diese Firmen zahlreiche fertiggestellte Bauprojekte vorweisen können. Sie verfügen in der Regel über Musterhäuser und belastbare Referenzen, Bauwillige haben die Möglichkeit, Informationen über die Ausführungsqualität, aber auch über Bauablauf und Kundenservice einzuholen. Schließlich arbeiten diese Firmen häufig mit langjährigen Partnern zusammen, deren Qualität und Arbeitsweise bekannt ist. Entsprechend flüssig ist der Bauablauf, es kommt zu weniger Koordinationsschwierigkeiten und damit zu weniger Verzögerungen während der Ausführungsphase.

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2. Leistungsumfang

Welche Leistungen beim Hausbau enthalten sind, legt die Bau- und Leistungsbeschreibung fest. Bietet die Hausbaufirma alle Leistungen rund um Planung und Bauausführung an, die Sie erwarten? Besondere Achtsamkeit erfordern Werbebezeichnungen wie „schlüsselfertig“ oder „bezugsfertig“. Sie haben keine verbindliche Aussagekraft, nur was vertraglich festgehalten ist, bedingt auch Ihren Anspruch. Fehlen hier entscheidende Positionen wie der Erdaushub oder die Hausanschlüsse müssen diese zusätzlich beauftragt werden und dies verursacht schnell ungeplante Baukosten im mittleren fünfstelligen Bereich.

Achtung vor irreführenden Begriffen
Achtung vor irreführenden Begriffen

3. Vertragsgestaltung und Garantien

Bereits seit 2018 müssen Hausbaufirmen sogenannte Verbraucherbauverträge abschließen, dies ist im BGB gesetzlich verankert. Diese Verträge bieten privaten Bauherrn zusätzlichen Schutz, zum Beispiel bezüglich der Gewährleistungspflicht oder der Gestaltung von Zahlungsplan und Abschlagszahlungen. Viele Firmen ignorieren immer noch diese Vorgaben und gestalten ihre Verträge zum Nachteil des Bauherrn. Während die Gewährleistungspflicht von 5 Jahren gesetzlich verankert ist, steht es den Unternehmen frei, zusätzliche Garantien zu geben, zum Beispiel auf bestimmte Bauteile oder Ausführungsdetails. Keine echte Garantie ist die Bauzeitgarantie, bzw. Fertigstellungsgarantie. Dieser Punkt muss ohnehin im Vertrag zwingend mit festgelegt werden.

Mehr als ein Werkvertrag: Inhalt Verbraucherbauvertrag
Mehr als ein Werkvertrag: Inhalt Verbraucherbauvertrag
Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oft synonym verwendet, haben aber eine unterschiedliche Bedeutung © stockpics, stock.adobe.com
Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oft synonym verwendet, haben aber eine unterschiedliche Bedeutung © stockpics, stock.adobe.com

4. Festpreisgarantie

Die Festpreisgarantie sichert den Bauherrn gegen Preiserhöhungen während der Bauphase ab und sorgt für eine sichere Kalkulation. Auch bei unerwarteten Kostensteigerungen durch steigende Löhne oder Materialpreise bleibt der garantierte Hauspreis gleich. Allerdings nur solange, bis die Garantie abgelaufen ist. Im Anschluss daran darf die Hausbaufirma preisliche Anpassungen für bisher nicht erbrachte Leistungen vornehmen. Umso wichtiger ist es, bei dieser Preisvereinbarung eine realistisch lange Laufzeit zu vereinbaren, die auch eventuelle Bauzeitverzögerungen mit abpuffert. Sinnvoll ist eine Bindungsfrist von 9 bis 12 Monaten.

Vorteile, die eine Festpreisgarantie beim Hausbau bieten kann
Vorteile, die eine Festpreisgarantie beim Hausbau bieten kann

5. Referenzen

Referenzen wie Musterhäuser sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, um die Ausführungsqualität eines Hauses zu prüfen. Die richtige Bewertung besteht jedoch aus mehr als der subjektiven Meinung eines Laien. Auch ein genauer Blick des Fachmanns gehört dazu, der nicht nur einen gelungenen Grundriss und eine attraktive Architektur, sondern auch die Ausführung von Details wie der Fensterfuge oder dem Bodenbelag. Zur Musterhausbesichtigung sollte deshalb ein Fachmann mit dabei sein. Noch aussagekräftiger sind Gespräche mit Bauherrn, die reale Erfahrungen mit dem Unternehmen in allen Bauphasen gemacht haben.

