Einfamilienhäuser als relativ überschaubare Bauprojekte werden häufig zum größten Teil vom beauftragten Architekten nach den Wünschen des Bauherrn geplant. Er entwickelt gemäß der Vorgaben zu Größe und Bedarf sowie nach den Vorschriften aus dem Bebauungsplan das gesamte Gebäude mit Haus- und Dachform, Grundrissgestaltung und verwendeten Baustoffen, erstellt den Wärmschutznachweis und teilweise auch die Statik. Je nach Fähigkeiten des Planers kann er Bauherrnwünsche zum ökologischen Bauen erfüllen, die Elektroplanung übernehmen und die Bemusterung zur Gestaltung des Innenausbaus übernehmen oder die Planung für spezielle Bauweisen, zum Beispiel die Holzbauweise, übernehmen.
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Aufgaben des Architekten
Gemäß seines Berufsbildes ist ein Architekt in erster Linie für die übergreifende Planung eines Hauses zuständig. Er übernimmt beratende, gestaltende, technische und wirtschaftliche Aufgaben wahr und entwickelt in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und Auftraggeber eine genehmigungsfähige Planung für ein Gebäude. Das komplette Leistungsbild des Architekten ist in der HOAI – der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – beschrieben und in neun Leistungsphasen aufgegliedert:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung
Die einzelnen Leistungsphasen enthalten jeweils Grundleistungen, zum Beispiel die Einreichung des Bauantrags in der Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ sowie besondere Leistungen, zum Beispiel die Erstellung von Modellen oder Visualisierungen im Rahmen der Vorplanung. Auch die Erstellung technischer Nachweise, zum Beispiel für Tragwerksplanung oder Wärmeschutz, gehören zu den besonderen Leistungen.
Mit der Einreichung des Bauantrags ist die erste Hausbauphase abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt müssen bereits auch die bauphysikalischen und technischen Nachweise vorliegen, ebenso müssen im Bauantrag verbindliche Angaben zu Heizung und weiteren technischen Anlagen gemacht werden. Je nach Wahl des Baupartners bleibt der Architekt als Planer auch nach Erhalt der Baugenehmigung und nach dem Baubeginn mit im Boot und übernimmt die Ausführungs- und Detailplanung sowie die Bauleitung und Bauüberwachung während der Hausbauphase. Ob und in welchem Umfang der Architekt auch die Fachplanung übernimmt, hängt von der Komplexität des Bauprojektes und seinen eigenen Fähigkeiten ab.
Fachplaner: Haftung bei Planungsfehlern
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Fachplanung inklusive
Neben der Planung des Hauses nach den Vorgaben des Bauherrn und die Anfertigung von Planzeichnungen erstellt der Architekt beim Einfamilienhausbau häufig noch weitere Nachweise, die als Bauvorlagen mit dem Bauantrag eingereicht werden müssen.
Tragwerksplanung
Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich auch als Hausstatik bezeichnet, umfasst Berechnungen und Zeichnungen, die die Tragfähigkeit der Bauteile und des Hauses als Gesamtsystem festlegen. In der Regel erstellt der Tragwerksplaner als Fachplaner den Standsicherheitsnachweis, bei einfachen Bauvorhaben, wie einem klassischen Einfamilienhaus erstellt der Architekt teilweise auch selbst die Hausstatik, allerdings nur dann, wenn er als nachweisberechtigter Ingenieur bei der Ingenieurkammer eingetragen ist.
Wärmeschutz
Der Wärmeschutznachweis enthält Berechnungen und Details, die belegen, dass die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste eingehalten werden. Über diesen Nachweis werden Dämmstoffdicken und Wärmeleitgruppen festgelegt. Häufig übernimmt der Tragwerksplaner die Erstellung dieser Bauvorlage, doch auch der Architekt selbst kann den Nachweis erbringen und als baurechtlich anerkannte Bauvorlage dem Bauantrag hinzufügen.
Elektroplanung
Die Elektroplanung umfasst die Leitungsführung, die Lage von Steckern und Schaltern, den Ausstattungsstandard, den Standort des Zählerkastens und die Konzeption der Hausautomation. Im Einfamilienhaus ist diese Planung vergleichsweise wenig komplex, häufig erstellt der Architekt eine Elektroplanung, die anschließend vom Elektroinstallateur umgesetzt wird. Davon abzuraten ist, die Planung der Elektrik dem Elektriker zu überlassen. Häufig fehlen diesem der Weitblick und die Übersicht, um eine komfortable, vollständige und ausbaufähige Elektrik für das Eigenheim zu konzipieren. Die Elektroplanung gehört zur TGA-Planung – Technische Gebäudeausrüstung.
Innenausbau
Als klassischer Bauherr werden höchstwahrscheinlich auch Sie sich keinen Innenarchitekten als Fachplaner leisten. Der Architekt ist vorwiegend für den Hochbau zuständig, verfügt aber in vielen Fällen auch über die Kreativität und Erfahrung, um Sie bei der Innenausstattung zu beraten und Farb- oder Materialkonzepte zu erstellen.
Holzbau
Häuser aus Holz stellen besondere Anforderungen an die Planung, auch die Ausführungsdetails unterscheiden sich vom Massivbau. Generell kann ein Architekt sich das nötige Wissen aneignen und ein Holzhaus fachgerecht planen. Hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass der gewählte Planer auch Erfahrung mit dem Material Holz hat. Insbesondere wenn es um Dichtheit und Wärmeschutz geht, stellt dieser Baustoff besondere Anforderungen an Planung und Ausführung. Aufgrund des vergleichsweise hohen Materialpreises ist außerdem eine kosteneffiziente Planung hier besonders wichtig.
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Baubiologie
Ökologisches und nachhaltiges Bauen ist immer mehr im Trend, um mehr Wohngesundheit zu erreichen und die Umwelt zu schützen. Jeder Architekt kann ein Haus nach diesen Gesichtspunkten planen. Allerdings ist es auch hier sinnvoll, einen Baupartner wie einen Baubiologen mit der nötigen Erfahrung zu suchen, der in der Lage ist, ein rundum gelungenes ökologisches Bauprojekt erfolgreich umzusetzen.
Gartenplanung
Die Feinplanung im Garten übernehmen die meisten Eigenheimbesitzer selbst, allerdings kann der Architekt bereits bei der Hausplanung die Außenflächen miteinbeziehen und die Grundstruktur des Gartens hinsichtlich der Anordnung des Hauses auf dem Grundstück, Blickrichtungen, Wege, Flächen und Zonierungen im Außenbereich anzulegen. So werden Haus und Grundstück oder Garten nach der Fertigstellung zu einem harmonischen Gesamtgefüge.
Fachplaner unverzichtbar
Keinesfalls verzichten sollten Sie auf einen Fachplaner, wenn es um Heizung und Lüftung geht. Hier besitzen die wenigsten Architekten das erforderliche Fachwissen, um die Anlagen perfekt zu dimensionieren und die passende Technik auszuwählen. Oft übernimmt diese Leistung der Heizungsbauer. Hierbei sollte allerdings bedacht werden, dass es sich dabei um Handwerksunternehmen handelt, die häufig bevorzugte Technologien und Produkte einsetzen und deshalb nicht in jedem Fall unabhängig beraten.
Der TGA-Planer – Fachplanung technischer Gebäudeausrüstung
TGA steht als Abkürzung für die technische Gebäudeausrüstung und umfasst alle fest im und außerhalb des Gebäudes installierten technischen Einrichtungen.… weiterlesen