Handwerker als Fachplaner

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Im Einfamilienhausbau wird häufig auf Fachplaner verzichtet, stattdessen kümmert sich entweder der Architekt oder aber der Handwerksbetrieb des entsprechenden Gewerks um die Ausgestaltung der Ausführung. Dies betrifft zum Beispiel den Elektriker für die Elektroinstallation, den Heizungsinstallateur für Dimensionierung und Planung der Heizungsanlage oder den Raumausstatter, wenn es um den Innenausbau geht.

Handwerker sind nicht nur Praktiker, sondern übernehmen auch Planungsaufgaben, zum Beispiel im Holzbau © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Handwerker sind nicht nur Praktiker, sondern übernehmen auch Planungsaufgaben, zum Beispiel im Holzbau © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Elektroplanung

Die Elektroinstallation versorgt die einzelnen Räume des Hauses mit Strom und umfasst folgende Komponenten:

  • Hausanschluss
  • Stromleitungen
  • Telekommunikations- und Netzwerkleitungen
  • Interne Kommunikation
  • Hausautomation und Steuerleitungen
  • Schalter und Steckdosen
EFH-Neubau: Die Elektroplanung
EFH-Neubau: Die Elektroplanung

Die Planung der Elektrik im Haus übernimmt in vielen Fällen der Architekt nach den Wünschen des Bauherrn. Im ersten Schritt wird der Ausstattungsstandard festgelegt, wie er in der DIN 18915-2 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Art und Umfang der Ausstattung“ festgelegt ist, sowie den Ausstattungswerten der HEA nach RAL-RG 6778. Die genaue Leitungsverlegung ist dann Sache des Fachplaners oder eben des Elektroinstallateurs. Er legt fest, wo die Leitungen vom Hausanschluss aus verlaufen, an welcher Stelle Verteilerdosen angebracht und welche Art von Leitungen verlegt werden.

In der Regel verfügt der Handwerker über das erforderliche Fachwissen für eine sinnvolle und effiziente Stromversorgung im Haus. Wichtig ist dabei auch die Kenntnis über Installationen zur Hausautomation sowie eine zukunftsorientierte und erweiterungsfähige Installation durch die Einplanung von Leerrohren, die später benötigte Leitungen aufnehmen.

Der Brandschutz ist in den Landesbauordnungen geregelt. Der Fachplaner für Brandschutz erstellt den Brandschutznachweis für den baulichen Brandschutz und bei Bedarf auch ein Brandschutzkonzept © SENTELLO, stock.adobe.com
Baulicher Brandschutz mit Fachplaner

Die Landesbauordnungen der Bundesländer legen jeweils fest, welche Brandschutzanforderungen ein Bauwerk erfüllen muss. Grundlage der Vorschriften für den baulichen Brandschutz… weiterlesen

Die Bemessung und Planung der Heizungsanlage beim Einfamilienhaus übernimmt in vielen Fällen der Heizungsinstallateur © Andrey Popov, stock.adobe.com
Die Bemessung und Planung der Heizungsanlage beim Einfamilienhaus übernimmt in vielen Fällen der Heizungsinstallateur © Andrey Popov, stock.adobe.com

Heizungsanlage

Effizienz, Wirtschaftlichkeit und langfristig niedrige Heizkosten sind wichtige Grundlagen für die Planung der Heizungsanlage im Neubau. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies stellt erhöhte Anforderungen an die Planung der Heiztechnik, mit dem Einbau einer einfachen Gas- oder Ölheizung ist es längst nicht mehr getan. Der Heizungsinstallateur, der Ihre neue Heizung plant, muss über viel Fachwissen verfügen, die modernen Technologien kennen und für das jeweilige Gebäude die ideale Heizungsanlage wählen. Insbesondere bei Hybridheizungen, die die Verwendung verschiedener Energieträger ermöglichen, ist die korrekte Dimensionierung nötig, dabei müssen ebenso die energetischen Kennwerte des Hauses berücksichtigt werden, also Primärenergiebedarf und Transmissionswärme- und Lüftungsverluste, sowie solare Wärmegewinne.

Tipp: Für die optimale Auslegung der Heizungsanlage macht es in vielen Fällen Sinn, einen Energieberater hinzuzuziehen.

Wichtige Kennzahlen zur Planung der Heizungsanlage
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Innenausbau

Die Innenausstattung eines Hauses wird in der Regel in einer Bemusterung zusammen mit dem Architekten, einem Fachberater oder dem Raumausstatter festgelegt. Fachplaner für diesen Bereich ist der Innenarchitekt. Häufig entscheiden sich Bauherrn dafür, den Innenausbau selbst zu gestalten. Als Handwerker können hier Raumausstatter und Bodenleger bei der Planung unterstützen. Raumausstatter sind vorwiegend für folgende Tätigkeiten zuständig:

  • Polster und Bespannen von Möbelstücken
  • Verlegung von Teppichen oder elastischen Bodenbelägen
  • Auswählen und Anbringen von Vorhängen oder Plissees
  • Wandbekleidungen
  • Sicht- und Sonnenschutz

Raumausstatter arbeiten handwerklich und kreativ gleichermaßen, sie übernehmen in Abstimmung mit dem Bauherrn die Planung und setzen die Gestaltungsentwürfe handwerklich um.