Eine gute Energiebilanz ist heute bereits häufig Teil der Standardausstattung. Ob das auch bei der Hausbaufirma der Wahl der Fall ist, stellt ein wichtiges Prüfkriterium dar © VectorMine, stock.adobe.com
Eine gute Energiebilanz ist heute bereits häufig Teil der Standardausstattung. Ob das auch bei der Hausbaufirma der Wahl der Fall ist, stellt ein wichtiges Prüfkriterium dar © VectorMine, stock.adobe.com

6. Energiestandards

Ein hoher Energiestandard mit hervorragendem Wärmeschutz und einer effizienten Heizungsanlage sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien ist mittlerweile beim Hausbau fast schon Standard. Während einige Hausbaufirmen dies genauso sehen und bereits in der Grundausstattung ein KfW Effizienzhaus 40 anbieten (das Effizienzhaus 55 ist nicht mehr förderfähig), lassen sich andere Anbieter dies als Sonderausstattung zusätzlich bezahlen. So oder so: Wer heute baut, sollte eine möglichst hohe Energieeffizienz anstreben. Zum einen, um in den Genuss von Fördermitteln für den Hausbau zu kommen und zum anderen, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Effizienzhausstandards für Neubauten
Effizienzhausstandards für Neubauten
Für alle Teile des Eigenheims gibt es gesetzliche Vorgaben, welche energetischen Mindeststandards sie erfüllen müssen. Die Effizienzhausstandards gehen weit darüber hinaus © FrankBoston, stock.adobe.com
Für alle Teile des Eigenheims gibt es gesetzliche Vorgaben, welche energetischen Mindeststandards sie erfüllen müssen. Die Effizienzhausstandards gehen weit darüber hinaus © FrankBoston, stock.adobe.com

7. Planungsleistungen

Das Leistungspaket einer Hausbaufirma umfasst in der Regel die komplette Planungsleistung sowie die Beantragung der Baugenehmigung. Zum Bauantrag gehören eine Vielzahl von Bauunterlagen, neben den Hausplänen an sich, bzw. der Genehmigungsplanung auch die Tragwerksplanung sowie die Wärmeschutzberechnungen nach GEG. Auch ein Bodengutachten sollte durch die Hausbaufirma erstellt werden. Alle Planungsleistungen müssen im Bauvertrag aufgelistet sein. Der Architekt sollte ebenfalls Ausführungspläne und wenn nötig Detailpläne erstellen. Bei der Beurteilung der enthaltenen Planungsleistungen lohnt sich ein Blick in die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Vergleich. Dort sind alle Leistungen aufgeführt und in verschiedene Leistungsphasen aufgeteilt.

9 Leistungsphasen – Die Tätigkeiten eines Architekten
9 Leistungsphasen – Die Tätigkeiten eines Architekten

8. Standardausstattung

In den Hausbaukatalogen sind Haustypen mit Grundrissen, Ausstattung und Preis enthalten. Die angegebenen Baukosten beziehen sich auf die Mindestausstattung. Diese sollte zumindest nicht „auf unterstem Niveau“ sein. Ist dies der Fall, ist mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen, wenn die Ausstattung im Rahmen der Bemusterung aufgewertet werden soll. Dies ist bei der Kalkulation miteinzubeziehen.

Die im Preis inbegriffene Ausstattung des Hauses unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Hier lohnt sich ein Vergleich der angebotenen Materialien für Boden, Wand und Decke © 4th Life Photography, stock.adobe.com
Die im Preis inbegriffene Ausstattung des Hauses unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Hier lohnt sich ein Vergleich der angebotenen Materialien für Boden, Wand und Decke © 4th Life Photography, stock.adobe.com

9. Bauleitung und Bauüberwachung

Eine Bedingung für das Erteilen einer Baugenehmigung ist die Benennung eines Bauleiters mit Bauvorlageberechtigung, der die Bauüberwachung für das Bauprojekt übernimmt. Wer die Bauleitung übernimmt und in welchem Umfang Baustellenkontrollen in den Leistungen enthalten sind, hat Einfluss auf die Qualität der Bauausführung und damit auf die Hausqualität. An dieser Stelle lohnt sich immer die Überlegung, ob ein unabhängiger Baubegleiter beauftragt wird. Die Bauleiter der Hausbaufirma sind möglicherweise parteiisch, müssen sie doch nicht nur die fachgerechte Ausführung des Projektes, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen ihres Auftraggebers, bzw. Arbeitgebers mit im Blick behalten. Dagegen agiert der Baubetreuer als Bauherrenvertreter ausschließlich in dessen Interesse.

Beaufsichtigung der Baustelle durch einen Bauleiter ist Vorschrift
Beaufsichtigung der Baustelle durch einen Bauleiter ist Vorschrift
Die Bauleitung überwacht und steuert das komplette Bauvorhaben © cineberg, stock.adobe.com
Die Bauleitung überwacht und steuert das komplette Bauvorhaben © cineberg, stock.adobe.com

10. Änderungsmöglichkeiten

In einigen Fällen ergibt sich nach Baubeginn der Wunsch, größere oder kleinere Änderungen vorzunehmen. Im Bauvertrag wird festgelegt, unter welchen Bedingungen dies möglich ist oder ob diese Option komplett ausgeschlossen wird. Letzteres ist beim Fertighaus der Fall. Ist die Planung und Produktion abgeschlossen, können nur noch Kleinigkeiten verändert werden. Auf jeden Fall zu bedenken ist, dass jede Änderung an der Hausplanung zu Mehrkosten führt.

