Wenn es um die Energieeffizienz von Gebäuden geht, kommt man heute an dem Effizienzhaus als Energiestandard nicht vorbei. An der Effizienzklasse bemisst sich die mögliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Bauherren und Modernisierer nutzen können. Das energieeffiziente Bauen ist in Deutschland somit eng mit der staatlichen Förderung verbunden. Durchaus logisch: Denn die klimafreundliche Gestaltung des Gebäudesektors ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für das Gelingen der Energiewende.
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Tipp: Im Vorfeld eines Neubaus oder einer umfassenden energetischen Sanierung sollten sich die Bauherren immer mit den Fördermöglichkeiten auseinandersetzen. Die KfW-Kredite bieten attraktive Zinssätze und beinhalten auch einen Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Nicht die gesamte Summe muss zurückgezahlt werden.
Effizienzhäuser im Neubau
Der Effizienzhausstandard setzt klare Vorgaben, wie hoch der Gesamtenergiebedarf und der Wärmeverlust einer Immobilie sein darf. Der Standard wird durch eine Zahl angegeben. Je niedriger sie ist, desto besser ist die energetische Qualität des Gebäudes. Der Maßstab, an dem sich die Zahl orientiert, ist ein Effizienzhaus 100, das die 100-Prozent-Marke für den Energieverbrauch setzt. Der Neubaustandard hat sich seit Einführung des Effizienzhausstandards immer weiter verbessert. Inzwischen entspricht der Neubaustandard dem Effizienzhaus 55. Daher gibt es für den Neubau nur noch eine förderfähige Effizienzstufe:
- das KfW-Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitsklasse
Ein Effizienzhaus 40 verbraucht nur noch 40 Prozent der Energie, die das Referenzgebäude benötigt. Der Transmissionswärmeverlust – also die Wärmemenge, die über die Gebäudehülle nach außen verloren geht – darf im Vergleich zum Referenzgebäude beim Effizienzhaus 40 nur noch 55 Prozent betragen.
Die Nachhaltigkeitsklasse erlangt ein Effizienzhaus 40 durch eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Dieses Siegel war im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Mitte 2021 eine Option in den Förderbedingungen. Inzwischen ist das durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergebene Siegel ein verpflichtendes Kriterium zur Bewilligung der Förderung.
Tipp: Bei der Wahl des Effizienzstandards geht es nicht nur um die Förderung. Bauherren sollten auch die Nutzungsdauer des Gebäudes im Blick behalten. Denn das effiziente Haus steht über viele Jahre hinweg für einen niedrigen Energieverbrauch und damit verbundene geringe Energiekosten. Das zahlt sich auf lange Sicht aus.
Klare Vorgabe, Technologieoffenheit bei der Gestaltung
Der Effizienzhausstandard beschreibt die Zielmarken, die das jeweilige Gebäude erreichen muss. Der Weg dahin kann vielfältig sein und hängt auch von der geplanten Immobilie ab. Um die Vorgaben zu erfüllen, sind in der Regel ein effizienter Wärmeschutz mit effektiven Dämmstoffdicken, hochwertige Fenster und eine hocheffiziente Heizungstechnik notwendig. Bei den Schwerpunkten, die der Planer dabei setzt, hat er den vollen Handlungsspielraum im Rahmen der Vorgaben, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Effizienz der verschiedenen Bauteile und mögliche Kompensationsmaßnahmen macht.
Die Schritte zum KfW Effizienzhaus
Der Weg zum KfW Effizienzhaus führt über insgesamt vier Schritte
- Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten
- Kreditantrag beim Finanzierungspartner
- Abschluss des Kreditvertrages
- Bestätigung für den Tilgungszuschuss
Um die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten, führt kein Weg an einem Energieeffizienz-Experten vorbei. Er stellt sicher, dass beim Neubau und der Sanierung die notwendige energetische Qualität erreicht wird. Wer ein schlüsselfertiges Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, kann beim Bauträger oder Hersteller die Bestätigung über das Erreichen der Werte erhalten, sofern das Gebäude einen Effizienzstandard erfüllt. Damit ist dann ebenfalls die Beantragung der Förderung möglich.
