Der Hausanschluss im Neubau

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Ohne sie geht es nicht: Die Anschlüsse für Abwasser, Strom, Wasser und Gas sind entscheidend dafür, dass Ihr Wohnhaus reibungslos funktioniert und allen Komfort bietet, der fürs Wohnen und Leben notwendig ist. Um einiges kümmert sich Ihr Planer, andere Aufgaben rund um die Erschließung und Ihren Hausanschluss müssen Sie selbst übernehmen. Welche Hausanschlüsse Sie wo und zu welchem Zeitpunkt beantragen müssen, erklärt der folgende Artikel.

Die Hausanschlüsse für den Neubau müssen rechtzeitig beantragt werden © Christian Schwier, stock.adobe.com
Die Hausanschlüsse für den Neubau müssen rechtzeitig beantragt werden © Christian Schwier, stock.adobe.com
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Bauherr als Antragsteller

Sie als Bauherr sind für die rechtzeitige Antragstellung verantwortlich. Sind Sie zu spät dran und kommt es deshalb nachweislich zu Verzögerungen, geht das auf Ihre Kosten. Unterstützung finden Sie zum Teil bei Ihrem Planer oder der beauftragten Hausbaufirma. Bauen Sie mit einem Bauträger als Baupartner, übernimmt dieser als Bauherr bis zur Fertigstellung auch die Antragstellung für Ihren Hausanschluss.

Anschlüsse rechtzeitig beantragen
Anschlüsse rechtzeitig beantragen

Die Hausanschlüsse im Überblick

Strom und Wasser müssen bereits in der Bauphase vorhanden sein; man spricht hier auch von Baustrom und Bauwasser. Darüber hinaus müssen weitere Leitungen angeschlossen werden. Damit zum Einzugstermin alles bereit ist, ist eine rechtzeitige Beantragung wichtig.

Der Stromanschluss – Baustrom

Baustrom muss bereits zum Baubeginn zur Verfügung stehen, damit die Unternehmen arbeiten können. Spätestens zum Einzugstermin muss das Haus an das Stromnetz angeschlossen sein.

Strom muss ebenso wie Wasser bereits zu Baubeginn zur Verfügung stehen © Björn Wylezich, stock.adobe.com
Strom muss ebenso wie Wasser bereits zu Baubeginn zur Verfügung stehen © Björn Wylezich, stock.adobe.com

Abwasser und Wasser – Bauwasser

Bauwasser gehört ebenso zu den Anschlüssen, die zum Baubeginn erforderlich sind. Die Bauunternehmen benötigen das Wasser zum Anrühren von Beton, Estrich und Mörtel sowie zum Reinigen der Arbeitsgeräte. Neben dem Anschluss von Trinkwasser ist auch die Genehmigung für die Entsorgung des Abwassers erforderlich.

Telefon und Internet

Diese Anschlüsse werden beim Netzbetreiber beantragt. Auch hier sollten Sie rechtzeitig handeln, um spätestens beim Einzug an die große weite Welt angeschlossen zu sein.

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Optional: Erdgas für die Heizungsanlage

Dieser Anschluss ist optional und nur erforderlich, wenn Sie eine Gasbrennwerttherme oder einen Gasherd in der Küche betreiben möchten.

Natürlich funktioniert die Beantragung der Anschlüsse nur dann, wenn auch die entsprechenden Leitungen verlegt sind. Hier unterscheidet man zwischen öffentlicher und privater Erschließung. Der öffentliche Teil endet an der Grundstücksgrenze; zuständig ist die Gemeinde bzw. Kommune. Um die Leitungsführung von der Grundstücksgrenze bis zum Hausanschluss müssen Sie sich selbst und auf eigene Kosten kümmern.

Erst wenn ein Baugrundstück voll erschlossen ist, darf es auch bebaut werden © schulzfoto, stock.adobe.com
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Je nach Art des Hausanschlusses sind verschiedene Versorger zuständig © fefufoto, stock.adobe.com
Je nach Art des Hausanschlusses sind verschiedene Versorger zuständig © fefufoto, stock.adobe.com

Rechtzeitig beantragen – die richtigen Ansprechpartner

Für die Beantragung der Hausanschlüsse gibt es je nach Art verschiedene Ansprechpartner. Immer vorausgesetzt, die entsprechenden Leitungen und Installationen sind vorhanden und Sie stellen den Antrag rechtzeitig, fließen Wasser, Strom und Internet rechtzeitig dann, wenn sie gebraucht werden. Unterschieden werden muss dabei die Verlegung des Anschlusses selbst sowie die Freischaltung durch den zuständigen Versorger.

Der richtige Zeitpunkt: Bis die Anschlüsse und Leitungen am Haus verlegt und der Hausanschluss genehmigt ist, können leicht 4 bis 5 Monate vergehen. So ist es sinnvoll, die Anträge so früh wie möglich zu stellen, am besten direkt nach Erhalt der Baugenehmigung. Im Antrag können Sie meist auch einen Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der Hausanschlüsse angeben. Besonders Strom und Wasser müssen rechtzeitig zur Baustelleneinrichtung verfügbar sein, sonst kommt es zu Verzögerungen.

Grundstückserschließung – von privater & öffentlicher Hand
Grundstückserschließung – von privater & öffentlicher Hand

Strom und Gas

Strom und falls erforderlich Erdgas werden bei den örtlichen Stadtwerken bzw. beim Energieversorger beantragt. Aber Vorsicht: Reine Anbieter, die kein eigenes Netz betreiben, sind als reine Energielieferanten nicht für den Hausanschluss zuständig. Den Stromanbieter Ihrer Wahl können Sie natürlich später selbst wählen.