Die Festlegung des Ausstattungsstandards erfolgt durch eine Bemusterung
Die Festlegung des Ausstattungsstandards erfolgt durch eine Bemusterung

Die Dachkonstruktion

Die Dachkonstruktion ist häufig ein Gemeinschaftsprojekt von Architekt, Tragwerksplaner und Zimmermann. Der Architekt legt die grundsätzliche Gestaltung der Dachform fest, der Tragwerksplaner übernimmt die Bemessung der einzelnen Bauteile des Dachstuhls sowie der Verbindungselemente. Häufig übernimmt der Zimmerer die Detailplanung und legt selbstständig fest, wie Verbindungen ausgeführt werden. Je nach Qualifikation kann der Handwerker bei einfachen Konstruktionen auch die Statik selbst berechnen. Die Leistungen könnten folgendermaßen aussehen:

  • Planung der Dachkonstruktion
  • Erstellung der Ausführungsplanung mit 2D- und 3D-Ansichten
  • Abbund der Holzbauteile
  • Montage des Dachstuhls
Werk- und Ausführungspläne werden durch Statiker oder Architekt erstellt
Werk- und Ausführungspläne werden durch Statiker oder Architekt erstellt

Ebenso planen und konstruieren Zimmermänner Dachgauben und andere Bauteile rund ums Dach unter Berücksichtigung der DIN-Normen und anderer rechtlicher Vorschriften sowie des erforderlichen Wärmeschutzes gemäß des Wärmeschutznachweises.

Übernimmt der Handwerker Planungsaufgaben, sollten diese im Angebot und in der Rechnung extra aufgeführt werden, um eventuelle Haftungsfragen von vornherein zu klären © Marco2811, stock.adobe.com
Übernimmt der Handwerker Planungsaufgaben, sollten diese im Angebot und in der Rechnung extra aufgeführt werden, um eventuelle Haftungsfragen von vornherein zu klären © Marco2811, stock.adobe.com

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung der Planungsleistungen kann wahlweise als eigener Posten im Angebot mit aufgeführt oder in die Ausführung der Arbeiten mit eingerechnet werden. Die Gesamtkosten richten sich nach Aufwand, Stundenhonorar des Planers oder Handwerkers und Schwierigkeitsgrad der Planung. Hinsichtlich der Transparenz und eventueller Haftungsfragen bei Mängeln, die durch eine fehlerhafte Planung des Handwerksbetriebs entstehen, empfiehlt es sich, ein detailliertes Angebot erstellen zu lassen, das die Planungsleistungen als gesonderte Leistung mit aufführt.

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Der Handwerker mit Bauvorlageberechtigung

Generell übernimmt die Planung eines Neubaus sowie die Erstellung und Einreichung des Bauantrags ein Architekt oder Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung. In einigen Bundesländern wurde diese Regelung gelockert. So dürfen auch Handwerker unter bestimmten Voraussetzungen eine Bauvorlageberechtigung beantragen und kleinere Bauvorhaben komplett selbstständig planen. Die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung ist in zehn Bundesländern anerkannt:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Mit der kleinen Bauvorlageberechtigung können Wohnhäuser bis 200 m² ohne Architekten vom Handwerker geplant und beantragt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass die Handwerksbetriebe für Planungsfehler ebenso wie ein Architekt haften.

Befugnisse des Handwerkers: Bauvorlagerecht & Planungsnachtrag
Befugnisse des Handwerkers: Bauvorlagerecht & Planungsnachtrag

Der Planungsnachtrag – Wenn der Handwerker einspringt

Selbst wenn ein Fachplaner für ein bestimmtes Gewerk vom Bauherrn beauftragt wurde, kann es trotzdem vorkommen, dass der Handwerker einspringt und zumindest einen Teil der Fachplanung übernimmt. In diesem Fall spricht man vom sogenannten Planungsnachtrag. Sinnvoll kann dieses Vorgehen zum Beispiel sein, wenn sich herausstellt, dass die Fachplanung unvollständig oder mangelhaft ist. Sobald der beauftragte Handwerker dies feststellt, kommt es zum Stillstand auf der Baustelle. Im besten Fall wird der Fachplaner beauftragt, den Planungsfehler zu beheben, und das Bauprojekt kann nach kurzer Zeit weitergehen. Ist dies nicht der Fall, kann eine weitere Bauzeitverzögerung vermieden werden, wenn der Handwerker die Berichtigung der Fachplanung übernimmt oder die fehlenden Details ergänzt.

Die Planung der Heizungsanlage wird auch im Einfamilienhaus zunehmend komplexer. Der Fachplaner konzipiert und bemisst die Anlage und sorgt für ein reibungsloses Zusammenspiel aller Komponenten © vipman4, stock.adobe.com
Fachplaner für Haustechnik: die Heizungsplanung

Der Bereich der Haustechnik beinhaltet alle technischen Anlagen eines Gebäudes, dazu gehören vorwiegend Heizung, Sanitär, Elektro und Lüftung. Der Fachplaner… weiterlesen

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