Diese „Bestätigung zum Antrag“, die der Energieeffizienz-Experte ausgestellt oder der Bauträger weitergegeben hat, ist ein wichtiger Bestandteil bei der Beantragung des KfW-Förderkredits. Dieser kann nur über einen Finanzierungspartner, wie beispielsweise die Hausbank der Bauherren, beantragt werden.
Den Kreditantrag stellt der Bauherr bei seinem Finanzierungspartner, daraufhin gibt es dann die Zusage zur Förderung durch die KfW. Das ist die Grundlage, um den Kaufvertrag abzuschließen oder das Bauprojekt zu beginnen.
Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, stellt der Energieeffizienz-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung“ aus. Diese reichen die Bauherren beim Finanzierungspartner ein. Die KfW kann dann den Tilgungszuschuss gutschreiben.
Tipp: Eine Liste von zertifizierten Energieeffizienz-Experten, die den Anforderungen der KfW entsprechen, gibt es bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Die Beauftragung, die zwingend für die Beantragung der KfW-Fördermittel nötig ist, wird bezuschusst.
Die Höhe der Förderung im Neubau
Die Förderkredite der KfW für den Neubau bieten günstige Zinskonditionen, eine tilgungsfreie Anlaufzeit sowie einen Tilgungszuschuss, den die KfW nach dem Nachweis der durchgeführten Effizienzmaßnahmen gewährt. Bauherren können folgende Förderungen erwarten:
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitsklasse
Kreditsumme bis 120.000 €; Tilgungszuschuss: 5 Prozent (bis maximal 6.000 €)
Effizienzhausstandard in der Sanierung
Nicht nur im Neubau, auch für die Sanierung gibt es Effizienzhausstandards. Dabei ist zu beachten, dass bestehende Gebäude eine sehr viel schlechtere energetische Qualität als Neubauten aufweisen. Daher ist der Aufwand, die Energieeffizienz zu steigern, sehr viel höher als im Neubau, bei dem sich der Wärmeschutz direkt von Anfang an mit einplanen lässt. Manches kann im Nachhinein auch nicht oder nur in geringerem Maße ausgeglichen werden. Für den Bestand gibt es daher weitaus mehr Förderstufen, die selbst nach erfolgter Sanierung einen höheren Energieverbrauch als den Neubaustandard tolerieren.
Die Förderstufen und Förderungen sind:
- Effizienzhaus 40:
Kreditsumme bis 120.000 € (Tilgungszuschuss: 20 Prozent) - Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse:
Kreditsumme bis 150.000 € (Tilgungszuschuss: 25 Prozent) - Effizienzhaus 55:
Kreditsumme bis 120.000 € (Tilgungszuschuss: 15 Prozent) - Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse:
Kreditsumme bis 150.000 € (Tilgungszuschuss: 20 Prozent) - Effizienzhaus 70:
Kreditsumme bis 120.000 € (Tilgungszuschuss: 10 Prozent) - Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse:
Kreditsumme bis 150.000 € (Tilgungszuschuss: 15 Prozent) - Effizienzhaus 85:
Kreditsumme bis 120.000 € (Tilgungszuschuss: 5 Prozent) - Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse:
Kreditsumme bis 150.000 € (Tilgungszuschuss: 10 Prozent) - Effizienzhaus Denkmal:
Kreditsumme bis 120.000 € (Tilgungszuschuss: 5 Prozent) - Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse:
Kreditsumme bis 150.000 € (Tilgungszuschuss: 10 Prozent)
Tipp: Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) gibt es einen 10-prozentigen Extra-Tilgungszuschuss. Um in diese Klasse zu fallen, muss das Gebäude allerdings zu den 25 Prozent des Gebäudebestandes gehören, die die schlechteste energetische Qualität aufweisen.
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