11. Preis-Leistungs-Verhältnis

Wie viel Haus möglich ist, hängt zuallererst vom vorhandenen Budget ab. Dennoch sollte vorab möglichst genau bewertet werden, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis des Anbieters stimmt. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann hier Aufschluss geben. Vergleichskriterien sind in erster Linie der Leistungsumfang, aber auch die enthaltene Serviceleistungen und die Qualität der Beratung vor Vertragsabschluss.

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12. Der Zahlungsplan

Der Verbraucherbauvertrag aus dem Baugesetz legt Regeln für die Bezahlung beim Hausbau fest. Diese sollten im Zahlungsplan des Bauvertrags umgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Begleichung von Abschlagszahlungen erst nach Fertigstellung der abgerechneten Leistung. Insgesamt dürfen die Abschlagszahlungen bis zur Abnahme nicht mehr als 90 % der gesamten Baukosten betragen (§ 650m Abs. 1 BGB). Eine hilfreiche Orientierung bietet folgende Faustformel: Bis zur Fertigstellung des Rohbaus sollten Sie maximal 50 % der Baukosten bezahlt haben.

Ein Zahlungsplan im Baufortschritt als Beispiel
Ein Zahlungsplan im Baufortschritt als Beispiel
Mit einer Fertigstellungssicherheit schützen Sie sich vor Verlusten durch Insolvenz. Der Hausanbieter sollte diese anbieten © Markus Bormann, stock.adobe.com
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13. Die Fertigstellungssicherheit

Geht eine Hausbaufirma während der Bauphase in Insolvenz, haben Sie als Bauherr das Nachsehen und müssen deutliche Verluste hinnehmen. Um dieses Risiko zu umgehen, sind Sie berechtigt, eine Fertigstellungssicherheit zu fordern (§ 650m Abs. 2 BGB). Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, entweder als Einbehalt durch Sie mit der ersten Abschlagszahlung oder in Form einer Bankbürgschaft durch das Unternehmen. Wie die Fertigstellungssicherheit umgesetzt wird, darf die Hausbaufirma bestimmen.

Wie lange dauert der Hausbau? Die Bauzeit sollte realistisch sein, ein Fertigstellungstermin muss zwingend im Vertrag mit festgehalten werden © K. Dobler, stock.adobe.com
Wie lange dauert der Hausbau? Die Bauzeit sollte realistisch sein, ein Fertigstellungstermin muss zwingend im Vertrag mit festgehalten werden © K. Dobler, stock.adobe.com
Baufertigstellungsversicherung & Baugewährleistungsversicherung
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14. Bauzeiten

Durchschnittlich dauert der Hausbau zwischen 6 und 9 Monate vom Vertragsabschluss bis zur Schlussabnahme. Durch ungünstige Witterungsverhältnisse, zum Beispiel in Herbst und Winter, kann sich diese Zeitspanne verlängern. Die Hausbaufirma ist verpflichtet, einen verbindlichen Fertigstellungstermin vertraglich zuzusichern. Diesen Termin sollten Sie hinsichtlich seiner realistischen Umsetzbarkeit prüfen.

Die wichtigsten Punkte für die Terminplanung auf der Baustelle
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Ein Bauzeitenplan sollte nicht zu akribisch eingehalten werden
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15. Qualitätsmanagement

Besitzt eine Hausbaufirma ein internes Qualitätsmanagement nach ISO DIN 9001 mit Zertifizierung, ist dies ein wichtiges Qualitätskriterium. Es bedeutet eine regelmäßige interne Überprüfung eigener und baurechtlicher Standards, die auch fremdüberwacht werden. Ebenso arbeitet das Unternehmen an einer ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung, um Qualität und Kundenservice zu optimieren. Ebenfalls vertrauensbildend ist die Mitgliedschaft des Unternehmens in seriösen Bundesverbänden, anerkannte Qualitätssiegel oder eine Listung als Innungsbetrieb.

Ist ein Betrieb nach DIN ISO 9001 zertifiziert und dazu noch Mitglied in einem seriösen Bundesverband, steht das für ein gutes internes Qualitätsmanagement © FM2, stock.adobe.com
Ist ein Betrieb nach DIN ISO 9001 zertifiziert und dazu noch Mitglied in einem seriösen Bundesverband, steht das für ein gutes internes Qualitätsmanagement © FM2, stock.adobe.com
Beim Erstgespräch mit dem Fachberater gewinnen Sie einen guten Eindruck davon, wie auf Ihre Bedürfnisse eingegangen und wie groß Kundenservice im Unternehmen geschrieben wird © Coloures-Pic, stock.adobe.com
Hausbaufirmen: Angebote einholen und vergleichen

Vor der endgültigen Entscheidung für eine Hausbaufirma als Baupartner für den Eigenheimbau sollten Sie mehrere Angebote einholen und diese eingehend… weiterlesen

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