Der zuständige Netzbetreiber verlegt die Leitung von der Anschlussstelle an der Grundstücksgrenze bis zum Hausanschluss an Ihrem Gebäude, verlegt die Leitungen und installiert den Stromzähler. Den Anschluss selbst kann der Elektriker Ihrer Wahl übernehmen. Kosten können Sie sparen, wenn Sie die Erdarbeiten in Eigenleistung übernehmen.

Wichtig: Baustrom und Bauwasser rechtzeitig beantragen!
Wichtig: Baustrom und Bauwasser rechtzeitig beantragen!

Wasser

Für die Bereitstellung von Bauwasser und später das Trinkwasser fürs Haus sind die örtlichen Wasserwerke zuständig. Oft heißen diese auch Wasserverband, Wasserzweckverband oder Wasserwirtschaftsunternehmen.

Bauen Sie in einem Neubaugebiet, ist dieses meist bereits erschlossen, das heißt, der Trinkwasseranschluss liegt direkt an der Grundstücksgrenze an. Auch hier übernimmt der Versorger die Erdarbeiten sowie die Leitungsverlegung und den Hausanschluss. Bauen Sie im Außenbereich oder in einer gewachsenen Infrastruktur, können die Wege auch weiter sein – entsprechend mehr Meter Leitung müssen verlegt werden.

Abwasser

Der Abwasser- bzw. Abwasserzweckverband (Zusammenschluss mehrerer Gemeinden) ist für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz zuständig. Der sogenannte Entwässerungsantrag wird idealerweise bereits mit dem Bauantrag gestellt und muss einen detaillierten Entwässerungsplan enthalten.

Gesetzliche Vorgaben zum Entwässerungsplan
Gesetzliche Vorgaben zum Entwässerungsplan

Die private Erschließung übernimmt in Ihrem Auftrag ein Bauunternehmen. Nach der Herstellung des Bodenaushubs werden die Leitungen verlegt. Anschließend verbindet das Unternehmen den öffentlichen Abwasserkanal mit dem Abwassersystem.

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Telefon, Internet und TV

Telefon und Internet werden heute immer kombiniert beantragt, da beide Datenübertragungen über das Internet stattfinden. Richtiger Ansprechpartner dafür ist der Telekommunikationsanbieter oder der örtliche Netzbetreiber.

Für den TV-Anschluss können Sie entweder das Internet, eine Satellitenschüssel oder Kabelfernsehen nutzen. Da in Zukunft das Internet zum Standard für die TV-Übertragung werden wird, ist auch hier der Telekommunikationsanbieter die richtige Adresse für die Beantragung.

Die Leitungen für Telefon und Internet werden in der Regel zusammen mit den Stromleitungen verlegt. Dies erfordert eine Abstimmung der beiden zuständigen Versorger. Die Anschlussarbeiten übernimmt ein Techniker des Telekommunikationsunternehmens.

Die Kosten für den Hausanschluss hängen unter anderem von der Entfernung zwischen Grundstücksgrenze und Hausanschlussraum ab © jozsitoeroe, stock.adobe.com
Die Kosten für den Hausanschluss hängen unter anderem von der Entfernung zwischen Grundstücksgrenze und Hausanschlussraum ab © jozsitoeroe, stock.adobe.com

Kosten für Hausanschlüsse

Für jeden Hausanschluss fallen gesonderte Kosten an, die sich aus unterschiedlichen Elementen zusammensetzen. Die Verbrauchskosten werden zusätzlich abgerechnet. Je nach Region und Anbieter können die Preise variieren.

HausanschlussErforderliche ArbeitenKosten
Baustrom
  • Anschlussgebühr
  • Aufstellgebühr
  • Miete
  • Abbaugebühr
750 bis 1.250 Euro
Bauwasser
  • Installation des Standrohrs
  • Miete
  • Kaution
  • Pauschbetrag
300 bis 600 Euro
Stromanschluss Neubau
  • Tiefbauarbeiten/ Leitungsverlegung
2.000 bis 3.000 Euro
Wasser- und Abwasseranschluss Neubau
  • Hausanschlusskosten
  • Tiefbaukosten/ Rohr- und Leitungsverlegung
  • Revisionsschacht
  • Regenwasserleitung
7.000 bis 13.000 Euro
Erdgas
  • Tiefbauarbeiten/Leitungsverlegung
  • Hausanschlusskosten
2.500 bis 2.500 Euro
Telefon, Internet, TV
  • Hausanschluss
  • Leitungsverlegung (kombiniert mit Stromleitungen)
600 bis 1.000 Euro

Die konkreten Kosten hängen immer von der Entfernung zwischen Neubau und Grundstücksgrenze/ öffentlichem Anschluss ab. Je größer der Abstand, umso höher die Kosten.

Für die Antragstellung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Für die Antragstellung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich © Gerhard Seybert, stock.adobe.com

Unterlagen für die Antragsstellung

Für die Anträge stellen die Versorger Formulare meist online zur Verfügung. Diese können Sie ausdrucken und ausfüllen oder auch online einreichen. Zusätzlich zum Antragsformular sind einige Planzeichnungen erforderlich, die auch Teil des Bauantrags sind. Dies sind insbesondere ein amtlicher Lageplan, der Lageplan des Grundstücks mit dem geplanten Haus und der Lage der Anschlüsse sowie ein Grundrissplan, in dem der Hausanschlussraum eingezeichnet ist.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung von Hausanschlüssen
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