TGA steht als Abkürzung für die technische Gebäudeausrüstung und umfasst alle fest im und außerhalb des Gebäudes installierten technischen Einrichtungen. Häufig wird dieser Leistungsbereich auch als Gebäudetechnik, technische Ausrüstung oder Haustechnik bezeichnet. Wird beim Hausbau ein TGA-Planer als Fachplaner beauftragt, unterstützt dieser von Anfang an die Planung und kann ebenso Aufgaben der Bauüberwachung in der Ausführungsphase übernehmen.
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Technische Gebäudeausrüstung TGA – Was gehört dazu?
Anhaltspunkte, welche Anlagen die technische Gebäudeausrüstung umfasst, liefert die DIN 276 „Kosten im Bauwesen“, die durch aufgeschlüsselte Kostengruppen (KG) die Basis für die Ermittlung der Baukosten und der Honorarberechnung liefert. Eine sehr ähnliche Aufschlüsselung ist im § 53 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu finden. Im Wohnungsbau spielen folgende Bereiche eine Rolle:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) – Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Hebeanlagen, Wasserleitungen, Sanitärobjekte und Gasleitungen
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) – alle Arten von Heizungsanlagen einschließlich der erforderlichen Rohrleitungen, Abgasanlagen und Heizverteiler
- Raumlufttechnische Anlagen (KG 430) – Wohnraumbelüftung, Klima- und Kälteanlagen
- Elektrische Anlagen (KG 440) – Eigenstromversorgungsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz und Erdung
- Kommunikations- und sicherheitstechnische Anlagen (KG 450) – Türsprech- und Türöffnungsplanung, Telekommunikationsanlagen
- Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (KG 490) – Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Materialentsorgung
Für welche der genannten technischen Anlagen ein TGA-Planer als Fachplaner erforderlich ist, hängt von den Bauherrnwünschen wie auch der Komplexität der jeweiligen Anlagen ab.
TGA-Planer – Spezialist oder Allrounder
Der klassische TGA-Planer vernetzt die verschiedenen technischen Bereiche miteinander und sorgt so dafür, dass die Gebäudetechnik reibungslos und störungsfrei funktioniert. Je komplexer ein System ist, umso größer ist dessen Störanfälligkeit. Gleichzeitig soll die Technik in ihrer Gesamtheit möglichst effektiv und kostenoptimiert betrieben werden können.
Im Einfamilienhaus ist eine umfassende TGA-Planung nur in Ausnahmefällen nötig. Meist reicht ein gutes Zusammenspiel von Architekt, Fachplanern und Handwerkern aus, um eine wirtschaftliche und funktionierende Haustechnik zu planen und umzusetzen. Dies bedingt allerdings eine sorgfältige Planung, bei der alle relevanten Schnittpunkte rechtzeitig bedacht werden. So müssen zum Beispiel bereits bei der Schalplanung das Lüftungskonzept und die Elektroinstallation stehen, damit alle Auslässe und Durchbrüche mit in die Decke integriert werden. Wird die technische Gebäudeausrüstung erst geplant, wenn bereits Bauteile hergestellt oder der Rohbau errichtet wurde, führt das zu unnötigen Mehrkosten und zu Bauzeitverzögerungen.
Fachplaner: Haftung bei Planungsfehlern
Die Haftung für einen Planungsfehler übernimmt grundsätzlich der jeweilige Planer, und zwar nur für den Teil der Planung, den er… weiterlesen
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Leistungsumfang des technischen Gebäudeplaners
Wie der Architekt kann der TGA-Planer in alle Leistungsphasen nach HOAI eingebunden sein und übernimmt Planungs- und Überwachungsaufgaben für die jeweiligen technischen Anlagen. Er konzipiert, dimensioniert und koordiniert die technische Planung und arbeitet dabei eng mit dem Architekten und weiteren Fachplanern zusammen, um optimale Lösungen zu finden und die verschiedenen Bereiche und Installationen aufeinander abzustimmen. So kümmert er sich zum Beispiel darum, dass Solaranlage und Heizungsanlage ideal zusammenpassen oder Heiztechnik und Klimatechnik harmonieren.
Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt der TGA-Planer in ein Bauprojekt eingebunden wird, ist eine Sache des Auftrags. Auch hier liefert die HOAI mit ihren neun Leistungsphasen die passende Grundlage für die Beauftragung durch den Bauherrn. Auf jeden Fall sollte der Experte spätestens zu Beginn der Ausführungsplanung und auf jeden Fall vor Baubeginn mit ins Boot geholt werden.
Was kostet die TGA-Planung?
Wer sich dafür entscheidet, die Haustechnik vom Fachmann planen zu lassen, muss dafür zusätzlich bezahlen. Auch dieser Planer hat die Möglichkeit, nach Zeithonorar abzurechnen oder sich nach den Berechnungsgrundlagen der HOAI zu richten und das Honorar in Abhängigkeit von den Gesamtbaukosten zu berechnen. Der endgültige Preis ist also Verhandlungssache und sollte – ebenso wie die vereinbarten Leistungen – vertraglich festgehalten werden.
Planung der Elektroinstallation mit Elektrofachplaner
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