Moderne Gebäude müssen hohe energetische Anforderungen erfüllen und zeichnen sich daher durch einen sehr niedrigen Energieverbrauch aus. Die meisten Bestandsgebäude sind hingegen technisch veraltet. Bei ihnen können bauliche und anlagentechnische Maßnahmen einer energetischen Sanierung die Energieeffizienz deutlich verbessern und sie von den Verbrauchswerten dem Neubau annähern. Was ist allerdings, wenn das Gebäude, das man erwirbt oder geerbt hat, unter Denkmalschutz steht? Dann werden viele Maßnahmen schwierig, da es sich um Veränderungen der Bausubstanz handeln. Hier hilft dann nur, einen möglichst guten Kompromiss zu finden.

Tipp: Die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist eine komplexe Aufgabe. Wer sie angehen möchte, sollte sich daher Expertenrat einholen. Die Planung und Abstimmung der einzelnen Maßnahmen mit einem Experten verhindert, dass die Bausubstanz durch die Sanierung Schaden nimmt. Auch das Denkmalamt sollte immer von Beginn an mit in die Planungen einbezogen werden, damit es nicht während der Ausführung oder danach zu Schwierigkeiten kommt.
Insgesamt gibt es in Deutschland rund 800.000 bis 1.000.000 Baudenkmäler. Nur ein sehr kleiner Teil davon sind Kirchen, Schlösser oder andere repräsentative Bauten. Bei den meisten Gebäuden handelt es sich um Wohngebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hinzu kommen noch einmal rund acht bis zehn Millionen Gebäude hinzu, die von ihrer Bausubstanz her erhaltenswert sind, aber nicht unter Denkmalschutz stehen. Das kann dann der Fall seien, wenn in der Vergangenheit bereits zu viel an dem jeweiligen Gebäude verändert wurde oder wenn der Gebäudetyp in einer Stadt in einer großen Anzahl vorhanden ist. In dem zweiten Fall macht dann allerdings gerade dieser Gebäudetyp das Stadtbild aus. Es zeigt sich: Die Frage nach der energetischen Sanierung historischer Bausubstanz ist alles andere als ein Einzelfall.

Herausforderungen und Ausnahmen bei der energetischen Sanierung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht klare Vorgaben, welche Werte Bauteile bezüglich ihrer Energieeffizienz durch eine energetische Sanierung erreichen müssen. Besitzer denkmalgeschützter Häuser können hierbei Ausnahmen beantragen – und das aus gutem Grund. Beispielsweise ist eine Außendämmung bei einer historischen Fassade nicht realisierbar. Ein anderer Fall ist, wenn die Fenster Teil des Denkmalschutzes sind. Dann lässt sich teilweise nur die Verglasung energetisch ertüchtigen und nicht das gesamte Fenster gegen ein modernes und hochfunktionales Bauelement austauschen. Somit ist bei der energetischen Sanierung immer die Abwägung von hoher Bedeutung. Die Frage lautet: Wie weit kann eine energetische Maßnahme umgesetzt werden, ohne dass die historische Bausubstanz Schaden nimmt?
Beispiele für energetische Maßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden sind:
- Ausführung einer Innendämmung, sofern der Innenraum nicht denkmalgeschützt ist
- Erneuerung und Austausch einer Verglasung oder der Fenster
- Austausch der bestehenden Heizung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke

Alle Maßnahmen sollten – noch mehr als bei jedem anderen Bestandsgebäude – sinnvoll aufeinander aufbauen.
Trotz aller Einschränkungen: Eine energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes kann sich auf jeden Fall lohnen. Richtig ausgeführt, lassen sich Senkungen des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen von 40 bis 60 Prozent erreichen. Gleichzeitig sind alle positiven Effekte wie bei der Sanierung eines „normalen“ Bestandsgebäudes gegeben. Dazu zählen die Steigerung des Wohnkomforts und der Werterhalt der Immobilie. Gleichzeitig tragen die Modernisierer dazu bei, ein Stück Kulturgut zu erhalten.
Hinweis: Die Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder einer solarthermischen Anlage zur Heizungsunterstützung wird meist aus Denkmalschutzsicht nicht erlaubt. Hier ist allerdings die Forschung auf der Suche nach Lösungen, beispielsweise mit dachintegrierten Anlagen, die das Aussehen der Gebäude deutlich weniger beeinflussen sollen.

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