Bauschäden
Fehlerhaft eingebaute Treppen führen immer wieder zu Streitigkeiten. Dabei handelt es sich zum einen um Mängel durch den Einbau selbst, aber auch Fehler an der Treppe, die vom Hersteller verursacht sind. Ob es sich bei etwaigen Mängeln um einen Bauschaden handelt, der vom ausführenden Unternehmen oder dem Treppenhersteller beseitigt werden muss, hängt von der Schwere des Baumangels ab. Ein Gutachter kann dies beurteilen.

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Einbaufehler bei Treppen
Die Treppe innerhalb eines Gebäudes muss DIN-gerecht ausgeführt sein, um ein sicheres und komfortables Begehen zu gewährleisten, in die vorhandene Treppenöffnung passen und außerdem fachgerecht eingebaut werden. Baumängel entstehen vor allem dann, wenn die Schallentkopplung vernachlässigt wird. Wird eine Treppe direkt an der Wand befestigt, kommt es zu unerwünschter und störender Schallübertragung über die Wände beim Begehen. Einmal eingebaut, lässt sich dieser Bauschaden nur mit viel Aufwand wieder beheben.

Falsch geplante Stahlbetontreppen
Stahlbetontreppen werden nach den Plänen des Architekten im Stahlbetonfertigteilwerk vorproduziert, zur Baustelle geliefert und eingebaut. Stimmen die Maße nicht, kann das zu unerwünschten Fugen oder falschen Höhen für die Antritts- und Austrittsstufen führen. Der Fehler kann hier auch durch ungeplante Maßnahmen bauseits entstehen, wie zum Beispiel durch abweichende Fußbodenhöhen oder falsche Maße bei der Treppenöffnung.

Einbaufehler bei Bodentreppen
Bodentreppen stellen den Zugang zu nicht ausgebauten Dachgeschossen dar. Diese Treppen müssen im geschlossenen Zustand die Dämmung gewährleisten und luftdicht abgeschlossen sein, damit es nicht zu Wärmeverlusten kommt. Die Schwachstelle stellt hier der Futterkasten dar. Ist dieser nicht winklig eingebaut oder bauchig montiert, entstehen Fugen und Ritzen. Dieser Effekt kann auch auftreten, wenn die Deckenöffnung zu groß oder die Bodentreppe nicht fachgerecht mit der luftdichten Ebene der Geschossdecke verbunden wird. Ein weiterer Fehler kann eine falsch eingestellte Raumhöhe sein, die nicht den Vorgaben aus der DIN 18065 entspricht.

Tipp: Bodentreppen aus Holz dürfen erst eingebaut werden, wenn das Normalklima im Gebäude erreicht ist. Bei zu großer Baufeuchte kann sich die Treppe verziehen.

DIN 18065 – Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
Wichtige Anhaltspunkte zur fachgerechten Ausführung von Treppen liefert die DIN 18065 mit Anforderungen an die Ausführungsgenauigkeit und Mindestabmessungen. Erfüllt eine Treppe die dort festgelegten Maße nicht, stellt das einen Baumangel dar. Der Fehler kann dabei sowohl durch den Planer als auch durch den Hersteller der Treppe verursacht werden.
Planungsfehler und Ausführungsfehler können sich zum Beispiel auf die lichte Durchgangshöhe über der Treppe beziehen. Diese muss grundsätzlich 2,0 m betragen und darf in Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohneinheiten um 25 cm unterschritten werden. In Treppenmitte muss ein mindestens 50 cm breiter Bereich die volle Höhe von 2,0 m besitzen. Durch die Planung an sich, aber auch durch bei der Ausführung veränderte Putzstärken oder ausgleichende Estrichschichten auf den Trittstufen kommt es hier leicht zu einer Unterschreitung.

Der Bundesverband Treppen- und Geländerbau e. V. (BVTG)
Der BVTG hat in seiner Richtlinie Festlegungen getroffen, welche Fehler an der Treppe als Baumangel zu betrachten sind und erleichtern so die Beurteilung bei der Abnahme. Basis der Richtlinie bilden die verschiedenen Normen und Regelwerke rund um das Thema Treppe. Zu den häufigsten Baumängeln zählen unterschiedliche Steigungshöhen der einzelnen Treppenstufen, wackelige Stufen bei Holztreppen oder fehlerhaft angebrachte Handläufe stellen einen Bauschaden dar.


Bauschäden beim Innenausbau
Unter den Innenausbau gehören im Wesentlichen die Herstellung von Decken-, Boden- und Wandbekleidungen sowie die Verlegung der Elektro- und Sanitärinstallation.… weiterlesen