Die Landesbauordnungen der Bundesländer legen jeweils fest, welche Brandschutzanforderungen ein Bauwerk erfüllen muss. Grundlage der Vorschriften für den baulichen Brandschutz ist die Musterbauordnung. Geregelt sind die Feuerwiderstandsdauer einzelner Bauteile, gesonderte Brandschutzmaßnahmen oder Rettungswege. Den erforderlichen Brandschutznachweis legt entweder der Architekt als Entwurfsverfasser oder ein Fachplaner für Brandschutz fest.
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Baulicher Brandschutz – Was ist geregelt?
In der Musterbauordnung §§ 3 und 14 sind grundsätzliche Schutzziele in Bezug auf den Brandschutz eines Gebäudes geregelt, die sich in der Bauproduktenverordnung wiederfinden. Diese Ziele sind insbesondere:
- Unterteilung des Gebäudes in Geschosse und Räume
- Brandschutztechnische Trennung in Form von Rauch- oder Brandabschnitten
- Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung von Bränden
- Verbot leicht entflammbarer Bauteile
- Feuerwiderstandsdauer einzelner Bauteile und des Gesamtsystems
- Rettungs- und Fluchtwege, die die Selbstrettung ermöglichen
Der bauliche Brandschutz sieht unter anderem vor, dass tragende und aussteifende Bauteile dem Brand so lange Widerstand leisten müssen, bis alle Personen im Gebäude gerettet sind; Rettungswege in Form von notwendigen Treppen und Fluren vorhanden sind; Decken so beschaffen sein müssen, dass sie eine Ausbreitung des Brandes über die Geschosse hinweg wirkungsvoll verhindern; Flächen für die Feuerwehr vorhanden sind.
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Die Aufgaben des Fachplaners für Brandschutz
Der Fachplaner für Brandschutz erstellt eine vollständige Brandschutzplanung mit Brandschutzkonzepten und entwickelt wirtschaftliche und an den Schutzzielen orientierte Lösungen zum baulichen und organisatorischen Brandschutz. Dabei richtet sich der Planer nach den baurechtlichen Vorschriften und berät zu den nötigen und passenden Maßnahmen. Zum Nachweis der Schutzziele muss ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept vorgelegt werden. Für Regelbauten erfolgt dieser Nachweis meist als Tabelle, in der alle brandschutzrelevanten Bauteile mit den geforderten Brandschutzeigenschaften aufgeführt sind. Während der Bauausführung übernimmt der Brandschutzexperte die Bauüberwachung für seine Planungsbereiche zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Übereinstimmung mit der Brandschutzplanung.
Tipp: Der Brandschutznachweis ist Teil der Bauvorlagen und wird zusammen mit dem Bauantrag bei den zuständigen Behörden eingereicht.
Brandschutzplanung im Einfamilienhaus
Auch bei Einfamilienhäusern der Gebäudeklasse 1 bis 3 ist ein Brandschutznachweis Pflicht, soweit das Bauprojekt nicht verfahrensfrei ist. Neben einem separaten Nachweis durch einen Brandschutz-Fachplaner akzeptieren die Behörden auch Nachweise vom Entwurfsverfasser, also vom Architekten. Dies kann allerdings zu Haftungsproblemen führen, insbesondere dann, wenn ein Gebäude der Klasse 3 nicht in allen konstruktiven Punkten den Regelungen aus der Bauordnung entspricht. In diesem Fall sollte auf jeden Fall ein qualifizierter Brandschutznachweis beauftragt und zum Bauantrag mit eingereicht werden. Der Brandschutzplaner kompensiert die Abweichungen und findet Lösungen, die eine Einhaltung der oben genannten Schutzziele im Brandfall gewährleisten.
Wer in welchem Fall berechtigt ist, einen Brandschutznachweis zu erstellen, legen die Landesbauordnungen individuell. In den meisten Bundesländern reicht eine Bauvorlageberechtigung, wie sie auch der Architekt vorweisen muss. Doch es gibt auch Ausnahmen. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist der Brandschutznachweis nicht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, in Nordrhein-Westfalen wird kein Brandschutznachweis, sondern ein Brandschutzkonzept für Sonderbauten verlangt.
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Ausbildung und Qualifikation
Brandschutzplaner verfügen über eine Ausbildung im Bauwesen, zum Beispiel als Architekt, Bauingenieur, Bautechniker oder Handwerksmeister mit Berufserfahrung. Auch TGA-Planer oder Mitarbeiter von Herstellern können als Fachplaner für Brandschutz tätig werden. Die Qualifikation wird durch eine Zusatzausbildung erreicht, die zum Beispiel vom TÜV durchgeführt wird und schließlich mit einem Zertifikat bei bestandener Prüfung endet. Pflicht ist diese Prüfung nicht in jedem Fall. So reicht in Bayern, Hamburg und einigen anderen Bundesländern eine Bauvorlageberechtigung aus. Als Bauherr sollten Sie insbesondere bei Holzbauten dennoch vorab prüfen, ob die entsprechenden Kenntnisse im baulichen Brandschutz beim Planer vorhanden sind.
Was kostet ein Brandschutznachweis?
Für die Erstellung des Brandschutznachweises werden in den meisten Fällen Zeithonorare angesetzt. Auch hier ist der Aufwand entscheidend. Die Stundensätze der Fachplaner liegen zwischen 100 und 220 EUR. Erstellt der Architekt den einfachen Brandschutznachweis als Grundleistung nach HOAI aus der Leistungsphase 2, rechnet er die Leistung auf Basis der Gesamtbaukosten in sein Honorar mit ein. Werden spezielle Berechnungen oder konstruktive Nachweise für eine Befreiung von Brandschutzvorgaben erforderlich, werden diese Leistungen extra berechnet – der Brandschutznachweis wird teurer. Als Hausnummer kann für die Erstellung des Brandschutznachweises für ein Gebäude eine Summe ab 2.000 EUR in die Gesamtkosten miteinkalkuliert werden.
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