Das Referenzgebäude: „Flexible“ Bemessungsgrundlage

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Um zu erkennen, ob ein Gebäude einen Effizienzstandard erfüllt, dient ein Effizienzhaus 100 als Referenzgebäude. Das klingt zunächst sehr konkret. Allerdings gibt es dieses Effizienzhaus 100 bei jedem Bauprojekt lediglich als rechnerische Größe. Es entspricht in den baulichen Eigenschaften von Ausrichtung, Fläche, Volumen und ähnlichen Kriterien genau dem geplanten Gebäude. Daran werden die gesetzlichen Vorgaben für die Energieeffizienz der einzelnen Bauteile angesetzt.

Das Referenzgebäude wird für jedes Gebäude, das den Effizienzhausstandard erfüllen soll, individuell berechnet © zhenya, stock.adobe.com
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Damit erfüllt das Referenzgebäude genau den gesetzlichen Mindeststandard und gibt so einen klaren Richtwert für den Energieverbrauch und den Transmissionswärmeverlust – das heißt, die Energie, die über die Gebäudehülle von innen nach außen verloren geht. Von diesen 100 Prozent lässt sich dann herunterrechnen, welche Grenzwerte das geplante Gebäude einhalten muss, um den Effizienzhausstandard 55 oder 40 zu erfüllen.

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EnEV 2009 als Bemessungsgrundlage

Das Musterhausverfahren mit dem Referenzgebäude hat den Standard bereits vor der letzten Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert. Für die Berechnung des Referenzgebäudes dienen demnach nicht die aktuellsten Vorgaben der EnEV 2014, die ins Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeflossen und inzwischen sogar verschärft worden sind, als Berechnungsgrundlage, sondern die weniger strengen Vorgaben der EnEV 2009. Das bedeutet, dass der heutige Neubaustandard nur noch bei 55 Prozent des Energieverbrauchs des Effizienzhauses 100 liegt. Deswegen sind das Effizienzhaus 70 und das Effizienzhaus 55, das es früher auch bei Neubauten gab, inzwischen aus der Neubauförderung herausgefallen. Hier zeigt sich, dass die technische Entwicklung die einmal gesetzten Maßstäbe überholen kann.

Für alle Teile des Eigenheims gibt es gesetzliche Vorgaben, welche energetischen Mindeststandards sie erfüllen müssen. Die Effizienzhausstandards gehen weit darüber hinaus © FrankBoston, stock.adobe.com
Für alle Teile des Eigenheims gibt es gesetzliche Vorgaben, welche energetischen Mindeststandards sie erfüllen müssen. Die Effizienzhausstandards gehen weit darüber hinaus © FrankBoston, stock.adobe.com

Bei bestehenden Eigenheimen scheint die Förderung mit Standards bis zum KfW-Effizienzhaus 85 sehr viel lockerer zu sein. Es ist allerdings zu beachten, dass viele bestehende Gebäude sehr weit über den Verbrauchswerten von Neubauten liegen. Auch eine Reduzierung auf 85 Prozent des Energieverbrauchs bedeutet daher bereits eine enorme Leistung, die große Investitionskosten mit sich bringt. Doch ob im Neubau oder im Bestand: die Effizienzhausstandards bedeuten immer eine Win-win-Situation: Zum einen für die Eigentümer, die über die reduzierten Energiekosten über Jahre hinweg bares Geld sparen, zum anderen für das Klima, das vor übermäßigen CO₂-Emissionen geschützt wird.

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